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dürfen hausstrom, regen- abwasser, straßenreinigung und versicherungen bei der nebenkostenabrechnung auf die g
hallo,
haben heute unsere abrechnung von der verwalterin für das jahr 2007 bekommen.
dort wurden folgende posten auf die größe unserer wohnung umgerechnet:
- kehrgebühr schornsteinfeger
- straßenreinigung / winterdienst
- regenwasser- abwasser
- versicherungen : hausglas, haftpflicht, gebäude
- hausstrom
da wir in diesem wohnhaus mit insgesamt 7 parteien die größte wohnung haben, müssen wir hierdurch auch anteilsmäßig am meisten bezahlen, obwohl ich der meinung bin, dass die o.a. posten durch 7 geteilt werden müssten und nicht auf die wohnungsgröße umgerechnet werden darf.
in dem falle, dass ich recht haben sollte, in wie fern ist die abrechnung anfechtbar ?
oder müssen wir die erneute abrechnungs- art und weise erst durch eine eigentümerversammlung abstimmen, bzw. bestätigen lassen ?
besten dank für eure hilfe......
10 Antworten
- Da Peg_ELv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn ihr die angegebenen Posten noch nicht in der Miete mitbezahlt, dann können sie auf die Abrechnung drauf. Ich fände es auch gerechter, wenn durch die Parteien geteilt würde. Du kannst auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen mit deiner Begründung. Ob es jedoch etwas nützt, kann ich dir leider nicht sagen.
- RobLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nach §1 Betriebskosten "Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäÃigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für die gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte, die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden."
Nebenkosten muss der Mieter zusätzlich zur Miete nur zahlen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Nach den Bestimmungen der II. Berechnungsverordnung dürfen als Nebenkosten aber nur vereinbart werden:
die drei Kostenarten, die die "warmen" Betriebskosten (Heizkosten - 4., Kosten der zentralen Wasserbereitung - 5. und Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen - 6.) betreffen,
sowie die folgenden 14 Kostenarten für die "kalten" Betriebskosten:
1. Grundsteuer:
Wird von der jeweiligen Kommune erhoben, teilweise steht in Mietverträgen auch "öffentliche Lasten des Grundstücks".
2. Wasserkosten:
Hierzu zählen das Wassergeld, die Kosten der Wasseruhr und zum Beispiel auch die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage.
3. Abwasser:
Das sind Gebühren für die Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage oder die Kosten der Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- oder Sickergrube.
7. Fahrstuhl:
Das sind Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Ãberwachung, Pflege und Reinigung sowie regelmäÃige Prüfung der Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft.
8. StraÃenreinigung / Müllabfuhr:
Kosten, die die Stadt dem Vermieter durch Abgabenbescheid in Rechnung stellt.
9. Hausreinigung / Ungezieferbekämpfung:
Kosten, zum Beispiel für eine Putzfrau, die die Flure, Treppen, Keller, Waschküche usw. reinigt. Kosten der Ungezieferbekämpfung sind nur die laufenden Kosten, zum Beispiel Kosten für ein Insektenspray.
10. Gartenpflege:
Sach- und Personalkosten, die durch die Pflege der hauseigenen Grünanlage entstehen. Kosten für die Erneuerung von Pflanzen oder der Pflege von Spielplätzen zählen mit.
11. Beleuchtung:
Stromkosten für AuÃenbeleuchtung, Treppenhaus, Waschküche.
12. Schornsteinreinigung:
Schornsteinfegerkosten (Kehrgebühren) und Kosten der Immissionsmessung.
13. Versicherungen:
Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie Elementarschäden, Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Ãltank und Aufzug.
14. Hauswart:
Personalkosten für den Hausmeister.
15. Gemeinschaftsantenne / Breitbandkabel:
Bei der Antenne können Betriebs-, Strom- und Wartungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Beim Kabel kommt noch die monatliche, an die Post zu zahlende, Grundgebühr hinzu. Anders, wenn Mieter einen Vertrag direkt mit der Telekom oder einer privaten Kabel-Service-Gesellschaft geschlossen haben.
16. Wascheinrichtungen:
Kosten für Gemeinschaftswaschmaschinen, das heiÃt Strom, Reinigung und Wartung der Geräte.
17. Sonstige Kosten:
Hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des §1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.
Diese Nebenkosten werden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf die Mieter des Hauses umgelegt. Entweder nach Kopfzahl oder nach Wohnfläche. Wasserkosten können auch verbrauchsabhängig verteilt werden mit Hilfe von Wasseruhren.
- MajukaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hast Du keinen Mietvertrag? Dort steht normalerweise was an NK anfällt und wie die Nebenkosten abgerechnet werden. Dies musst Du mit Deinem Vermieter/Verwalter durchgelesen haben, bevor Du den Vertrag unterschrieben hast. Oder?!
Falls Du Eigentümer bist, müsstest Du auch beim Kauf der Wohnung den Verwaltungsvertrag gelesen und unterschrieben haben.
Quelle(n): M. - keksLv 7vor 1 Jahrzehnt
Diese Kosten sind umlagefähig und richten sich -meist- nach der GröÃe der Wohnung..
Es gibt einen Schlüssel, nach dem der Vermieter (bzw. die Hausverwaltung) die Abrechnung vornimmt.
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Ich verstehe dich nicht: ihr nutzt doch auch im Vergleich zu den anderen den gröÃeren Teil im Haus; warum sollten eure Kosten nicht dementsprechend höher sein?!?!
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- vor 1 Jahrzehnt
Erkundige dich beim Mieterschutzbund.Die Posten, die Du aufgelistet hast,werden durch Mietparteien geteilt und nichts anderes.AuÃer Abwasser,da dieser Posten verbrauchsabhängig ist.
- AnneLv 4vor 1 Jahrzehnt
Als erstes einmal:
Alle von dir aufgeführten Posten sind umlagefähig, dabei ist es gleich, ob du Mieter oder Eigentümer einer Wohnung bist.
Zweitens:
Der Hauseigentümer oder bei Eigentumswohnungen die Eigentümergemeinschaft legt fest, nach welchem Schlüssel - je m², pro Person oder pro Mietpartei - diese Kosten umgelegt werden. Der Vermieter muss deinen Wünsche nicht berücksichtigen.
In einem ordentlichen Mietvertrag stehen sowohl die Kosten als auch die entsprechenden Umlageschlüssel entsprechend aufgelistet.
Quelle(n): bin selber Vermieter - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Normaler weise wenn sie Eigentümer sind dürfen die Nebenkosten nach Anzahl der quadratmeter (GröÃe) berechnet werden . Im Falle eines Mietverhältnisses dürften ihnen als Mieter zum Beispiel die Versicherungen nicht berechnet werden.
Profesionelle Auskunft sollten sie sich beim Haus und Grundbesitzerverein einholen.
Wenn sie die grösste Wohnung haben müssen sie leider auch am meisten zahlen.
mfg
Quelle(n): @rob6530 Perfekte Antwort da steht alles drinnen klasse!!!!!! - SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Sie Abrechnung ist richtig wenn im Vertrag dass so aufgeführt ist. Vertrgsänderungen können nur gemeinsam beschlossen werden.
- TWallyLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich nehme an, dass du kein Mieter bist, wie die meisten der Vorantworter vermuten, sondern Eigentümer einer Wohnung.
Schau in der Bibel der Eigentümergemeinschaft nach, der Teilungserklärung. Dort wird wahrscheinlich der Schlüssel, nach dem die Nebenkosten aufzuteilen sind, festgelegt sein
(sehr wahrscheinlich wird nach Eigentumsanteilen gerechnet).
Fehlt es an einer ausdrücklichen Vereinbarung eines Verteilerschlüssels, wird die Wohnfläche einer Wohnung bzw. deren GröÃe im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche eines Gebäudes als VerteilermaÃstab zugrunde gelegt.
Frage - freundlich, aber bestimmt - deinen Verwalter, auf welcher Grundlage er diese Kosten nach dem Schlüssel Eigentumsanteil abrechnet. Er kann und muss es dir erklären.
Falls du Recht hast, bestehe auf einer neuen Abrechnung (auch für die vergangengen Jahre), denn dann ist die Abrechnung falsch. Das Erstelllen korrekter Abrechnungen ist eine der Hauptaufgaben des Verwalters -> Haftung.