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brauche ich eine genehmigung vom vermieter um als tagesmutter zu arbeiten?
Es ist so, ich arbeite seit einiger zeit als tagesmutter und meine Nachbarin (unter mir) macht ständig theater, es wäre zu laut, meine wohnung sei kein kindergarten usw. (aber auch wegem allem anderen macht die ärger) Alle anderen im Haus stören die kinder nicht.
Heute morgen bekam ich einen anruf von meiner vermieterin, sie sei jetzt bereits mehrfach von meiner nachbarin angerufen worden, die sich beschwert habe, das ich als tagesmutter arbeite, dafür bräuchte ich eine genehmigung von der vermieterin und es könnte ja auch nicht angehen, das ich nie die mittagszeiten einhielte und außerdem verbrauchen die kinder ja auch wasser was mir bei den nebenkosten ja nicht angerechnet werden würde weil diese ja nur pro person aufgerechnet werden.
Nun meine frage, muss ich wirklich eine genehmigung von der vermieterin haben, um als tagesmutter zu arbeiten? (Jugendamt hatte davon nichts erwähnt)
Und wie bekomm ich die tante von unten mal ruhig gestellt?Einem gespräch geht sie aus dem weg!
alle zwei wochen sind hier für zwei taage drei mädchen und die anderen tage ist auch nur ein baby da!
ach ja und meine wohnung ist 78qm drei zimmer
16 Antworten
- PingPongLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallöle!!!! Ich arbeite als eingetragene Tagesmutter beim Jugendamt und habe 3 Kinder! Du brauchst für diese Tätigkeit keine Einverständniserklährung deines Vermieters! Es gibt einen Paragraphen, der Lautet; gegen Kinderlärm kann man nichts machen!!!!!Gewerbliche Fläche und son bla, ist Quatsch, denn du bist nicht selbstständig!Zu der Tante unter dir, kauf mal einen netten Blumenstrauß und entschuldige dich dafür, das es eben manchmal etwas lauter ist, kinder sind eben so!!!!! Wasserrechnung wird natürlich mit angerechnet, hast ja sicher eine Wasseruhr, wo dein Verbrauch durchläuft und am ende des Jahres bezahlst du es natürlich und solche ausgaben sind in dem Geld, was du vom Jugendamt bekommst miteingerechnet!!!!!!GLG Jacky
- BelladoLv 6vor 1 Jahrzehnt
Schau mal hier, im Abschnitt "Gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung".
http://www.kappes-und-kollegen.de/html/gewerbemiet...
Dort steht: Wer als Tagesmutter mit der Betreuung von (höchstens drei) Kindern sein Geld verdienen will, kann daran vom Vermieter nicht gehindert werden.
- old knitterfaceLv 5vor 1 Jahrzehnt
es gibt allerdings gesetzlich vorgeschrieben ruhezeiten, deren einhaltung von nachbarn verlangt werden kann. einen gewisser lärmpegel durch kinder ist sicher hinzunehemen, aber das hat auch grenzen. was die nebenkosten betrifft, bekommst du ja eine abrechnung undf ggf muÃt du nachzahlen. aber du wirst die kinder, die du betreust ja nicht mehrmals baden? frag halt beim jugendamt nach, wie die gesetzeslage ist. da bekommst du genauer auskunft als hier. und kompetenter.
- lajoliemaraLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ganz so leicht ist es leider nicht. Du darfst die Wohnung so nutzen, dass es dem "vertragsgemäÃen Gebrauch" entspricht. Das schlieÃt auf keinen Fall aus, dass Du in Deinen vier Wänden als Tagesmutter tätig wirst - aber es kommt auf die Relation an. Drei Kinder auf rund 90qm wurden als "vertragsgemäÃer Gebrauch" einmal gerichtlich anerkannt - und was vom vertragsgemäÃen Gebrauch gedeckt ist, bedarf *nicht* einer Genehmigung des Vermieters. Anders ist es, wenn mehr als drei, vier Kinder betreut werden und die Nachbarn durch den Lärm berlästigt sind.
Das schwierige ist, dass es hierzu nur Entscheide von Amtsgerichten gibt und nicht etwa einen BGH-Entscheid. Das AG Wiesbaden hat gesagt, dass eine gewerbliche Nutzung der Wohnung durch eine Tagesmutter von dem Vermieter abzusegnen ist (aber Achtung: drei Kinder sind gleich vertragsgemäÃer Gebrauch, der keiner Bestätigung bedarf). Es kommt also ein wenig auf die Umstände bei Dir an.
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- vor 1 Jahrzehnt
Jeder von uns wird dir was anderes erzählen, gehe bei googel
rein ,Suchoption : Mietrecht Tagesmutter. In meinem Umfeld gab es einige Mieter in diesem Job und die brauchten keine Genehmigung.
- vor 1 Jahrzehnt
hallo,
das jugendamt hat recht. du brauchst definitiv keine genehmigung vom vermieter, ABER du solltest den vermieter darauf hinweisen bzw. informieren, dass du als tagesmutter in deiner wohnung arbeitest.
ich hatte selbst im sommer diesen jahres einen kurs für tagesmütter absolviert und da wurde es uns so gesagt.
und wegen der tante unter dir...versuch es einfach mit einem brief, wenn sie sich zu einem persönlichen gespräch nicht bereit erklärt.
ich drück dir die daumen. toi toi toi
liebe grüsse
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du brauchst eine Genehmigung!
Deine Wohnung wurde Dir zu Wohnzwecken vermietet, man darf daraus keinen Arbeitsplatz machen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Blödsinn!du läÃt die kinder ja schliesslich nicht bei dir einziehen!der Nachbarin würd ich was erzählen!!Kinderlärm muss geduldet werden-da kann sich deine liebe nachbarin auf den kopf stellen!
- danienglishLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich würde mich an Deiner Stelle nochmal direkt an das Jugendamt wenden, die müssten das auf jeden Fall wissen!!!
LG
Quelle(n): Meine Meinung - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn du Geld damit verdienst, bist du gewerblich tätig und dafür brauchst du sehr wohl seine Genehmigung, da die Räumlichkeiten als Wohnung vermietet sind, nicht als Gewerbe (raum). Er kann dir kündigen, zumal sich andere Mieter schon beschwert haben!!!