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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenMiete & Wohneigentum · vor 1 Jahrzehnt

Wohnungsbesichtigung bei Auszug des Mieters - Muss Mieter selber anwesend sein?

Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 01. Oktober 2009 gekündigt. Da ich aber Student bin halte ich mich zur Zeit nicht mehr in der Unistadt auf und habe folglich meine Studentenwohnung schon geräumt.

Meine Vermieterin ist jedoch der Ansicht, dass ich weiterhin verpflichtet bin telefonisch Interessenten entgegenzunehmen und mit Ihnen einen Besichtigungstermin auszumachen. Sie sagt, da ich ja noch Mieter bin und rein theoretisch noch in der Wohnung wohnen könnte und sie außerdem kein Recht hat in die Wohnung zu kommen (was aber nur ein Vorwand ist, da sie einige hundert Kilometer vom Ort entfernt wohnt und nicht selbst hinfahren will), bin ich als Mieter verpflichtet extra in die Stadt zu fahren und interessenten (ggf. Sammeltermin) die Wohnung zu zeigen.

Ist das korrekt so? Bin ich wirklich verpflichtet Interessenten die Wohnung zu zeigen (was ja enorme Zeit sowie Fahrtkosten mit sich bringt) oder muss sie sich selber um die Besichtigungstermine kümmern? (Ich hätte natürlich nichts dagegen, wenn sie in die Wohnung ohne mich ginge, weil die Wohnung ja schon komplett geräumt ist)

Vielen Dank für Eure Hilfe

Update:

@ Oliver.K

Wohnungsschlüssel hab ich bis jetzt noch nicht übergeben. Aber werd ich dann bei der Mutter der Vermieterin abgeben.

Update 2:

Wäre schön wenn jemand Rechtsquellen bzw. Rechtssprechungen anführen könnte.

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das persönliche Erscheinen des Mieters ist nicht zwingend vorgeschrieben. Da er aber den Zugang zur Wohnung gewährleisten muss, kann er eine Vertrauensperson beauftragen die seine Interessen vertritt.

    Man könnte auch der Vermieterin schriftlich erlauben, in die Wohnung zu gehen, wenn man sowieso nichts dagegen hat.

    Auch wenn man Mieter einer Wohnung ist, ist man nicht verpflichtet dort auch zu wohnen.

    Quelle(n): § 535 BGB
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nö. Ihre Interessenten muss sie schon selbst führen und Termine mit ihnen machen. Du kannst einer Vertrauensperson(guter Budennachbar) den Schlüssel in die Hand drücken und der Vermieterin den Namen und die Telefonnummer dieses Kumpels geben und der läßt die Leute zum Sammeltermin- 1Mal die Woche dann rein und nimmt den Schlüssel hinterher wieder in Empfang. Du solltest den Zustand der Wohnung aber mit dem Kumpel vorher dokumentieren mit Protkoll und Fotos. Nicht, dass da einer auf den Teppich kotzt und hinterher sollst du das gewesen sein.

    Sie hat nur ein Besichtigungsrecht und der Zugang muss ihr dann gewährt werden. Ihre Vermieterangelegenheiten sind ihr Brot und nicht deins.

  • vor 1 Jahrzehnt

    § 809 BGB Besichtigung einer Sache

    Wer gegen den Besitzer einer Sache einen Anspruch in Ansehung der Sache hat oder sich Gewissheit verschaffen will, ob ihm ein solcher Anspruch zusteht, kann, wenn die Besichtigung der Sache aus diesem Grunde für ihn von Interesse ist, verlangen, dass der Besitzer ihm die Sache zur Besichtigung vorlegt oder die Besichtigung gestattet.

    Daraus läßt sich ausschließlich ableiten, dass es im zumutbarem Rahmen gestattet und ermöglicht werden muss, die Wohnung zu besichtigen. Für ersteres reicht eine einfache schriftliche Erklärung aus, fürs zweite die Hinterlegung oder Aushändigung des Schlüssels an den Vermieter, so dass er Zugiff hat oder haben kann.

    Eine perönliche Anwesenheit des Mieters ist nicht erforderlich und wäre ansonsten in § 809 erwähnt.

    Quelle(n): own brain
  • vor 1 Jahrzehnt

    ganz einfach,deine vermieterin hat recht.bis 30.09.bist du noch der mieter.lies einmal deinen mietvertrag,der beinhaltet auch dieses thema.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wem hast du den Wohnungsschlüssel übergeben?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nö, glaube ich nicht.

    Denn du kannst ja auch nicht die neuen Mieter aussuchen. Das ist schon ihre Aufgabe.

    Wenn sie sich nicht darum kümmern möchte, muss sie eben einen Makler beauftragen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Auch wenn dein Mietvertrag noch bis 1.10. besteht. Sobald du eine Übergabeprotokoll von deiner Vermieterin unterschrieben erhalten hast - und dies kann auch schon jetzt sein - kann deine Vermieterin in die Wohnung. Damit brauchst dich um die Wohnung nicht mehr zu kümmern.

    Scheinbar hast du die Wohnung aber noch nicht übergeben einschließlich der Schlüssel. Und das solltest du schon selbst erledigen um sicher zu sein, dass nicht noch Forderungen an dich gestellt werden können.

    Quelle(n): bin selber Vermieter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du bist nur verpflichtet die Wohnung zugänglich zu halten. Du bist kein Verwalter oder Makler. Deine gesetzliche Pflicht ist damit genüge getan, dass man die Wohnung betreten kann. Natürlich haben einige Interessenten Fragen, die nur Du beantworten kannst, aber das kann man auch über Email beantworten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ganz klar ist dies nicht die Aufgabe des Mieters!

    Für Dich wird die Sache mit der abschließenden Wohnungsübergabe beendet sein, bei der Du und die Vermieterin bzw. ihr Vertreter, die Wohnung noch einmal begehen, evtl. Schäden aufnehmen, alles in einem Protokoll festhalten, und Du abschließend die Schlüssel übergibst (anschließend! Und nicht ohne dieses Protokoll!!). Dies ist das einzige Mal, wo Du noch einmal in Deiner ehemaligen Wohnung anwesend sein mußt.

    Wenn Du die Besichtigungen mit den potentiellen Nachmietern durchführen sollst, dann schlage Deiner Vermieterin doch vor, Dich aus dem Vertrag zu entlassen, sobald Du (DU!!) einen Nachmieter gefunden hast. Könnte Dir die September-Miete sparen ...

    Ansonsten soll Deine Vermieterin doch einen Makler beauftragen! Normalerweise ist im Mietvertrag geregelt, dass der Vermieter, nachdem er die Kündigung akzeptiert hat, zum Zwecke der Nachvermietung die Wohnung besichtigen darf - zu vereinbarten Zeiten und nach Voranmeldung. Da Du aber nicht mehr dort wohnst, würde dies ja entfallen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Meiner Erfahrung nach musst du selbst nicht anwesend sein. Ein guter Freund hat in einer Studentenwohnung gewohnt und wollte aus- und in ein höheres Stockwerk umziehen. Ihm wurde lediglich aus Höflichkeit mitgeteilt, wann der Besichtigungstermin ist, damit er die Gelegenheit hat, seine Bude aufzuräumen und gegebenenfalls Dinge außer Sichtweite zu bringen :) Aber nicht, weil er dafür verantwortlich war, dem Interessenten herumzuführen - er war zu der Zeit ohnehin in der Schule.

    Andersrum war ich selbst auch einmal in der Rolle des Interessenten - es war weit und breit kein Mieter zu sehen, nur der Vermieter/Verwalter o.ä., der mich herumgeführt hat.

    Obwohl ich also keine rechtlichen Informationen habe (und natürlich auch deinen Mietvertrag nicht kenne), würde ich dennoch auf der Basis meiner Erfahrung (und weil ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, weshalb der Mieter für solche Dinge zuständig sein soll) sagen: Lass sie selbst ihre Kilometer fahren :) Und dich nicht dazu breitschlagen. So, wie du die Lage bereits beschreibst ("Was aber nur ein Vorwand ist, da sie einige hundert Kilometer vom Ort entfernt wohnt und nicht selbst hinfahren will") scheints du das ja auch zu meinen. Und mal ehrlich: Wäre ja noch schöner, wenn du für die Anliegen deiner Vermieterin hinhalten müsstest --schließlich will sie die Wohnung vermieten und dafür Geld kriegen, und nicht du ;)

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