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Lv 4
? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Glaubenskonflikte dürfen Arbeitgeber nicht kalt lassen?

http://de.news.yahoo.com/2/20110224/tde-glaubensko...

Den Arbeitnehmer würde ich im hohen Bogen raus werfen.Politik und Glauben haben auf Arbeit nichts zu suchen.Was denkt ihr drüber?

15 Antworten

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  • Beste Antwort

    Auch wenn jetzt sicherlich einige rumnölen werden:

    RAUS mit dem Arbeitnehmer!

    Der Arbeitsplatz ist zum arbeiten da und sonst für nichts! Man weiss worauf man sich einlässt und kann nicht einfach seinen Glauben als Ausrede benutzen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde den Arbeiter dumm, denn in jedem islamischen Urlaubsland gibt es in den Hotels Alkohol und da berühren die den auch. Dann muss er sich eine andere Arbeit suchen. Religion hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Außerdem es gibt genug Moslem die gerne Alkohol trinken.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich bin Braintologe ,ich darf aus religiösen Gründen nicht unter 10000 € monatlich verdienen !

    Oder was kommt als nächstes? Die Kündigung geht in Ordnung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das hab ich selbst schon erlebt, daß ein Kollege mitten in der Arbeitszeit verschwunden ist um seine Gebete abzuhalten! Stell Dir mal vor. so einer steht am Fließband und das müsste jedesmal wegen ihm angehalten werden! Religion hat am Arbeitsplatz nichts verloren!

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  • Ich finde auch, dass Religion am Arbeitsplatz nichts zu suchen hat, aber in Deutschland wird erst mal alles toleriert. Kein Wunder, das dann keine Muslime mehr eingestellt werden, denn welcher Arbeitnehmer möchte ständig solche Konflikte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Religion ist Privatsache und hat am Arbeitsplatz nichts verloren. Der Arbeitnehmer MUSS nicht machen was er nicht will, und der Arbeitgeber MUSS niemanden beschäftigen den er nicht gebrauchen kann: Ganz einfacher Deal: Arbeit gegen Gehalt, wer nicht will der hat gehabt.

  • Bonnie
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Arbeitnehmer ist ein Schwachkopf, BASTA.

  • Betty
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Tun sie ja wohl auch nicht, dem Arbeitgeber platzt bestimmt der Kragen.

    Zitat aus dem Artikel "Arbeitgeber müssen sich bemühen, ihre Mitarbeiter so zu beschäftigen, dass sie mit ihrem Glauben nicht in Konflikt geraten."

    Meine Meinung dazu ist, der Arbeitgeber bietet eine Arbeit an, er bezahlt dafür und wenn ein Arbeitnehmer, diese Arbeit nicht mit seinem Glauben oder was auch immer vereinbaren kann, gehört er da nicht hin. FERTIG !!!

    LG

    Betty

  • vor 1 Jahrzehnt

    ne sehe ich auch so .in deinen augen hast du auf der arbeit zu arbeiten und diskutiert werden darf aber es darf die arbeit nicht beeinflussen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich könnte den Widerspruch des Arbeitnehmers verstehen, wenn dieser in direkten Kontakt mit Alkohol kommen würde.

    Aber das Anfassen von Flaschen gefüllt mit Spirituosen, halte ich nicht als Verstoss gegen seine Glaubensgrundsätze.

    Er wird ja nicht gezwungen Alkohol auszuschenken oder selbst zu konsumieren.

    Die Kündigung finde ich rechtens.

    "TM"

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