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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Dürfen Lehrer Schülern Handy/mp3-Player usw. abnehmen?

An unserer Schule ist der Gebrauch von Handys und mp3-Playern nicht erlaubt; wenn dennoch jemand damit erwischt wird, wird ihm das Gerät abgenommen. Volljährige Schüler können es sich 24 Stunden später wieder abholen, bei minderjährigen müssen (soweit ich weiß) die Eltern kommen um es abzuholen bzw. eine Mitteilung schreiben, dass sie davon Kenntnis genommen haben.

Ich frage mich jetzt: ist das überhaupt erlaubt?! Darf mein Lehrer mir einfach etwas wegnehmen, was mir gehört? Ist das nicht schlicht und ergreifend Diebstahl??

Update:

ich rede übrigens nicht nur von der Zeit im Unterricht, sondern auch in den Pausen. Das Verbot gilt für das gesamte Schulgelände - jederzeit.

Was den von mir verwendeten Begriff "Diebstahl" betrifft: Sorry, wenn ich mich mit der genauen juristischen Definition von Diebstahl nicht so auskenne. Ich hoffe, es ist trotzdem klar, was ich meine.

@ blauclever: Ich wüsste nicht, was das Recht, sich am Unterricht zu beteiligen, mit meiner Frage zu tun hätte.

@ ohrnafax: Ich wohne in NRW. Weißt du, wie das da ist? Bzw. wo ich das rausfinden kann?

@ tina1873: Wenn mir der Führerschein abgenommen wird, dann aber in der Regel von einem Polizisten, bei dem ich nicht daran zweifle, dass er in gegebenem Fall das Recht dazu hat. Bei Lehrern bezweifle ich das schon, zumal 24 Stunden über ihre Tätigkeit als Lehrer hinausgehen. Wenn ich meinen Lehrer nachmittags im Supermarkt treffe, hat er auch kein Recht, erzieherische Maßnahmen zu ergreifen.

Update 2:

NOCHMAL KURZ EIN HINWEIS

Ich danke euch ja allen für eure Antworten, aber es geht mir nicht darum, ob ein Verbot von Handys und mp3-Playern richtig oder falsch ist. Es geht mir lediglich um die MASSNAHME.

Und ob diese legitimiert ist.

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Geräte dürfen abgenommen werde!

    Die Lehrer (bzw. ihre Vertretung, das Rektorat) haben in der Schule das Hausrecht und stelle damit auch die Regeln auf!

    Wenn du dich an ner Schule anmeldest, willigst du in diese Regeln (Schulordnung) ein!

    Und die 24 Stundenregelung wird schon auch irgendwo verankert sein! Oder es gibt halt den Zusatz, "Konsequenzen nach ermessen" o.ä.

    Find dich damit ab! Die Schule ist kein demokratischer Ort!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sie dürfen.

    Du verstößt absichtlich gegen die Schulregeln. Das ist schlicht und einfach ein Verstoß ... lol

    Wenn du es schon weißt, könntest du dich ja an die aufgestellten Regeln halten. Diese haben übrigens ihre Gründe. Aber das weißt du natürlich auch.

    Übrigens haben Schüler sogar das Recht, sich aktiv und ohne Störungen am Unterricht zu beteiligen. Eine Sauerei ist das! ...;)

    Quelle(n): @Hedwig: Hat es sehr wohl. Warum wohl nimmt ein Schüler einen mp3-player usw. in den Unterricht mit? Er wird das Gerät wohl einsetzen wollen. Aus meiner langjährigen Erfahrung als Hauptschullehrer weiß ich, dass die Geräte nicht nur zur Verzierung dabei sind. Oft ist es auch so, dass allein der Gedanke, anderen damit imponieren zu können, von aktiver Unterrichtsmitarbeit abhält. Was würdest du übrigens von einem Lehrer halten, der während des Unterrichts mit seinem handy, einem mp3-player usw. herumspielt, anstatt den Schülern etwas beizubringen?
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Lese deine Frage genau durch, dann weißt du schon die Antwort: Ist der GEBRAUCH nicht erlaubt, dürfen sie auch weggenommen werden.

    Das bloße Mitbringen und irgendwo in der Tasche verstauen während des Unterrichts ist erlaubt. Aber bevor die Schule zu dieser Maßnahme greift, müssen ja schon eine Menge Schüler mit den Handy/mp3 Player im Unterricht gespielt haben. Rumspielen kann man genug zu Hause und in den Pausen, da muss man nicht noch zusätzlich im Unterricht.

    Es ist nicht Diebstahl, da du es zurückbekommst. Diebstahl ist außerdem was ganz anderes

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es die Schulordnung so vorsieht, dürfen die das.

    Wenn Du Handy und Player während des Unterrichts in der Tasche hast, dann sehen sie es ja auch nicht.

    Ich wußte nicht dass man bei einem "Diebstahl" die Sachen nach einem Tag wieder zurückbekommt. Interessant.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, der Lehrer hat das Recht.

    Er kann dieses als pädagogische Maßnahme erklären.

    Da er einen Erziehungs - und Ausbildungsauftrag deiner Eltern hat,ist er dazu berechtigt.

    Den Erziehungs - und Ausbildungsauftrag erteilen deine Eltern mit der Anmeldung auf der Schule und Anerkennung der Schulbedingungen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Finde dich damit ab, dein Lehrer hat das Recht, euch diese Geräte abzunehmen, da die Schulordnung verbietet, diese Geräte mit in die Schule zu bringen.

    Dass sie euch die Handys erst nach 24 Stunden zurückgeben ist eine rein erzieherische Maßnahme. Und auch dazu haben sie das Recht.

  • Opi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich bin zu einer Zeit in die Schule gegangen, da waren Handys noch nicht einmal erfunden, außer in Sciencefiction Romanen und Serien.

    Ich habe nichts dagegen, wenn Schüler ein Handy mitführen um Eltern bei Verspätungen zu informieren oder um von eben diesen abgeholt zu werden.

    Nun sind aber die Handys heute schon richtige nette Gimmicks, um bei Prüfungen zu betrügen und nebenher auch noch durch Mp3`s oder Spiele den Unterricht zu stören.

    Handys gehören somit nicht in die Schule und wenn, dann nur ausgeschaltet.

    Wer dagegen verstößt, der soll dann auch ruhig bis zum Ende eines Schuljahres um das Zwangsparken seines Handys im Lehrerzimmer plärren.

    Wir haben unsere Schule auch ohne diese Gesprächsknochen überstanden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja das dürfen sie das hat auch in der schule nix zusuchen

  • Andrea
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, denn Spielzeug gehört nun mal nicht in den Unterricht !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist absolut korrekt. Du handelst gegen ein Verbot, also gibt es konsequenzen... wenn Du zu schnell Autofährst und Dir der Führerschein abgenommen wird, ist das ja auch etwas was "Dir gehört"....

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