Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Was muss ein Arbeitgeber über die Vergangenheit des Arbeitnehmers wissen?
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ein guter Arbeitgeber will nur das Nötigste wissen.
Ein Arbeitgeber hat ein Recht zu wissen, welche Qualifikationen Du hast. Er muß Schlußfolgerungen ziehen können, ob Du zu seiner Stellenbeschreibung passt. Für den Rest ist die Probezeit da.
Du mußt beachten, wenn Du etwas sagst, dann muß es auch der Realität bzw. Wahrheit entsprechen. Falsch gesagte Dinge, auch wenn sie nicht vom zukünftigen Arbeitgeber gefordert waren, können sich zum Nachteil auswirken.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Alles, was im Zusammenhang mit dem beruflichen Werdegang von Belang ist oder sein könnte. In Grenzfällen lieber nicht alles sagen als schweigen oder gar lügen!
- vor 1 Jahrzehnt
alles aber auch nicht. es gibt bestimmte bereiche, darüber darf man schweigen. das bekannteste beispiel ist die schwangerschaft. das stimmt auch, aber wenn die schwangerschaft sich auf dem beruf auswirkt, muss es zugeben. bei straftaten ist es genauso. wenn es berufsbedingt ist, sollte man es sagen. tut ein arbeitnehmer das nicht, dann kann rückwirkend eine kündigung erfolgen.
ach und ganz neu ist da AGG (Allgemeine Gleichstellungsgesetz). Dadurch hat der Arbeitnehmer zusätzliche Rechte. der arbeitgeber darf nicht mehr diskriminieren in 6 bereichen.
Guck dir das einfach an. Das sind nicht so viele Paragrafen. Du kannst das bestimmt bei juris.de herunterladen.
noch ein kurzer link: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/artikel/579...
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- gcpLv 6vor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich darf er sich nur für das interessieren , was auch in einem polizeilichen Führungszeugnis stehen würde. Aber bei den heutigen Schnüffelprogrammen fürs Internet und dem laschen Arbeitnehmerschutz in Deutschland würde ich mich da auf nichts mehr verlassen.
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn ich Arbeitgeber wäre, würde ich so einiges über meine Angestellten wissen wollen. Familienstand, Wohnort, ehemalige Arbeitsstätten, vorliegende Straftaten. Auch Zeugnisse von ehemaligen Arbeitgebern würde ich sehen wollen. Nur so kann man sich ein grobes Bild vom Menschen machen und einschätzen, ob er mit seinen Eigenschaften und Qualifikationen überhaupt geeignet ist. Und wenn man nichts zu verbergen hat, was ist daran so schlimm, Auskunft zu geben?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ersten ! Man braucht einen Arbeitgeber nicht mehr erzählen das man einen Behintertenschein hat, man darf lügen !
Zweiten ! Eine Frau braucht einen Arbeitgeber nicht mehr erzählen das man Schwanger ist, wenn man dort anfangen möchte, über beides gibt es rechtsprechungen drüber
- Lucius T FowlerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nichts was Du ihm nicht freiwillig erzählst.
(Und was glaubst Du wie viele "kreative" Lebensläufe ich schon geschrieben habe.)