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Sie1977

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  • Kauf einer Eigentumswohnung?

    Es handelt sich um eine 3-Zimmer-Eigentumswohnung über zwei Ebenen.

    Es wurde gesagt, die Wohnung hätte eine Wohnfläche von 85 m².

    Ein Kaufpreis von 90.000 Euro wurde vereinbart.

    Nun stellt sich raus,dass der obere Raum nicht als Wohnraum zugelassen ist.

    Somit wäre es ja nun nur noch eine 2-Zimmer-Eigentumswohnung mit nur noch 60m² Wohnfläche und quasi 25m² Nutzfläche.

    Meines Erachtens ist der Kaufpreis nun zu hoch.

    Wie seht Ihr das?

    Was würdet Ihr machen?

    (Der Kaufvertrag wurde noch nicht unterschrieben.)

    6 AntwortenMiete & Wohneigentumvor 1 Jahrzehnt
  • Wohn- oder Nutzfläche?

    Kauf einer Eigentumswohnung.

    In der Teilungserklärung ist angegeben, dass die Heizkosten nach 70% Verbrauch und zu 30% nach Wohn- bzw. Nutzfläche abgerechnet werden.

    Die Wohnung geht über zwei Etagen, wobei für den Spitzboden die Teilungserklärung noch geändert werden muss, dies der Wohnung zugerechnet werden muss.

    Die Wohnung hat lt. Teilungserklärung eine Wohnfläche von 60m². (ohne Spitzboden)

    Wird jetzt der Spitzboden auch nach Wohnfläche berechnet?

    Wie ermittelt sich dies nun bei einem Raum mit extremen Dachschrägen?

    Vielen Dank für die Hilfe!!!

    4 AntwortenMiete & Wohneigentumvor 1 Jahrzehnt
  • Heizkostenabrechnung?

    Die Heizkostenabrechnung erfolgt zu 30% nach der Nutzfläche, zu 70% nach Verbrauch.

    Woher bekommt die Abrechnungsfirma die Nutzfläche?

    5 AntwortenMiete & Wohneigentumvor 1 Jahrzehnt
  • Eintragung der Änderung einer Teilungserklärung im Grundbuch.?

    Es gibt mehrere Eigentümer.

    Was muss alles beachtet werden?

    Welche Probleme können auftauchen?

    Wie lange dauert ca. die Eintragung im Grundbuch?

    Danke für Eure Hilfe.

    1 AntwortMiete & Wohneigentumvor 1 Jahrzehnt
  • Wo kann ich mir kostenlos einen pdf-drucker runterladen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    8 AntwortenSonstiges - Computervor 1 Jahrzehnt
  • Wer kann helfen?

    Folgende Frage.

    3 Arbeitnehmern wird ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt, um von der einen Betriebsstätte zur nächsten Betriebsstätte (300 km entfernt) zu kommen.

    Die drei fahren gemeinsam, holen sich gegenseitig ab.

    Wie hat das Unternehmen den Sachverhalt steuerlich zu berücksichtigen?

    Was können die Arbeitnehmer in ihre Einkommensteuer berücksichtigen?

    3 AntwortenDeutschlandvor 1 Jahrzehnt