Ist es rechtens, das der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte nicht rausgeben muss, weil der Hauschlüssel....?

....noch nicht abgeben wurde. Ich war bis zum 1.9.2013 bei meinem alten Arbeitgeber beschäftigt und habe nun einen neuen bin aber seit 28.8 mit Bettruhe krank geschrieben und habe deshalb den Schlüssel noch nicht zurück gebracht. Ist es rechtens das sie mir deshalb die Lohnsteuerkarte nicht aushändigen? Ich habe ja mein Arbeitszeugnis auch noch nicht. Vielen Dank für eure Abtworten.

2013-09-12T03:44:35Z

Erstens... Habe ich glaub erläutert das ich momentan noch mit Bettruhe krank geschrieben bin und den Schlüssel deshalb nicht abgeben habe. Ich muss ihn ja persönlich abgeben.

Zweitens...Ich weiß das es keine Lohnsteuerkarten mehr gibt, aber die neuen Arbeitgeber nehmen momentan noch die Lohnsteuerkarte von 2010.

herr_nixnutz2013-09-12T03:38:23Z

Beste Antwort

Nein, das geht nicht. Es sind 2 total verschiedene Dinge und der Ag begibt sich gefährlich nahe an Nötigung.

Sobald der AG die letzte Abrechnung durchgeführt hat, muss er dem AN diese aushändigen (Die Abrechnung kann aber schon mal 4 Wochen dauern). Aber wegen einer zivilrechtliche Sache -den Schlüssel- die Karte nicht auszuhändigen, da begibt sich der AG auf dünnen juristischen Eis.

PS: Hast du überhaupt noch eine Lohnsteuerkarte? Die gibt es doch gar nicht mehr, nur noch so eine Nummer.

Mike M2013-09-12T11:09:10Z

Nein das ist nicht rechtrens. Die Lohnsteuerkarte bzw. die Bestätigung des bisher im Kalenderjahr gezahlten Lohns muss er unverzüglich dem neuen AG melden.
Du hast mit dem Tag des ausscheidens aus der Firma Anspruch auf ein Zeugnis.

Gegenfragen:
Warum hast du den Schlüssel nicht am letzten Arbeitststag gleich dagelassen ?
Wo ist das Problem den Schlüssel jetzt zurückzugeben (krank zählt nicht, ich wette du kennst irgendjemanden der den da vorbeibringt oder der den Brief mit dem Schlüssel drin zur Post bringt) ?

Lord M2013-09-12T10:57:43Z

Der Arbeitgeber wird seine Gründe haben, warum er die Lohnsteuerkarte noch braucht. Aber du kannst ihn ja um eine Kopie bitten, bis er mit den Abrechnungen fertig ist und sie nicht mehr braucht.
Aber du wirst wohl keine Gründe haben, weshalb du den Schlüssel noch nicht abgegeben hast. Oder willst du heimlich des nachts einsteigen?

idril_arien2013-09-12T10:40:18Z

Es gibt keine Lohnsteuerkarten mehr. Daher kanner auch nichts einbehalten.

(¬‿¬)凸 BRAINLESS - Priceless2013-09-12T10:36:25Z

Gegenfrage: Ist es rechtens, dass ein ausgeschiedener
Arbeitnehmer den ihm anvertauten Schlüssel, der
im Übrigen Eigentum des Arbeitgebers ist, nicht heraus
gibt?