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Glaubenskonflikte dürfen Arbeitgeber nicht kalt lassen?
http://de.news.yahoo.com/2/20110224/tde-glaubensko...
Den Arbeitnehmer würde ich im hohen Bogen raus werfen.Politik und Glauben haben auf Arbeit nichts zu suchen.Was denkt ihr drüber?
15 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Auch wenn jetzt sicherlich einige rumnölen werden:
RAUS mit dem Arbeitnehmer!
Der Arbeitsplatz ist zum arbeiten da und sonst für nichts! Man weiss worauf man sich einlässt und kann nicht einfach seinen Glauben als Ausrede benutzen.
- HatschepsutamunLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich finde den Arbeiter dumm, denn in jedem islamischen Urlaubsland gibt es in den Hotels Alkohol und da berühren die den auch. Dann muss er sich eine andere Arbeit suchen. Religion hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen. AuÃerdem es gibt genug Moslem die gerne Alkohol trinken.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ich bin Braintologe ,ich darf aus religiösen Gründen nicht unter 10000 € monatlich verdienen !
Oder was kommt als nächstes? Die Kündigung geht in Ordnung.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das hab ich selbst schon erlebt, daà ein Kollege mitten in der Arbeitszeit verschwunden ist um seine Gebete abzuhalten! Stell Dir mal vor. so einer steht am FlieÃband und das müsste jedesmal wegen ihm angehalten werden! Religion hat am Arbeitsplatz nichts verloren!
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- vor 1 Jahrzehnt
Ich finde auch, dass Religion am Arbeitsplatz nichts zu suchen hat, aber in Deutschland wird erst mal alles toleriert. Kein Wunder, das dann keine Muslime mehr eingestellt werden, denn welcher Arbeitnehmer möchte ständig solche Konflikte.
- Lord WappingLv 7vor 1 Jahrzehnt
Religion ist Privatsache und hat am Arbeitsplatz nichts verloren. Der Arbeitnehmer MUSS nicht machen was er nicht will, und der Arbeitgeber MUSS niemanden beschäftigen den er nicht gebrauchen kann: Ganz einfacher Deal: Arbeit gegen Gehalt, wer nicht will der hat gehabt.
- BettyLv 7vor 1 Jahrzehnt
Tun sie ja wohl auch nicht, dem Arbeitgeber platzt bestimmt der Kragen.
Zitat aus dem Artikel "Arbeitgeber müssen sich bemühen, ihre Mitarbeiter so zu beschäftigen, dass sie mit ihrem Glauben nicht in Konflikt geraten."
Meine Meinung dazu ist, der Arbeitgeber bietet eine Arbeit an, er bezahlt dafür und wenn ein Arbeitnehmer, diese Arbeit nicht mit seinem Glauben oder was auch immer vereinbaren kann, gehört er da nicht hin. FERTIG !!!
LG
Betty
- vor 1 Jahrzehnt
ne sehe ich auch so .in deinen augen hast du auf der arbeit zu arbeiten und diskutiert werden darf aber es darf die arbeit nicht beeinflussen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich könnte den Widerspruch des Arbeitnehmers verstehen, wenn dieser in direkten Kontakt mit Alkohol kommen würde.
Aber das Anfassen von Flaschen gefüllt mit Spirituosen, halte ich nicht als Verstoss gegen seine Glaubensgrundsätze.
Er wird ja nicht gezwungen Alkohol auszuschenken oder selbst zu konsumieren.
Die Kündigung finde ich rechtens.
"TM"