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Heizkostenabrechnung?

Die Heizkostenabrechnung erfolgt zu 30% nach der Nutzfläche, zu 70% nach Verbrauch.

Woher bekommt die Abrechnungsfirma die Nutzfläche?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Nutzflächen werden vom Vermieter angeben und beinhalten die geheizte Fläche (Wohnfläche)

  • vor 1 Jahrzehnt

    30% zu 70% ist der Maximalsatz. Im Mietvertrag können auch 50% zu 50% vereinbart werden. Diesen Wert darf der Vermieter für ein kommendes Abrechnungsjahr (einseitig) verändern.

    Die Nutzfläche wird vom Vermieter bzw. von der Verwaltung an die Firma die die Heizkosten berechnet übermittelt. Die Nutzfläche muss nicht gleich Wohnfläche sein. In der Regel wird "nur" die beheizte Wohnfläche angegeben. Was genau vorgesehen ist, steht im Mietvertrag. Die beheizte Wohnfläche ist i.d.R. kleiner als die Wohnflächengröße im Mietvertrag - Balkon, Terrasse, Abstellkammer oder Diele ohne Heizkörper gehören nicht zur beheizbaren Fläche.

    Oft sind in standardisierten Mietverträgen alle Möglichkeiten auf einmal angegeben. Dies bedeutet im Zweifelsfall, dass Ungenauigkeiten zu Lasten des Vertragsgebers gehen.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die können lesen. Solltest Du auch können.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Scheinbar aus den Unterlagen des Vermieters.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Verwalter weiß alle beheizten Quadratmeter des Hauses und verteilt den Kostenanteil dann nach der jeweiligen Mietpartei.

    Beispiel: 10 Wohnungen , davon 2 mit 30qm, 2 mit 40qm und 6 mit 100qm. Gibt 60+80+600qm Gesamtwohnfläche. Diese Gesamt Wohnfläche sind mit 1000 000 Kwh beheizt worden.

    Dann darf er 30 % von 1000 000 also 300 000kwh auf die 740 qm umlegen. Ein Mieter einer 30qm Wohnung zahlt davon gut 4% also für 12162 kwh.

    Dann wird bei den übrigen 700 000kwh geschaut, wie die Verbräuche waren.

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