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Heizkostenabrechnung Wohngemeinschaft wann verjährt?

Hallo, ich habe ein halbes jahr in einer wohngemeinschaft mit drei weiteren Mitbewohnern gewohnt.

Vor meinem Auszug musste ich meiner Mitbewohnerin 70 Euro geben, falls noch Kosten bzgl Heizkostenabrechnung auf sie zukommen. wir haben vertraglich vereinbart, dass sie mir nach der heizkostenabrechnung das geld wiedergeben wird, solange behält sie das geld ein.

Seit 1 Jahr und 2 Monaten warte ich auf die abrechnung, bzw. diese hat sie bereits ende letzten jahres erhalten, meinte jedoch, dass da was nicht stimmen könnte und sie das erstmal mit der hausverwaltung klären wollten. seit einem halben jahr warte ich auf ihre antwort und werde immer vertröstet. was soll ich nun tun? einen rechtsanwalt einschalten? es sind zwar nur 70 euro, aber ich findes das nicht koscher...

6 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Ist hier ein gültiger Vertrag mit Nebenkostenabrechnung abgeschlossen worden, dann hat der Vermieter nach § 556 BGB 12 Monate nach Abrechnungszeitraum Zeit die Abrechnung vorzuweisen.

    Forderungen verjähren nach § 195 BGB nach 3 Jahren.

    Wenn man die 70,--€ wieder haben möchte, kann man einen Mahnbescheid - auch ohne Anwalt - beantragen (auch online möglich) und einen Titel erwirken.

    Bei Widerspruch der Gegenpartei, muss man die Klage einreichen - auch das ginge ohne Anwalt.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • vor 7 Jahren

    Hier :

    http://www.nebenkostenabrechnung.com/verjaehrungsf...

    Die Verjährungsfrist in der Nebenkostenabrechnung ist neben der Abrechnungsfrist eine der wichtigsten Fristen, auf die ein Vermieter in Verbindung mit einer Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung achten muss. Die regelmäßige Verjährungsfrist, welche im Hinblick auf Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung angewandt wird, beträgt 3 Jahre.!!!!

    Ein Rechtanwalt kostet dich dann vermutlich schon ca. 200€.

    Das lohnt sich nicht. Ich würde an deiner Stelle noch einige Monaten warten.

  • vor 7 Jahren

    Mit einem Anruf bei der Hausverwaltung kannst Du abklären, ob Deine Ex - WG überhaupt die Nebenkostenabrechnung moniert hat.

    Ich vermute, dass nein.

    Mit dem Mietvertrag und der schriftlichen Vereinbarung über die 70€ hast Du das Recht, die Abrechnung einzusehen.

    Mit Fristsetzung schriftlich einfordern.

    Damit verlängert sich die Verjährungsfrist automatisch.

    Ich vermute, dass Du überhaupt nichts Schriftliches vorweisen kannst, und dann betrachte das Ganze

    als Erfahrung.

  • vor 7 Jahren

    Wenn Du nachzahlen musst nach einem Jahr, bekommst Du etwas raus nach 3 Jahren Also warte noch etwas. Ein Anwalt ist teuer

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  • Fred
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Warte einfach ab oder lasse die Sache ruhen. Ein Rechtsanwalt ist unsinnig. Der kostet nur viel Geld. Das Vielfache von den 70 Euro.

  • Steini
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Nun soweit ich weis, nach 1 Jahr.

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