darf ein arbeitgeber bei bereitstellung eines handys 24 std. erreichbarkeit fordern?

Tanja R2007-03-12T02:51:00Z

Beste Antwort

Das muß im Arbeitsvertrag festgelegt sein und auch entsprechend vergütet werden. Allein das Bereitstellen des Handys verpflichtet Dich nicht, ständig bereit zu stehen.
Dann muß er mit Dir ausmachen, daß Du Bereitschaftsdienst hast, und Du wirst dann pro passive Stunde bezahlt und extra pro aktiver Stunde, in der Du außerhalb Deiner regulären Arbeitszeiten gearbeitet hast.
Du kannst auch nicht dauernd in Bereitschaft sein. Sonst kannst Du ja nie wegfahren oder mal was trinken. Wöchentliche Wechsel sind üblich.

Wenn es nur darum geht, daß Du für Rückfragen bereit stehen mußt, dann gilt ebenfalls, daß Du nicht bereit stehen mußt. Du kannst nach Beenden der Arbeitszeit das Handy ausschalten oder brauchst nicht ran gehen. Das zum rechtlichen. Ich mache es so, daß ich es trotzdem anlasse und rangehe, wenn ich gerade kann. Ansonsten rufe ich zurück, sobald ich kann oder bemerke, daß ich angerufen wurde. Allerdings wird es bei uns gottseidank nicht eingefordert und ich werde nur angerufen, wenn eine wichtige Info eingeholt werden muß, oder etwas wichtiges besprochen werden muß, das nicht bis zu meinem nächsten Dienstantritt warten kann.

Anonym2007-03-12T17:07:04Z

Diese Frage läßt sich so pauschal nicht beantworten. Es hängt nicht von der Bereitstellung eines Handys, sondern von dem Job und den daraus resultierenden Besonderheiten ab.
Bei einem leitenden Arzt, dem Sicherheitschef eines Kaufhauskonzerns, dem Kripobeamten, einem Tierarzt etc. wird man sicher andere Maßstäbe anlegen müssen, als bei "Lieschen Müller", die irgendwo Wundertüten auffüllt.

Onkel Bräsíg2007-03-12T14:08:51Z

In der Stellenbeschreibung/ Arbeitsvertrag steht zu dem Thema sicherlich mehr, als es hier zu erfragen gibt!

Michael K.2007-03-12T03:32:35Z

wenn das in deinem Arbeitsvertrag steht, natürlich! Nennt sich Bereitschaftsdienst... muss aber auch finanziell abgegolten werden...

You Know Who2007-03-12T03:22:02Z

Der Arbeitgeber hat keinerlei Recht, 24-stündige Erreichbarkeit zu fordern, außer im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes.

Arbeitszeit, Ruhezeit, Bereitschaft usw. ist in Deutschland sehr genau im Arbeitszeitgesetz geregelt (siehe Link). Schau mal insbesondere in die §§ 3-7 rein.

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