Ich habe von meinem Chef die fristlose Kündigung bekommen. Mir wurde ein Umschlag in die Hand gedrückt und ich durfte gehen, habe nichts unterschrieben. Ich was 2 1/2 Jahre für diese Firma tätig, es gab nie Beschwerden und in der Kündigung stehen lauter Sachen, die nicht wahr sind. Was soll ich jetzt machen? Ich habe gehört, solange ich nichts unterschreibe, bin ich nicht gekündigt. Was stimmt denn jetzt? Wer kennt sich aus???
2008-11-06T02:27:02Z
Das ist es ja, er hält die Frist nicht ein. Ich warte noch auf meinen Lohn und hab Angst, dass er mir nichts zahlt, wenn ich jetzt zum Anwalt gehe.
loh99lei2008-11-06T02:33:21Z
Beste Antwort
Geh zu einem Anwalt mit Spezialgebiet Arbeitsrecht. Du kannst auch zum Betriebsrat gehen, wenn ihr einen habt; aber der zieht bei so was meistens den Schwanz ein und ist am anderen Ende der Republik bei einer unaufschiebbaren Veranstaltung. Meine persönliche Erfahrung. Auf jeden Fall bis zum Arbeitsgericht gehen, wenn Du die Nerven hast. Es ist auch noch wichtig wie groß Deine Firma ist. Bei größeren mit sogenanntem gutem Ruf legen sie Wert darauf, dass sie nie vor dem Arbeitsgericht waren, also wenn es um Abfindung geht nicht abspeisen lassen. Auch wenn Du zum Anwalt gehst hast Du Anspruch auf Deinen ausstehenden Lohn, das kann der Anwalt mit geg. Abfindung gleich mit verhandeln. Wie gesagt, es kommt auf Deine Nerven an was Du Dir zu,muten willst und kannst. mfG gw38
Gehe zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und lasse es dort klären. Wir wissen es nicht genau, da wir nicht dein Arbeitsfeld kennen und auch nicht beurteilen können was stimmt und was nicht.
Es ist müÃig hier so eine Frage zu stellen. Das wird dir nicht groà helfen, auch wenn hier sich jeder Mühe gibt. Jeder Fall ist unterschiedlich und da bedarf es mehr als das was du hier angibst.
Du musst nichts unterschreiben, damit die Kündigung wirksam wird, wenn Dein Chef sich an die Kündigungsfristen gehalten hat. Mein Rat: geh´unbedingt sofort zum nächsten Sprechtag der ÃRA an Deinem Wohnort, die helfen Dir weiter. Wenn Du Dir allerdings einen Anwalt leisten kannst, würde ich mich an Deiner Stelle an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Sofort zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Denke daran, die Klage gegen die Klage muss 3 Wochen nach Zugang der Kündigung sein, sonst ist alles verloren.
Zu den Rechtsanwaltkosten: Frage ihm nach Prozesskostenbeihilfe, da bekommt du erstmal von Papa Staat ein Kredit und so kannst du die Rechnung bezahlen.