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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 10 Jahren

Heizkostenabrechnung?

Hallo,ich habe eine frage an euch,wir haben die Heizkostenabrechnung erhalten für 2010/2011.Jetzt meine frage: wir sind zum 1.12.2010 eingezogen also Nutzerzeitraum von 1.12.2010-30.04.2011 ,jetzt steht da noch Abrechnungszeitraum von 1.05.2010-30.04.2011 .Stimmt die Abrechnung da wir die Heizung für 5 Monate genutzt haben und nicht für volle 12 monate.Wir haben Natürlich eine hohe Nachzahlung erhalten!!

Update:

Keine arnung ob bei dem Vormieter abgelesen wurde.Es steht nur das am 30.4.2011 abgelesen wurde da Wohnten wir schon in der Wohnung.Laut Internet müsste eigentlich der Vormeiter vom 1.5.2010-30.11.2010 die Heizkosten bezahlen und nicht wir!!! und wir vom 1.12.2010-30.04.2011

6 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Du bist ja erst am 1.12.2010 eingezogen und nicht am 1.05.2010.

    Deshalb ist diese Nebenkostenabrechnung falsch.

    Ich würde denen schreiben, dass die Abrechnung fehlerhaft ist und mit einer Anzeige wegen Mietbetruges drohen, falls die sich nicht irgendwie vernünftig dazu äussern.

  • vor 10 Jahren

    Ob die Abrechnung stimmt kann hier wohl keiner wirklich sagen!

    Auch wenn da Abrechnungszeitraum 01.05.2010-30.04.2011 steht, bedeutet das nicht automatisch eine fehlerhafte Abrechnung. Der Vermieter hätte beim Auszug des Vormieters am 30.11.2010 eine Zwischenablesung des Heizkostenverbrauches vornehmen müssen. (Mag sein er hat dies auch getan, dies kann hier keiner ��¼berprüfen).

    Es muß aus der Abrechnung klar hervorgehen, welchen Stand die Ableseeinrichtungen an den Heizkörpern am 30.11.2010 hatten. Am 30.04.2011 muß dann eine erneute Ablesung vorgenommen worden sein. Nur diese Differenz ist Euer Verbrauch, und nur die müßt Ihr auch bezahlen.

    Wenn es anders ist als oben beschrieben, ab zum Vermieter und Einsicht in die Unterlagen der Heizkostenabrechnung. Diese Einsicht in die Unterlagen muß er Euch möglich machen, dazu ist er VERPFLICHTET!

    Nach diesen Informationen könnt Ihr selbst erkennen, ob die Abrechnung richtig oder falsch ist.

    Vorher würde ich NICHT bezahlen.

    Quelle(n): Persönliche Erfahrungen
  • TWally
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Nein, so stimmt sie nicht. Ab zum Vermieter und umgehend klären. Ihr habt das Recht auf eine korrekte Abrechnung.

    Falls er sich auf anteilige Bezahlung einlässt, weil er die Abrechnung beim Mieterwechsel verbaselt hat, also Verbrauch/12 * 5 (Monate), könnt ihr noch Geld sparen.

    Aber erst freundlich (!) reklamieren.

  • vor 10 Jahren

    Der Vermieter oder Verwalter muss der Firma die die Heizkostenabrechnung erstellt den Mieterwechsel mitteilen. Die Firma die die HK-abrechnung erstellt, nimmt immer 12 Monate als Abrechnungszeitraum. Bei einem Mieterwechsel muss eine Zwischenablesung erfolgen, damit die Firma die die HK-abrechnung erstellt, die genaue Kosten des jeweiligen Mieters ermitteln kann. Dies scheint hier nicht geschehen zu sein.

    Ihr müsst der Abrechnung mit diesem Hinweis widersprechen und eine wirksame Abrechnung mit den anteiligen Monaten fordern. Der Vermieter muss notfalls nachweisen welche Abzüge er weshalb gemacht hat. Er könnte Erfahrungswerte aus der Vergangenheit des Vormieters nehmen.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Hallo.

    Zu Ihren Angaben kann ich folgendes sagen:

    1) Sie haben geschrieben: jetzt steht da noch Abrechnungszeitraum.

    Steht auf Ihrer Abrechnung sowohl Ihr Nutzerzeitraum 01.12.2010 - 30.04.2011 als auch

    Abrechnungszeitraum 01.05.2010 - 30.04.2011 oder stehen auf der Abrechnung die Daten 01.12.2010 - 30.04.2011 nicht auf der Abrechnung??

    Es müssten beide Daten auf Ihrer Abrechnung stehen, da der Abrechnungszeitraum, der von Ihrer Hausverwaltung gewählt wurde immer vom 01.05 bis zum 30.04 geht. Davon müssten Sie dann zeitanteilig die Kosten erhalten, die wie folgt auf der Abrechnung dargestellt sein müssten:

    Die Heizkosten müssen immer nach Grundanteilen und nach Verbrauch abgerechnet werden. Entweder 30/70, 40/60 oder 50/50.

    Einmal die Grundkosten (Quadratmeterfläche) der Heizung. Diese müssen zwischen 30 und 50 % liegen. Irgendwo müssten dann Ihre Heizgradtage stehen, die dafür anfallen (Ein Jahr hat 1000 Heizgradtage, ihr Wohnungszeitraum 01.12.10 - 30.04.11 das wären 690 Gradtage, für die Sie die Kosten zahlen müssen.)

    Dann geht es mit den Verbrauchskosten weiter. Diese werden zwischen 50 und 70 % abgerechnet.

    Diese sind bei Heizkostenverteilern in Einheiten und bei Verdunstern in Strichen angegeben.

    Wurde bei Ihrem Einzug eine Zwischenablesung von Ihnen und der Hausverwaltung durchgeführt?

    Wenn nicht muss der abgelesene Verbrauch am 30.04.2011 nach Heizgradtagen aufgeteilt werden.

    Dann würden Sie auch wieder von den 1000 Heizgradtagen 690 Heizgradtage erhalten.

    Wenn also keine Ablesung stattgefunden hat, müssen Sie für den Abrechnungszeitraum 01.05.2010 - 30.04.2011 69% der Kosten, die für diese Wohnung angefallen sind bei der Heizung auch tragen.

    U.a. können Sie die Liste der Heizgradtage bei Wikipedia anschauen.

    Bitte beachten Sie auch, dass die monatliche Zahlung von Ihnen an die Hausverwaltung auch die Sommermonate umfasst. Für die Heizung fallen im Sommer wenig Kosten an, sie haben aber nur in der sehr kalten Zeit dort gewohnt. Daher auch diese 690 Gradtage. Man kann die Kosten erst vergleichen, wenn man ein komplettes Jahr dort gewohnt hat. Durch die hohen Kosten im Winter und den niedrigen Kosten im Sommer egibt sich ein Mittelwert. Erst dieser kann dann wirklich verglichen werden.

    Mit freundlichen Grüßen

  • willou
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Deine Daten können nicht stimmen.

    Die von Dir genannten Zeiträume sind zeitgleich.

    Beide schließen den Zeitraum 01.12.10 bis

    30.04.2011 ein.

    Und warum Du vom 01.05. bis 30.11.2010 zahlen

    sollst, obwohl Du erst am 01.12.2010 eingezogen

    bist, lässt sich nur schwer verstehen.

    Und hier die Theorie:

    Die Abrechnung muss sich auf einen bestimmten

    Abrechnungszeitraum, welcher höchstens ein Jahr

    umfasst, beziehen. Hierbei ist der Vermieter NICHT

    an das Kalenderjahr gebunden.

    Sie muss bei Wohnungen spätestens ein Jahr

    nach dem Ende der Abrechnungsperiode vorliegen.

    Sonst kann der Vermieter keine Nachzahlungen

    mehr geltend machen (§ 556 Abs. 3 S. 2, 3 BGB).

    Ansonsten seid Ihr ausgerechnet vor der

    Heizperiode eingezogen - klar, dass das

    teuer wird, wenn nur 5 Monate einge-

    rechnet sind.

    Für den Zeitraum 01.05.2011 bis 30.04.2012

    sollte sich das normlisieren.

    Ich würde deswegen einer Erhöhung der

    Nebenkostenvorauszahlungen aufgrund

    der hohen Abrechnung für 5 Monate

    nicht zustimmen und darauf verweisen,

    dass die Nebenkosten aufs ganze

    Jahr gerechnet niedriger sind.

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