Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Kündigung am letzen Tag der Probezeit wegen Krankheit?
hallo...
meine freundin hat heute ihre kündigung zum 28 februar erhalten.
sie hatte am 13 august 07 bei einer zeitarbeitsfirma angefangen zu arbeiten....6 monate probezeit...also bis zum 13 februar 08...
nun ist sie seit dem 11 februar krankgeschrieben ( überbein an der hand ). die kündigung ist auf den 12 februar datiert.
also ist die kündigung wärend der probezeit rechtmäßig...allerdings wurde sie wärend der krankheit ausgesprochen....ist das ok oder rechtswidrig....
brauche dringend hilfe
danke
13 Antworten
- TinkaMiezLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Trotz Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen! Etwas anderes ist, wenn es zusätzlich zur Probezeit ein Zeitvertrag war.
Allerdings ist es in der Probezeit egal, ob man zum Zeitpunkt der Kündigung krank ist - es müssen keine Gründe für eine Kündigung angegeben werden, also kann keiner davon ausgehen, dass die Krankheit schuld an der Kündigung ist.
Quelle(n): Wollte in der Probezeit die Firma wechseln und hatte wegen der Kündigungsfrist Schwierigkeiten. - AnaisLv 6vor 1 Jahrzehnt
Das darf sie. Von Deiner Freundin auch sehr unklug sich vor Ablauf der Probezeit krankschreiben zu lassen zumal mit einer *Krankheit* mit der man nicht zu Hause bleiben muß.
- Stille QuelleLv 4vor 1 Jahrzehnt
Leider ja!
Während der Probezeit, darf man ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Ob man krank ist oder nicht.
- boeseloreleyLv 6vor 1 Jahrzehnt
ein probezeit darf zu jeder zeit gekündigt werden....und am liebsten auf den letzten drücker....da konnte man die leistung des arbeitenden noch voll nutzen....ist eine schlimme sache,....aber so läuft es nun mal...
@ lukas:
mag sein,...aber die firmen wissen auch, daß kaum einer dagegen vorgeht,....also wird es ununterbrochen so und nicht anders praktiziert.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- *Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Mal ehrlich, einer, die sich wegen so einer Lappalie krankschreiben lässt, würde ich auch kündigen.
- EveLv 6vor 1 Jahrzehnt
Während der Probezeit kann man sogar gekündigt werden, weil man den Chef einmal schief anschaut. Leider ist das rechtsgültig. Ich wünsche deiner Freundin alles Gute - sie soll den Kopf nicht hängen lassen!
- Zed YagoLv 7vor 1 Jahrzehnt
Probezeit ist Probezeit und in der Regel darf während der Probezeit "ohne Angabe von Gründen" gekündigt werden. Natürlich ist das nicht in Ordnung, aber die Zeitarbeitsfirma wird nicht so nett sein, und sagen, dass sie Deiner Freundin wegen der Krankmeldung gekündigt hat. Die meisten Zeitarbeitsfirmen sind Meister darin, ihre Leute auszubeuten und über den Tisch zu ziehen. Es tut mir leid, dass ich Dir nichts anderes sagen kann, aber der Versuch, dagegen anzukommen, ist die Mühe und die Nerven nicht wert.
Gute Besserung für Deine Freundin und ich drücke Ihr die Daumen, dass sie schnell wieder einen Job findet.
LG
- vor 1 Jahrzehnt
Soweit ich weiß kann deine Freundin dagegen nichts machen weil sie eben in der Probezeit ist.
Wo ich in der Ausbildung war hab ich ja in der Berufsschule Kollegen gehabt die den gleichen Beruf gelernt haben wie ich. Einer von denen wurde auch am letzten Tag der Probezeit gefeuert weil er mit einem Vorführwagen, wir waren Automobilkaufmänner bei großen Autohäusern, einen kleinen Unfall gemacht hat.
Er ist zur Innung gegangen und die haben ihm gesagt das er dagegen nichts machen kann.
- Battle WitchLv 6vor 1 Jahrzehnt
In der Probezeit darf jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
- Dietmar ILv 4vor 1 Jahrzehnt
Ist leider korrekt,ist mit einer 14 taegigen Kündigungszeit innerhalb der Probezeit gekündigt worden.Angaben von Gründen der Kündigung sind nicht erforderlich.Sollte Deine Freundin jedoch noch länger als 14 Tage krank geschrieben sein steht Ihr auch weiterhin Krankengeld zu ,dies ist ja etwas höher wie ALG 1 oder 2.