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Kann ein Arbeitgeber verlangen, daß ich arbeiten muss, wenn mein Kind ein besonderes Event hat?

Am 06. Dezember ist bei uns im Kindergarten Nikolausfeier.

Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma, und habe nachgefragt, ob ich an dem Tag früher gehen kann. Zu erst hieß es "Ja", dann paar Stunden später hieß es wiederrum "Nein, weil sie vielleicht zu einem Kunden müssen, und seine Arbeitszeiten sind von 08:00 bis 18:00 Uhr."

Kann ein Arbeitgeber verlangen, dass ich am Leben meines Kindes nicht teilnehme?

Kann ich mich irgendwie wehren?

18 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja kann er!

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine Adventsfeier des Kindes ist kein Grund der Arbeit fernzubleiben. Da kannst Du auch Onkel, Tante, Oma, Opa abkommandieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also bei ein paat Tipps hier, da weiß ich schon vorher dass diese Leute Arbeitslos sind.

    Also dein Chef darf es verlangen und da ist es sowas von egal ob Zeitarbeit oder nicht. Zeitarbeit wird über kurz oder lang Standart in Deutschland werdn und zum größten Teil die heutigen Jobs ersetzen.

    Zeitarbeitsfirmen bezahlen heute teilweise besser als Unternehmen wo du festangestellt bist.

    Und ich würde mich hüten den Kunden zu fragen ob du früher gehen darfst, Dies ist Geschäftsschädigen und dein Arbeitgeber kann dich für sowas fristlos k+ndigen oder wenn es ganz dicke kommt sogar wegen Geschäftsschädigung verklagen.

    Edit: 10 STd Arbeitszeit sind erlaubt. Bis 12Std sind sogar erlaubt in manchen Berufen sogar mehr mit genug Ruhezeit

    nochmal Edit: Krankmelden würde ich mich erst recht nicht. Dies sind schon sehr komisch aus, außerdem ist sowas auch ein fristloser Kündigungsgrund. Man könnte es schon so auslegen, dass dies eine Krankmeldung mit Ankündigung ist

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Arbeitnehmer muss für den Arbeitgeber planbar sein um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten.

    In Deinem Fall lautet die Antwort: JA, er kann das verlangen.

    Auf eine Freistellung kannst Du nur in einem schweren Fall bestehen (z.B.: Unfall, Krankheit).

    Eine Nikolaus- oder Weihnachtsfeier im Kindergarten oder Schule ist sicherlich kein schwerer Fall.

    Eine Abi-Feier (einmaliger Charakter) dagegen eher.

    Dein Wunsch ist natürlich verständlich, aber wenn betriebliche Interessen und nicht etwa Boshaftigkeit dahinterstehen, durchaus legitim vom Arbeitgeber Nein zu sagen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    selbstverständlich kann das dein Arbeitgeber. Ich weiß nicht, ob es anderswo gegenteilig gehandhabt wird, aber in den meisten Firmen gibt es -tarifrechtlich abgestimmt- Arbeitszeitregelungen, die festlegen, wann und wie man zu arbeiten hat. Das können Festzeiten oder Gleitzeiten sein, deren Rahmen evtl. vom deinem Arbeitgeber festgesetzt werden können, wie anscheinend in diesem Fall.

    Dein Arbeitgeber kann nicht verlangen, das du nicht am Leben deines Kindes teilnimmst.

    Dein Arbeitgeber kann aber verlangen, das du deine Freizeit an deiner Arbeitszeit ausrichtest und nicht umgekehrt!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Oh, eine Übermutter. Du nimmst also am Leben deines Kindes "nicht teil", wenn du mal die Oma zur Nikolausfeier schickst. Na, das siehst du ja echt ausgewogen.

    Laufen in deinem Kindergarten echt alle Muttis auf? Wie passen die überhaupt alle in den Gruppenraum??

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich kann der Arbeitgeber das verlangen -es kann doch nicht sein, dass bei jedem " Event" in der Familie der Arbeitsplatz iirgendwo unbesetzt bleibt ..

    und jetzt ist die Nikolausfeier von kleinen Kindern schon ein " Event " - toll !

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja. Dein Kind ist privatsache.

  • dala
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Sicherlich gibt es wichtige Veranstaltungen, bei dem Dein Arbeitgeber ein Auge zudrücken würde, als da wären Einschulung, Kommunion (gesetzt den Fall, diese Veranstaltungen laufen nicht sowieso am Wochenende.)

    Aber ganz ehrlich: ich persönlich finde eine Nikolausfeier nicht so wichtig wie den Job und würde mich aus diesem Grund nicht mit dem Arbeitgeber anlegen. Und das sieht der Arbeitgeber augenscheinlich auch so. Es gibt wirklich wichtigere Veranstaltungen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich hast Du während der Arbeitszeit anwesend zu sein. Auch Urlaub darfst Du nicht nehmen wann Du willst. Er muß abgesprochen werden. Vielleicht hat ein Kollege oder auch dein Arbeitgeber ein Herz für Dein Kind.

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