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Muss der Arbeitgeber gewisse Mitarbeiterparkplätze stellen?

Arbeite im hohen Norden an einer Uniklinik.

Es waren immerschon viel zu wenige Parkplätze für Mitarbeiter vorhanden, zudem müssen Angestellte jeden Tag 91 Cent bezahlen, um dort zu parken.

Nun verwandeln sich immer mehr Parkplätze zu Besucherparkplätzen, die Mitarbeiter nicht mehr befahren können, außer sie ziehen sich ein Besucherparkticket und ist bereit pro Tag 10 Euro zu bezahlen.

Nun komme ich heute zur Arbeit, alle Parkplätze sind ab sofort nur noch für Besucher, Mitarbeiter können schauen wie sie zurecht kommen.

Ohne Info, ohne nix!

Auf Anfrage bekommt man die Antwort, dass am anderen Ende der Stadt Parkplätze gestellt sind, von denen man dan mit dem Stadtbus zur Arbeit weiter fahren muss, und diese Busfahrt dann noch selbst bezahlen muss...

Große Unverschämtheit!... Darf mein Arbeitgeber das?

Liebe Grüße, Oernes

Update:

Das ist doch ne absolute Schweinerei!

Dafür sollte es mal 'nen Gesetz geben!

Update 2:

ob die besucherparkplätze frei sind oder nicht, um dort zu parken müsste man sich ein besucherticket ziehen und 10 euro bezahlen...leider

ich verstehe nicht, warum manche immerzu unfreundliche, motzige antworten geben müssen, gehts nicht auch mal netter?!

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein - auch keinen Firmenwagen, Firmenwohnung, Essen und Trinken.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein Arbeitgeber muss dir keinen Parkplatz zur verfügung stellen, oder sagt dein Arbeitgeber "Du MUSST mit dem Auto zur Arbeit kommen!" ?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist keine Unverschämtheit und keine Schweinerei - das ist ein ganz normaler Vorgang.

    Du bist es nur anders gewohnt... aber das spielt ja nunmal keine Rolle.

    Oder ist ein kostenfreier Parkplatz in unmittelbarer Nähe Teil deines Arbeitsvertrages?

  • j f
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt kein Gesetz, dass den Arbeitgeber in jedem Fall verpflichtet, Mitarbeitern Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Ausnahme: Gehbehinderte Mitarbeiter haben ein Anrecht auf einen arbeitsplatznahen Parkplatz.

    Allerdings hat die Klinik, in der Du arbeitest, eine Betriebserlaubnis.

    In dieser Betriebserlaubnis ist durch die zuständige Genehmigungsbehörde (in der Regel das Gewerbeaufsichtsamt, vielleicht das Bauamt, vielleicht das Gesundheitsamt ...) in aller Regel eine Aussage zum Thema Parkplätze getroffen. Dort kann zum Beispiel drinstehen, dass eine bestimmte Anzahl von Parkplätzen insgesamt vorhanden sein muss. Für wen auch immer. Oder dass eine bestimmte Anzahl von Parkplätzen speziell für Mitarbeiter vorhanden sein muss. Oder das für xyz % der Mitarbeiterzahl Parkplätze vorhanden sein müssen. Oder, oder, oder.

    In Eurer Klinik gibt es wahrscheinlich einen Betriebsrat. Dieser hat das Recht, in die Betriebserlaubnis Einsicht zu nehmen. Auf diesem Weg kannst Du herausfinden, ob die Klinik irgendeine Pflicht hat, Parkplätze für Mitarbeiter anzubieten.

    Wenn eine solche Pflicht nicht besteht, hast Du leider Pech gehabt. Ich stimme Dir aber zu, dass das Vorgehen der Klinikleitung (keine Ankündigung etc.) nicht die feine Art ist.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    leider darf er das!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du bist ja nicht verpflichtet, mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Also ist der AG nicht verpflichtet, Dir einen Parkplatz einzurichten.

    Wie Du zur Arbeit kommst, ist immer noch Dein Problem.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    bei unserem krankenhaus ist das auch so nur noch für besucher das parkhaus

    die mitarbeiter stellen ihr auto in den angrenzenden wohngebieten ab

    ich als anwohner muß mich ärgern wenn da ein fremdes auto vor die tür steht und ich kann nicht da parken

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja. Er darf.

    Am besten kommst du frühmorgens zur Uniklinik. Da sind garantiert kaum Besucher auf den Parkplätzen.

  • Uwe
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    du hast vollkommen recht, ich ärgere mich auch jeden Tag ...

    wen du privat ein Haus baust, musst du 2 Stellplätze nachweisen, sonst gibts Schwierigkeiten ...

    ich arbeite in einer öffentlichen Behörde mit über 300 Mitarbeitern,

    es gibt keinen einzigen Parkplatz für Mitarbeiter !

    Begründung: wir haben ein Job-Ticket, sollen ÖPNV nutzen ...

    damit muss man offenbar leben

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde es auch eine bodenlose Frechheit, aber ich glaube leider auch dass er dass darf. Wäre für mich ein Kündigungsgrund, so schnell wie möglich was neues suchen, denn für so einen Arbeitgeber möchte ich nicht mehr arbeiten, aber es ist mir schon klar, man bekommt ja nicht von heute auf morgen sofort eine neue Stelle. Aber Kopf hoch, der kriegt schon seine Retourkutsche, irgendwann kommt alles zurück was man aussendet.

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