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muss vermieter guthaben aus nebenkostenabrechnung dem mieter unaufgefordert erstatten?

oder verjährt der anspruch einfach?

es liegt nämlich der fall vor, dass ein vermieter dem mieter keine nebenkostenabrechnung erstellt hat, nach auszug jedoch der mieter eine abrechnung fordert.

Update:

an kurt j:

siehe den zweiten teil der frage: nach auszug fordert der mieter den vermieter auf.

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    aber hallo er muss

  • vor 1 Jahrzehnt

    Guthaben verjährt nicht

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du schreibst leider nicht für welches Jahr die Nebenkostenabrechnung gefordert wird.

    In der Regel verjähren solche Anspr��che in 3 Jahren.

    Der Vermieter ist verpflichtet Dir eine nachvollziebare Abrechnung vorzulegen. Es gibt hierfür Fristen

    - Abrechnung für 2007 hätte der Vermieter bis zum 31.12.2008 vorlegen müssen

    - Abrechnung für 2008 muss bis spätestens 31.12.2009

    vorliegen

    Wenn es beispielsweise um die Abrechnung 2007 ging und der Vermieter Dir keine Abrechnung erteilt hat, kann er keine Nachforderung mehr stellen! Im Klartext: Hat der Vermieter die Frist verschlafen, kann er nichts mehr nachfordern - Guthaben aus Nebenkostenabrechnung hingegen muss er auszahlen!

    Quelle(n): Berufliche Erfahrung ;)
  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    wie kann aus einer nebenkostenabrechnung die nie gemacht wurde ein guthaben entstehen, erkläre mir das.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das verjährt nicht so schnell!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    das ist eine frage für den mieterbund

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nach erstellen der Umlagenabrechnung muss der Vermieter innerhalb von 4 Wochen das Guthaben überweisen, sonst kannst Du mahnen-

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja natürlich muss er! Wo kämen wir denn da hin?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter ist verpflichtet, eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung zu erstellen und zwar spätestens bis Ablauf des laufenden Jahres für das Vorjahr (also bis 31.12.2009 für 2008).

    Die Pflicht dzu regelt das Betriebskostengesetz.

    Zieht der Mieter vor dieser Frist aus, muss er ggf. bis Ablauf dieser Frist warten. Erstellt der Vermieter innerhalb der Frist keine Abrechnung, sondern erst danach, verliert er seine Ansprüche. Der Mieter jedoch verliert diese nicht, sofern er ihn innerhalb der Frist schriftlich aufgefordert hat, die Abrechnung beizubringen.

    Geht der Mieter allerdings fälschlich davon aus, er müsse nachzahlen, und mahnt deswegen nach dem Motto "keine schlafenden Hunde wecken" nicht an, so verliert auch er seine Ansprüche, wenn sich herausstellt, dass er ein Guhaben gehabt hätte.

    Grundsätzlich dürfen Guthaben mit der laufenden Miete verrechnet werden, sofern möglich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich! das ist Dein zu viel gezahltes Geld. Bis Ende des Jahres muss er das Geld auf Dein Konto überweisen OHNE Aufforderung.

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