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Muß ich als Mieter Schornsteingebühren mittragen, obwohl ich nur Heizung habe?

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Unter Schornsteingebühren fallen i.d.R. auch die Gebühren für die Abgasmessung der Heizungsanlage, vielleicht ist das ja gemeint und Du bist somit auch betroffen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Und woran hängt der Heizkessel deiner Heizung? Am Schornstein, ergo bezahlen.

    Gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schornsteinfegergebühren sind lt Gesetz umlagefähig. Du brauchst sie aber nicht zu zahlen bei Elektroheizung oder bei Fernwärme.

    Wie schon erwähnt sind diese Kosten beim Finanzamt absetzbar. In der Regel reicht die Umlagenabrechnung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Abgase der Heizung gehen auch durch den Schornstein dann muss man

    auch gebühren zahlen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Also wenn du keine Elektro- oder Erd- oder Fernwärmeheizung hast brauchst du einen Kamin um deine Heizung am Laufen zu halten. Und der Kamin muss nun mal gereinigt werden. Diese Kosten werden auf alle aufgeteilt. Zusätzlich natürlich Wartungs- und Instandsetzungskosten. Tja, umsonst ist nur der Tot und der kostet auch immer noch das Leben!! MfG, Sascha.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke mal schon,denn irgendwie muß die Heizung ja auch warm werden.In den meisten Fällen geschieht dies durch einen Brenner im Keller,der wiederum an den Schornstein angeschlossen ist.Da das darin verbrannte Heizöl zu Rußentwicklung führt,muß der Schornsteinfeger ab und zu mal kommen und ihn reinigen.Der schornsteinfeger ist aber leider auch nicht von der Caritas,und verlangt für seine Arbeit vom Staat vorgegebene Gebühren. Diese kann dann der Vermieter anteilig an den Mieter weiter geben,also mußt Du bezahlen.

    Quelle(n): Mein Kumpel ist Schornsteinfeger
  • vor 1 Jahrzehnt

    ob Heizung oder Ofen alles geht durch den Schornstein.Also ein klares ja du mußt

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, mußt du. Schornsteinfegerkosten sind umlagefähig. Nimm die Abrechnung mit zum Finanzamt bei der nächsten Steuererklärung . Auch Mieter dürfen Handwerkerarbeitskosten ansetzen. Schornsteinfeger gehört dazu! Also lass dir am besten vom Vermieter eine Kopie der Originalrechnung des Schornsteinfegers geben. 20% der Arbeitskosten setzt das Finanzamt dann ab.

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