heizkostenabrechnung?

bei meiner tante im haus, 12 parteien, befinden sich an den heizkörpern ableseröhrchen.normal bez.ich doch nur meinen verbrauch(so ist es bei mir),bei ihr wird es anders gerechnet z.b. für die ganze wohnung wären 60 einheiten zusammen es werden bei ihr dann nur 30 berücksichtigt die andere hälfte wird in den grossen topf vom haus geschmissen und dann durch 12 geteilt also bezahlt sie für die jenigen die ihre heizung voll anhaben mit.ich finde es ungerecht die verwaltung hat ihr gesagt das wird in allen ihren häusern so gehandhabt.ist das überhaupt rechtens?? danke für eure antworten

?2014-10-14T05:01:09Z

Beste Antwort

Sooo ist die Abrechnung nicht korrekt ...
Die Aufteilung 50:50 ist zulässig; aber die Aufteilung nach Wohneinheiten ist es nicht . DAS wäre allenfallls dann zulässig, wenn ALLE Wohnungen gleich gross sind : Falsche Methode, aber richtiges Ergebnis ..
Wenn die Verbrauchsunabhängige Kostenverteilung falsch ist, gilt für den Mietrer ein Minderungsrecht :

*Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser
Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht
verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen*
... was übrigens auch indiziert , dass eine Falsche Abrechnung nicht zwangsläufig nichtig sein muss ...
Warum ist das so geregelt ? Weil es für die Vermieter eine absolute Katastrophe wäre, wenn eine Abrechnung wegen jedes Fehlers gleich nichtig wäre ....

Sprendlinger2014-10-15T00:24:08Z

Der Gesetzgeber sieht eine Abrechnung 50:50 vor. Dabei wird jedoch nicht die abgelesenen Werte aufgeteilt sondern die Summe der Heizkosten. Der Rest wird mit den Daten der Ablesegeräte verteilt.
Erkundige Dich mal genau ob es so abläuft. Die Heizungen werden in der Regel von Fachfirmen abgelesen, die auch die Abrechnung machen. Sie kenne sich dabei aus. Der Vermieter liefert nur die Daten der Heizungskosten.

Marjorie2014-10-14T04:27:13Z

Die Abrechnung entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heizkostenv/gesamt.pdf
Hier insbesondere §7.
Wenn der Vermieter 50:50 abrechnet (was auch fraglich sein kann, ob er dies darf), so sind 50% der Fläche zu berücksichtigen und 50% des erfassten Verbrauches.
Theoretisches Beispiel.

Das Haus der Tante hat 1.000m2 Heizfläche, die Gesamtheizkosten betragen 10.000€ (Brennstoff, Wartung, SChornsteinfeger u.s.w.), die Summe aller Messeinheiten beträgt 2.000. Die Wohnung deiner Tante hat 70m2, sie hat 60 Wärmeeinheiten.
Dann sollte ihre Abrechnung wie folgt aussehen (stark vereinfacht).

50% Fläche = 5.000€ Kosten / 1.000 m2 = 5€ je m2 ergo 70 m2 x 5€ = 350€
50% Verbrauch = 5.000€ Kosten/ 2.000 Einheiten = 2,50€ je Einheit ergo 60 x 2,50€ = 150€

Das muss klar aus der Abrechnung hervorgehen!!
Was der Verwalter "schon immer so macht", ist schlicht illegal und damit ist die Heizkostenabrechnung nicht nur anfechtbar, sie ist schlicht nichtig ... als ob es keine gäbe.

Nachtrag
Mach dich bei dem Vermieter beliebt und verlange eine Kopie des sog. "Energieausweises". Der muss gem Verordnung existieren, darin ist auch die sog. "Heizfläche" erfasst. Evtl. ist das für dieses Gebäude noch nie geschehen.