Grundwasser-Genehmigung Bauamt oder Wasserwirtschaftsamt?
Liebe Sachkundige und Erfahrene:
Gesetzt den Fall,
irgendein Mensch hat sein Haus am Fuße eines Hügels ins Grundwasser hinein gebaut. Darüber war er informiert.
Zufällig entdeckt er nach ein paar Jahren innen im Erdgeschoss in einer Ecke, dass das Mauerwerk Wasser gezogen hat.
Nun möchte er das Grundwasser außerhalb des Hauses an der Mauer entlang mit einer TeichFolie umleiten.
1) Muss er zuerst ein BauGenehmigungsverfahren einleiten,
wenn er --innen-- auf seinem eigenen Grund Maßnahmen ergreift, die das Grundwasser umleiten?
wenn er --außen-- auf seinem eigenen Grund Maßnahmen ergreift, die das Grundwasser umleiten?
Wer muss die Genehmigung für die Baumaßnahme erteilen, das Bauamt oder das Wasserwirtschaftsamt?
2) Muss er zuerst ein BauGenehmigungsverfahren einleiten, wenn er --außen-- um die Ecke auf dem Grundstück seines angrenzenden Nachbarn (Eigentumsverhältnisse!) dieselben Maßnahmen ergreift, die das Grundwasser umleiten und dann mehrere Nachbarhäuser, die ja auch am Fuße des Hügels stehen, betreffen können?
Wer muss die Genehmigung für die Baumaßnahme erteilen, das Bauamt oder das Wasserwirtschaftsamt?
Beste Grüße und besten Dank im Voraus!
visitthenet
Besten Dank schon zwischendurch an Sie!
Müssen nur die unmittelbar angrenzenden Nachbarn gehört werden, oder - wahrscheinlicher - wegen der Naturgewalt Wasser alle umliegenden (auf gleicher Ebene liegenden) betroffenen Hausbesitzer?
Ich meine aus Ihrer Antwort heraus zu hören, dass schon ein behördliches Genehmigungsverfahren angesagt ist, sogar nicht nur für die Interessen der üblichen Nachbarn i. e. Angrenzern.
Welche Bauschäden drohen den umliegenden Häusern durch Änderungen am Grundwasserverlauf?
Bitte um weitere Hinweise und danke im Voraus..