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Kann eine Firma dauernde Erreichbarkeit fordern?

Neben einer 40-50 Stundenwoche werden noch Betreuung von Notrufnummer und Emailerreichbarkeit gefordert.Argument aussertarifl. Bezahlung.

28 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Klar kann die Firma das, wenn Du im Arbeitsvertrag diesen Passus nicht ausgeklammert hast. Du also mit Unterschrift des Vertrages, ohne Abänderung der Klausel, dass bestätigt hast, ist es rechtsgültig und ein Verstoß dagegen kann die Kündigung nach sich ziehen, wegen Pflichtverletzung laut Arbeitsvertrag.

    Also schau in deinem Arbeitsvertrag nach, ob so ein Passus existiert und Du diesen erfüllen musst.

    tm

  • TriPo2
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Außertarifliche Bezahlung bedeutet nicht Leibeigenschaft! Es gibt in Deutschland ein Arbeitszeitgesetz und das müssen sich die Firmen halten! Dieses besagt, dass die Wochenarbeitszeit 40 Std. (also 5 Tage á 8 Std.) beträgt. In Ausnahmefällen darf MAL die Arbeitszeit auf max. 10 Std. am Tag (= 50 Std.) erweitert werden, diese Überzeiten müssen aber binnen 6 Monaten nach Anfall ausgeglichen werden. Und: Auszahlung ist KEIN Ausgleich! Beim Ausgleich geht es ausschließlich und nur um Freizeit!

    Eine ständige Erreichbarkeit kann und darf nicht von Dir / euch verlangt werden. Was aber möglich ist (z.B. als Sys-Admin oder im Help-Desk-Bereich), dass abwechselnd das Notfall-Handy übernommen wird. Dass also eine 24h Erreichbarkeit gewährleistet wird, dies aber durch wechselnde Kollegen dargestellt wird. Dass eine Person 7 Tage die Woche je 24 Std. / Tag erreichbar ist, ist rechtlich nicht haltbar.

    Was spricht euer Betriebsrat dazu?

    Quelle(n): Bin zwar Personaler, aber hier noch die gesetzlichen Grundlagen dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
  • vor 9 Jahren

    Es kommt auf den Text in Deinem Arbeitsvertrag an.

    Auf Deine überdurchschnittliche Entlohnung.

    Was ist die Realität?

    Mitarbeiter die frei gesetzt werden sollen,

    wird bist zur nicht haltbaren Schmerzgrenze

    mehr und mehr abverlangt.

    Mitglieder einer Gewerkschaft erhalten hier eine

    kostenfreie Beratung - und Interessenvertretung.

    Oder versuche mal, ob der Betriebsrat Dir helfen kann,

    so es einen im Unternehmen hat?

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Kommt auf deinen Vertrag an - grundsätzlich ausgeschlossen ist es nicht.

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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Eine generelle Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst gibt es nicht. Allerdings kann eine Verpflichtung aufgrund eines Arbeitsvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags vorliegen. In bestimmten Berufen, wie bei Ärzten und Fernfahrern gehört die Bereitschaft zur Art des Arbeitsverhältnisses.

  • vor 9 Jahren

    Eine dauernde, besser ständige Erreichbarkeit auf keinen Fall. Selbst nicht mit der Begründung, dass dein Gehalt doppelt so hoch wäre wie die tariflichen Vereinbarungen. Diese Forderung käme einer täglichen Arbeitsbereitschaft außerhalb deiner regulären Arbeitszeit und das 365 Tage im Jahr gleich.

  • vor 9 Jahren

    Wir haben ja genug Musterbürger die dazu bereit sind!:)

    Insofern....

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    die Angaben sprechen für sich -

    sofern der Arbeitgeber alles ordentlich bezahlt -

    man könnte vor Unterzeichnung , seinen Arbeitsvertrag (evtl.) ... lesen -

    sollte das alles trotzdem zu viel sein , kann man immer noch kündigen -

  • vor 9 Jahren

    es gibt eine gesetzliche Arbeitszeitregelung.Freie Tage stehen jedem Arbeitnehmer zu.

    Arbeitsvertrag auf Sittenwidrigkeit überprüfen lassen !

  • vor 9 Jahren

    Fordern kann das niemand, außer es handelt sich um Ärzte, die Notdienst haben (z. B.) Arbeitnehmer haben ein Recht auf ihre Freizeit.

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