Wann ist eine polizeiliche Anzeige sinnvoll?

Neulich war ich meine Kuscheldecke in einem Waschcenter waschen hier in der Stadt.

Alle Maschinen waren in Ordnung, eingeschaltet..Man sollte Geld einschmeissen, Maschine wählen und waschen, aber es hat sich nichts getan.
Darauf hin, hab ich den Inhaber angerufen (Mobilnummer war dort hinterlegt) und Ihn informiert, dass die Maschine defekt ist. Er hatte keine Zeit, wollte sich das später ansehen und ich würde mein Geld zurück bekommen (Da kam mir die Aussage schon spanisch vor)

Habe ihn zurück gerufen und er wurde grob ungehalten. Hat mich beschimpft und ich würde kein Cent zurück bekommen.

Normalerweise hätt ich gesagt, ach was solls , nicht ärgern wegen 8 Euro für ne 16l maschine. Aber durch die Beschimpungen / das Verhalten dieses Mannes bin ich direkt zur Polizei und hab Anzeige erstattet. Zeuge, meine Frau (sonst war kein anderer Kunde da)..

Und nun bekomm ich heute nach ~ 3 Wochen Post von der Staatsanwaltschaft..Bla Verfahren gegen Herrn XY wurde eingestellt..

Wozu hab ich das dann überhaupt gemacht?

2013-02-06T04:39:14Z

Vorwurf war natürlich Betrug

2013-02-06T06:04:13Z

@Raik..und du glaubst der wird sich rühren? Mit diesem Menschen konnte man absolut nicht kommunizieren.

Ich hab mich auch mehr oder weniger an die Polizei gewandt, weil ich nicht möchte das noch andere Kunden drauf reinfallen. Wer weiss wem das noch alles passiert ist...

Ich war so sauer (derjenige hat mich als Lügner bezeichnet), hätt am liebsten ne Nacht u. Nebel Aktion gestartet..Aufkleber ans Fenster " Geld eingeworfen, Maschine kaputt, PECH gehabt! - hier werden sie ihr geld los" oder die Route zum Fussballstation umgeleitet, dass die gewaltbereiten Fans an seinem laden vorbei gehen...Aber was solls.

2013-02-06T09:54:34Z

@catan §152 StPO

CCC2013-02-06T04:53:29Z

Beste Antwort

Hallo !!!
Zuersteinmal : Ich kann gut verstehen, dass dich das Verhalten des Waschsalonbesitzers wütend macht.
Andererseits sollte man vielleicht auch im Hinterkopf behalten, dass ein Schadenswert von 8 Euro in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen für ein Verfahren stehen.. Sieh's positiv - zumindest gehen deine Steuergelder nicht für einen Prozess gegen diesen Mann verloren..
Ich würde das ganze einfach ein bisschen gelassener sehen.. Vielleicht ist es Strafe genug, wenn du diesen Waschsalon nicht mehr aufsuchst und deinen Bekannten erzählst, wie man dort mit Kunden umgeht..
Haks einfach ab und ärger dich nicht - was glaubst du wie sich der Waschsalontyp ins Fäustchen lachen würde wenn er wüsste, wie sehr du dich damit beschäftigst..
Alles Liebe

🐟 Fish 🐟2013-02-09T06:28:10Z

Konnte sein, dass das Sinn macht. Denn:
Einzivilverfahren wird wegen dieser Grössenordung niemals angenommen.
Für ein Strafverfahren gilt im Prinzip das gleiche, aber wenn das ganze System hat und noch mehr Menschen Strafanzeige erstatten, dann wird hierrauf sehr wohl eine Strafverfolgung folgen.

Elisabeth2013-02-07T15:44:36Z

Bist Du bei Facebook, oder einer Deiner Freunde, mach ein Foto vom Laden aussen und der defekten Waschmashine. Schreibe den Namen des Ladens, des Besitzers und Foto, falls möglich und dessen Telefonnumer darunter und veröffentliche es auf facebook. Bitte darum, dass weitere geschädigte sich melden. Mach eine Liste und ab damit als Beschwerde beim Gewerbeamt. Alles Gute

Catan2013-02-06T06:06:34Z

Stand im Schreiben wieso eingestellt wurde ? Paragraf?

Raik2013-02-06T05:41:00Z

zum Betrug gehört die Schädigungsabsicht. Die war hier nicht gegeben. Das musste eingestellt werden.

Im Übrigen ist Dein Fall auch nicht strafrechtlich relevant. Der Betreiber hat gegen kein Gesetz verstoßen.

Selbstverständlich hast Du einen Anspruch darauf, zivilrechtlich Deine 8.- € zurückzufordern und kannst dabei auch eine Klage einreichen. Selbstverständlich wird Dir ein Richter den Anspruch auf die 8.- € zusprechen und Du kannst notfalls in das Vermögen des Betreibers vollstrecken. Nur mit einer Strafanzeige kommst Du diesem Ziel nicht näher.

Richtig wäre es, den Betreiber zunächst schriftlich und dann ggf. mit einem Mahnbescheid aufzufordern, Dir die 8.- € zu erstatten.

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