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Stillschweigen gleich Genehmigung?
Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit meinem Vermieter schriftlich um eine Genehmigung zwecks Hundehaltung gebeten. Es erfolgte auf meine Anfragen keinerlei Reaktionen.
Kann ich das als stillschweigende Zusage sehen?
Also, ich also ich den Vermieter angefragt hatte, hatte ist schon weit über ein Jahr her.
Andere Mieter haben auch Hunde. Ich muss dazu sagen, es war ein Problemhund, der unter eine Verlustangst litt. Dieser Hund lebt nun woanders. Es gab Beschwerden eines Mieters, die sich aber auf diesen Hund bezogen. Ich kann das auch voll verstehen. Ich habe noch eine Hündin, die aber nichts macht. Bellt nicht und kann auch alleine bleiben.
Ich mag meine Hündin nicht weggeben, da ich an ihr hänge. Ich war vor einiger Zeit mal Monate lang depressiv und wurde erst durch nen Hund wachgerüttelt und weiß das Leben wieder zu schätzen.
13 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo
Nein, das kann man nicht als Erlaubnis sehen.
Wer sagt das der Vermieter den Brief erhalten hat?
Ich würde mir das schriftlich bestätigen lassen denn am Ende schaut ihr ganz schnell dumm aus der Wäsche.
In meinen Mietvertrag habe ich mir das schriftlich geben lassen weil wir sonst gar nicht eingezogen wären.
Ich würde per Einschreiben den Eigentümer um schriftliche Erlaubnis bitten weil dann seit Ihr auf der sicheren Seite.
Gruß Andrea
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das Schweigen im Rechtsverkehr gilt grundsätzlich als NEIN ! Wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein Verbot drinnsteht, wird dieses nur mit der Erlaubnis des Vermieters aufgehoben.
Der Vermieter kann auch Unterschiede zwischen den Mietern machen.
Nur unter Kaufleuten gilt ausnahmsweise Stillschweigen als Zustimmung !
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Stillschweigen kann man auf keinen Fall als eine Zustimmung werten. Der 2. Hund könnte dich dein Mietverhältnis kosten. Eine Zustimmung sollte schon schriftlich vorliegen. AuÃerdem weist du nicht wie der Hund den du dir anschaffen möchtest sein wird. Viellleicht wird dein Vermieter auf die nächste Beschwerde nicht mehr positiv reagieren. Da wäre ich wirklich vorsichtig.
- vor 1 Jahrzehnt
Also auch wenn andere Mieter einen Hund haben würde ich versuchen mit den Vermieter in Kontakt zu treten und mir ne zu/absage zu holen.
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- CrusherLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich würde das Risiko nicht eingehen!
Schreib ihn nochmal an und wiederhole deine Bitte um Erlaubnis zur Tierhaltung.
Wenn nichts kommt und du nimmst dir einen Hund in die Wohnung dann kann er dir unter Umständen fristlos kündigen, und sich darauf berufen dir keine Genehmigung gegeben zu haben und du damit gegen den bestehenden Mietvertrag verstoÃen hast!
- BolleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Frag lieber noch mal telefonisch nach.Eine Genehmigung,ist das nicht,wenn man keine Antwort bekommt.
- vor 1 Jahrzehnt
Ab einem Jahr Duldungsdauer kann Dir die Haltung nicht mehr verboten werden. AuÃer triftige Gründe wie dauerndes Bellen oder ähnliches. Eventuell muÃt du das aber gerichtlich erstreiten, wenn der Vermieter meint der Hund muà weg.
Grundsätzlich muÃt Du aber eine Erlaubnis haben, auch wenn andere Mieter einen Hund haben. Hier gilt die Einzelregelung.
Sicherheitshalber anfragen, mit dem Hinweis, das der Problemhund weg ist. Sollte die Hündin noch nicht ein Jahr lang bei Dir sein, aber es nicht mehr so lange dauern bis es rum ist - so bis 12 Wochen - würde ich die erst abwarten.
Leider habe ich keine Ahnung mehr, was der Mieterschutzbund jetzt so kostet. Die helfen sehr kompetent.
Liebe GrüÃe
vom Teufelchen-m
(und seinem Irish Wolfhound)
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Genehmigung im Mietvertrag verbotener Tierhaltung bedarf ebenfalls der Schriftform. Stillscheigen ändert nichts am Status Quo.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das wäre ja noch schöner...
Ich gebe einen Bauantrag für ein Wohnhaus oder eine Halle ab,höre nichts vom Amt,und darf dann wohl bauen.
Kopfschüttel.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
naja ist ja weder eine Zusage noch ne Absage, schwer zu beantworten wann hast du den gefragt?
Haben andere Mieter einen Hund ?
oder steht was darüber in der Hausordnung ?