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Hilde
Lv 4

Heizkostenabrechnung, muß ich selbst danach fragen?

Unser Mietshaus wurde verkauft letztes Jahr und ich bekam die Heizkostenabrechnung immer so Ende August. Bis jetzt habe ich noch keine Abrechnung bekommen. Muß ich selbst danach fragen oder wie ist das? vielen Dank an euch,Gruß Lilly

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Normalerweise müsste der Hauseigentümer Dir unaufgefordert die Heizkostenabrechnung zukommen lassen. Es kann aber sein, dass sich durch den Hausverkauf, die Abrechnung zeitlich verschiebt. Du kannst ja bei der Hausverwaltung mal nachfragen, wie es in Zukunft mit den Nebenkostenabrechnungen geplant ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Frage danach, sonst kommt die Abrechnung zu einer Zeit, in der es Dir gar nicht passt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Um Gottes Willen, nur nicht nachfragen.

    Sonst merken die, dass etwas verschlafen wurde -> denn: wenn bis zum Jahresende nichts kommt, ist die Forderung verjährt!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wann die NKA fällig ist, sagt der Gesetzgeber. Man kann aber ggf. die Nebenkosten auf einem Sperrkonto einbringen und erst weiterleiten, wenn eine gesunde Abrechnung vorliegt.

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  • Anne
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Auch durch einen Eigentümerwechsel kann der Abrechnungszeitraum nicht so einfach geändert werden für Heizungs/Nebenkostenabrech-nung. Meist geht sie vom 1.1 bis zum 31.12. eines Jahres. Dann muss zum 31.12. des Folgejahres spätestens die Abrechnung vorgelegt werden. Erfolgt sie später, kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr fordern, muss aber zuviel gezahlte Vorauszahlungen dennoch herausrücken. Die verjähren erst nach 2 Jahren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Fragen kostet ja nichts, also frag einfach mal ;-)

    Der Vermieter ist soviel ich weiß verpflichtet, die Abrechnung vorzulegen. Aber er kann den Zeitpunkt dafür selbst bestimmen, es muss dann nur immer jährlich wieder zur gleichen Zeit sein.

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