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Muß ich als Mieter Schornsteingebühren mittragen, obwohl ich nur Heizung habe?
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Unter Schornsteingebühren fallen i.d.R. auch die Gebühren für die Abgasmessung der Heizungsanlage, vielleicht ist das ja gemeint und Du bist somit auch betroffen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Und woran hängt der Heizkessel deiner Heizung? Am Schornstein, ergo bezahlen.
GruÃ
Franky
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Schornsteinfegergebühren sind lt Gesetz umlagefähig. Du brauchst sie aber nicht zu zahlen bei Elektroheizung oder bei Fernwärme.
Wie schon erwähnt sind diese Kosten beim Finanzamt absetzbar. In der Regel reicht die Umlagenabrechnung.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Abgase der Heizung gehen auch durch den Schornstein dann muss man
auch gebühren zahlen.
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- vor 1 Jahrzehnt
Also wenn du keine Elektro- oder Erd- oder Fernwärmeheizung hast brauchst du einen Kamin um deine Heizung am Laufen zu halten. Und der Kamin muss nun mal gereinigt werden. Diese Kosten werden auf alle aufgeteilt. Zusätzlich natürlich Wartungs- und Instandsetzungskosten. Tja, umsonst ist nur der Tot und der kostet auch immer noch das Leben!! MfG, Sascha.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich denke mal schon,denn irgendwie muà die Heizung ja auch warm werden.In den meisten Fällen geschieht dies durch einen Brenner im Keller,der wiederum an den Schornstein angeschlossen ist.Da das darin verbrannte Heizöl zu RuÃentwicklung führt,muà der Schornsteinfeger ab und zu mal kommen und ihn reinigen.Der schornsteinfeger ist aber leider auch nicht von der Caritas,und verlangt für seine Arbeit vom Staat vorgegebene Gebühren. Diese kann dann der Vermieter anteilig an den Mieter weiter geben,also muÃt Du bezahlen.
Quelle(n): Mein Kumpel ist Schornsteinfeger - vor 1 Jahrzehnt
ob Heizung oder Ofen alles geht durch den Schornstein.Also ein klares ja du muÃt
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, muÃt du. Schornsteinfegerkosten sind umlagefähig. Nimm die Abrechnung mit zum Finanzamt bei der nächsten Steuererklärung . Auch Mieter dürfen Handwerkerarbeitskosten ansetzen. Schornsteinfeger gehört dazu! Also lass dir am besten vom Vermieter eine Kopie der Originalrechnung des Schornsteinfegers geben. 20% der Arbeitskosten setzt das Finanzamt dann ab.