Hat der Arbeitgeber das Recht die Telefon-Nr. des Arbeitnehmers zu wissen?
Mir ist klar, dass der Arbeitgeber das Recht auf die Adresse hat (auch um Kündigungen usw. zustellen zu können) - aber wie sieht es mit der Telefon-Nr. aus?
Mir ist klar, dass der Arbeitgeber das Recht auf die Adresse hat (auch um Kündigungen usw. zustellen zu können) - aber wie sieht es mit der Telefon-Nr. aus?
Jürgen NRW
Beste Antwort
Gesetzlich ist dies nicht geregelt, kann aber durch eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag Bestandteil des Arbeitsvertrages sein.
Weitere Informationen hier http://www.frag-einen-anwalt.de/Private-Erreichbarkeit-des-Arbeitnehmers---f213000.html
Robert
An meinen verschiedenen Arbeitsplätzen liegt jeweils eine Liste aus mit Adresse und Telefonnummern der Kollegen. Genauso liegt auch meinem Dienstregler die Telefonnummer vor.
Die Telefonnummer (Festnetz) habe ich bekannt gegeben. Sollte ich unterwegs sein hat meine Firma leider Pech gehabt. Ein Anruf erfolgt nur in einem Fall, dass ein Kollege ausgefallen ist (Notfall). Im Regelfall werde ich dagegen während der Arbeitszeit angerufen.
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Sollst du die Telefonnummer angeben sollen, dann lasse dir erklären in welchen Fällen ggf. angerufen wird. Es sollte kein Regelfall werden, dass man von der Firma häufig angerufen wird.
Sandra
rein rechtlich hat er kein Recht dazu, deine Telefonnummer zu verlangen, es sei denn das steht ausdrücklich im Arbeitsvertrag, zb weil zu deinen Pflichten die "Rufbereitschaft" gehört, bei der du immer erreichbar sein musst.
Ist dies nicht der Fall, musst du deine Telefonnummer nicht rausgeben. Theoretisch kann es ja auch so sein, dass du gar kein Telefon hast und dir auch keins anschaffen willst, es besteht dazu also keine Verpflichtung.
Ich kenne das Problem sehr gut. Manche Arbeitgeber nutzen das aus und rufen einen abends nach Feierabend an, am Sonntag(!) und natürlich grundsätzlich im Urlaub, weil sie irgendwas belangloses wissen wollen oder jemand krank geworden ist.
Nun, wenn du in einer kleinen Klitschen-Firma arbeitest, wo gleich der ganze Betrieb zusammenbricht, wenn jemand krank wird, dann könnte man dich schon verpflichten, kurzfristig einzuspringen. Bei nomalen bzw grösseren Firmen muss der Arbeitgeber jedoch dafür Sorge tragen, sich Ersatz zu besorgen, wenn du zb Urlaub hast.
Deine Festnetznummer solltest du keinem Arbeitgeber geben, wenn du davon ausgehen musst, dass er dich mit Anrufen bombardiert.
Du könntest dir zb eine einfaches, simlockfreies Handy besorgen und eine Telefonnummer, die du dann dem Arbeitgeber gibst. So kann er dich erreichen, im Urlaub und nach Feierabend machst du es dann aus, kannst evt wirklich wichtige Nachrichten (zb das dein Dienst später anfängt oder du zurückrufen sollst) auch über deinen Anrufbeantworter abhören.
Ziel ist es einfach, den Arbeitgeber in seine Schranken zu weisen und zu erziehen. Er muss merken, dass du nicht jederzeit in deiner Freizeit erreichbar bist, nur weil er das so will.
Du musst das selbst einschätzen. Es gibt Jobs, da muss man auch erreichbar sein, weil sich zb die Arbeitszeiten kurzfristig ändern oder jemand dringende Informationen benötigen könnte, die nur du liefern kannst.
Anonym
Alle arbeitsvertraglichen Modalitäten sind schriftlich zu regeln, wenn ein schriftlicher Vertrag besteht.
top
was bitte hast du denn für ein problem? rechnest du stündlich mit deiner kündigung oder einer abmahnung? also mein arbeitgeber hat natürlich meine telefonnummer und wir telefonieren auch des öfteren. weil es heutzutage einfach wichtig ist. ich weis zwar nicht, was du für einen teuflischen arbeitgeber hast, aber mein arbeitgeber kennt meine nummer. ob der das rechtlich verlangen kann weis ich nicht. aber wenn er das gesetzlich dürfte, hätte ich auch kein problem damit.
wenn das bei dir so ist, könnte es ja auch sein, dass du ein problem hast.