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Hat mein Arbeitgeber recht - Arztbescheinigungen ?
Mein Arbeitgeber verlangt bei einem Arztbesuch eine Bescheinigung des Arztes, das dieser Termin außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist. Fehlt dieser Zusatz wird die Arbeitszeit nicht vergütet.
Eventuelle Kosten einer solchen Bescheinigung trägt der Arbeitnehmer.
Habt ihr auch schon solche Erfahrungen gemacht?
12 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja, er hat Recht!
Wenn Du Glück hast, zahlt der Arbeitgeber die Bescheinigung. Das ist aber eher selten.
Lieber eine Bescheinigung geben lassen, als Stress in der Firma zu haben.
Quelle(n): Eigene Erfahrung - nachtigallLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ja, das darf er auf jeden Fall. Die Arzthelferin schreibt ein Attest mit den Zeiten, die man beim Arzt war, aus (wann aus dem Haus, wann wieder in der Firma), und diese Zeit bekommt man dann vom Arbeitgeber bezahlt. Wenn man diese Bescheinigung nicht bringt, hat man entsprechende Fehlzeiten.
Also immer, wenn Du in die Praxis kommst, sofort der Helferin sagen, dass Du eine Bescheinigung brauchst. Die fragt dann, wann Du von daheim weggegangen bist, und nach dem Arztbesuch holst Du Dir diese Bescheinigung bei ihr ab, und sie trägt die Ankunftszeit in der Firma ein.
- rolffineLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, ist bei groÃen Konzernen auch so.........die Arzthelferin schreibt dir einen Beleg aus: Anwesenheit in der Praxis von bis....
Manche Mitarbeiter lassen sich dann einfach für den gesamten Tag Arbeitsunfähigkeit attestieren....
- vor 1 Jahrzehnt
Ich glaub er hat recht und darf das verlangen...aber 100% sicher bin ich mir nicht.
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- vor 1 Jahrzehnt
Ja, hat Recht -
du kannst dir aber von deinem Arbeitgeber einen Vordruck geben lassen, der dir meist kostenlos ausgefüllt wird.
Und noch etwas:
Wer zum jährlichen Zahnarztbesuch geht, ist meist nicht krank - meist ist es jedoch nur während der Arbeitszeit möglich. Ich verstehe schon, dass es ärgerlich ist, dafür Urlaub zu nehmen. Andererseits ist es auch unfair, deinen Arbeitgeber dafür bezahlen zu lassen.
Nur mal ein Zahlenbeispiel: jemand verdient 1500€ pro Monat. Das Bruttogehalt liegt bei ca. 2100€, dein Arbeitgeber muà ca. 3900€ imMonat dafür hinlegen. Es kommen deine (bezahlten) Urlaubstage, evt. 5 Krankheitstage und evt. noch 4 Feiertage dazu - d.h. dieser jemand kostest pro Arbeitstag ca. 200€
Da finde ich eine Bescheinigung über die Anwesenheit in Praxis eigentlich angemessen.
Angesichts dieser Zahl sind 5 € relativ wenig Geld dafür, dass einen für diesen Ausfall weder Urlaub noch Gehahlt gekürzt wird.
PS: Die Krankenkasse zahlt erst ab 6 Wochen zusammenhängender Krankheit - alles andere dein Arbeitgeber.
- vor 1 Jahrzehnt
Ja er hat zu 100% recht da du wehrend dessen sonst Kaffee trinken gehen kannst und er die kosten trägt, und das ist nicht korrekt
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Dein Arbeitsentgelt erhälst Du von Deinem Arbeitgeber für von Dir erbrachte Arbeitsleistung.
Nur dann, wenn Du im Rechtssinne "arbeitsunfähig" wegen Erkrankung bist, erhälst Du ausnahmsweise auch dann Arbeitsentgelt, wenn Du nicht gearbeitet hast.
Wenn Du feststellen lassen willst, ob Du "arbeitsunfähig" bist und deswegen zum Arzt gehst, dann muÃt Du das auÃerhalb Deiner Arbeitszeit machen, oder Du nimmst in Kauf, daà Dir Dein Arbeitgeber diese Zeit zu Recht vom Entgeld abzieht.
Wie würdest Du denn im umgekehrten Fall als Arbeitgeber handeln ??
- GernuvLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
dein Arbeitgeber hat Recht.
Für eine Bescheinigung musste ich auch schon mal 5€ hinlegen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Dein Arbeitgeber hat recht.
- WilkenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Klar hat er recht. Dein Arbeitgeber kann verlangen, das die Behandlung, wenn möglich ausserhalb Deiner Arbeitszeit stattfindet.