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Heizkostenabrechnung, muß ich selbst danach fragen?
Unser Mietshaus wurde verkauft letztes Jahr und ich bekam die Heizkostenabrechnung immer so Ende August. Bis jetzt habe ich noch keine Abrechnung bekommen. Muß ich selbst danach fragen oder wie ist das? vielen Dank an euch,Gruß Lilly
6 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Normalerweise müsste der Hauseigentümer Dir unaufgefordert die Heizkostenabrechnung zukommen lassen. Es kann aber sein, dass sich durch den Hausverkauf, die Abrechnung zeitlich verschiebt. Du kannst ja bei der Hausverwaltung mal nachfragen, wie es in Zukunft mit den Nebenkostenabrechnungen geplant ist.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Frage danach, sonst kommt die Abrechnung zu einer Zeit, in der es Dir gar nicht passt.
- vor 1 Jahrzehnt
Um Gottes Willen, nur nicht nachfragen.
Sonst merken die, dass etwas verschlafen wurde -> denn: wenn bis zum Jahresende nichts kommt, ist die Forderung verjährt!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wann die NKA fällig ist, sagt der Gesetzgeber. Man kann aber ggf. die Nebenkosten auf einem Sperrkonto einbringen und erst weiterleiten, wenn eine gesunde Abrechnung vorliegt.
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- AnneLv 4vor 1 Jahrzehnt
Auch durch einen Eigentümerwechsel kann der Abrechnungszeitraum nicht so einfach geändert werden für Heizungs/Nebenkostenabrech-nung. Meist geht sie vom 1.1 bis zum 31.12. eines Jahres. Dann muss zum 31.12. des Folgejahres spätestens die Abrechnung vorgelegt werden. Erfolgt sie später, kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr fordern, muss aber zuviel gezahlte Vorauszahlungen dennoch herausrücken. Die verjähren erst nach 2 Jahren.
- *~Jessy~*Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Fragen kostet ja nichts, also frag einfach mal ;-)
Der Vermieter ist soviel ich weià verpflichtet, die Abrechnung vorzulegen. Aber er kann den Zeitpunkt dafür selbst bestimmen, es muss dann nur immer jährlich wieder zur gleichen Zeit sein.