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Muss der Arbeitgeber einem für ein Vorstellungsgespräch freigeben?
Wenn ER dem Arbeitnehmer gekündigt hat?
10 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Arbeitgeber MUSS Dich von der Arbeit freistellen wenn Du ein Bewerbungsgespräch hast !!!!
Siehe unten
Quelle(n): BGB § 629 Freizeit zur Stellensuche Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren - loh99leiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, muss er; aber nur wenn noch Urlaub aussteht oder Ãberstunden zum abfeiern.
Nötigenfalls über den Betriebsrat, aber der hat auch meistens die Hosen voll.
Wenn Du keine Zeit mehr hast die Du einsetzen kannst hast Du allerdings schlechte Karten und kannst zwar krank machen aber wenn er, der bisherige Chef, das raus kriegt bist Du erst recht schlecht dran.
mfG gw38
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- Peter LeLv 4vor 1 Jahrzehnt
hehe, nein. ********, ich weiss. Aber ich würde auch gern keine Miete mehr zahlen, wenn ich hier schon gekündigt wurde und eine neue Wohnung schon anmiete.
edit: Auf den BGB § von Sanni (weiter unten) würde ich mich definitiv berufen. Das sieht sehr gut aus! ...Addiert sich evtl. mit den 2 Stunden die jemand anderes erwähnt hat.
- KarlLv 7vor 1 Jahrzehnt
normal nein-
wenn es eine Grosse firma ist mit sozialplan schon-
die ihren arbeitsplatz abbaut könnte sein ja.
Beim Betribsrat fragen.
- tom035mLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ãblicher Weise ist es (in Ãsterreich) so. dass während der laufenden Kündigungsfrist eine gewisse Stundenanzahl pro Woche als "Bewerbungsstunden" frei gegeben werden (zumindest in GroÃunternehmen). Das aber auch bei Selbstkündigung.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Muss er nicht, aber wenn er einem schon gekündigt hat, dann würde ich trotzdem gehen, mehr als rauswerfen geht nicht.
GruÃ
Franky