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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenBeruf & Karriere · vor 1 Jahrzehnt

darf ein arbeitgeber bei bereitstellung eines handys 24 std. erreichbarkeit fordern?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das muß im Arbeitsvertrag festgelegt sein und auch entsprechend vergütet werden. Allein das Bereitstellen des Handys verpflichtet Dich nicht, ständig bereit zu stehen.

    Dann muß er mit Dir ausmachen, daß Du Bereitschaftsdienst hast, und Du wirst dann pro passive Stunde bezahlt und extra pro aktiver Stunde, in der Du außerhalb Deiner regulären Arbeitszeiten gearbeitet hast.

    Du kannst auch nicht dauernd in Bereitschaft sein. Sonst kannst Du ja nie wegfahren oder mal was trinken. Wöchentliche Wechsel sind üblich.

    Wenn es nur darum geht, daß Du für Rückfragen bereit stehen mußt, dann gilt ebenfalls, daß Du nicht bereit stehen mußt. Du kannst nach Beenden der Arbeitszeit das Handy ausschalten oder brauchst nicht ran gehen. Das zum rechtlichen. Ich mache es so, daß ich es trotzdem anlasse und rangehe, wenn ich gerade kann. Ansonsten rufe ich zurück, sobald ich kann oder bemerke, daß ich angerufen wurde. Allerdings wird es bei uns gottseidank nicht eingefordert und ich werde nur angerufen, wenn eine wichtige Info eingeholt werden muß, oder etwas wichtiges besprochen werden muß, das nicht bis zu meinem nächsten Dienstantritt warten kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, denke nicht. Er muss dir 11 Stunden Ruhezeit einräumen. Das steht im Arbeitsgesetz

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Arbeitgeber hat keinerlei Recht, 24-stündige Erreichbarkeit zu fordern, außer im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes.

    Arbeitszeit, Ruhezeit, Bereitschaft usw. ist in Deutschland sehr genau im Arbeitszeitgesetz geregelt (siehe Link). Schau mal insbesondere in die §§ 3-7 rein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich nicht, es sei denn Du arbeitest in einem Betrieb wo es Bereitschaftsdienst gibt, also arbeiten auf Abruf! Ansonsten NEIN!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn das in deinem Arbeitsvertrag steht, natürlich! Nennt sich Bereitschaftsdienst... muss aber auch finanziell abgegolten werden...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Diese Frage läßt sich so pauschal nicht beantworten. Es hängt nicht von der Bereitstellung eines Handys, sondern von dem Job und den daraus resultierenden Besonderheiten ab.

    Bei einem leitenden Arzt, dem Sicherheitschef eines Kaufhauskonzerns, dem Kripobeamten, einem Tierarzt etc. wird man sicher andere Maßstäbe anlegen müssen, als bei "Lieschen Müller", die irgendwo Wundertüten auffüllt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In der Stellenbeschreibung/ Arbeitsvertrag steht zu dem Thema sicherlich mehr, als es hier zu erfragen gibt!

  • vor 1 Jahrzehnt

    nöö denke nicht. ich meine jeder braucht seinen schlaf. vll das abends bis 21 oder 22 uhr jemand erreichbar sein muss ok aber sonst denke ich kann er es nicht verlangen. sehe es bei meinem vater er hat das firmentelefon 24h angeschalten. die fahrer rufen ihn oft nach 3 uhr morgens an wenn irgendetwas dringendes ist. mir ginge das ehrlich gesagt gegen den strich (man beachte das es der chef nicht ausdrücklich verlangt hat von ihm)

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