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Wann ist eine polizeiliche Anzeige sinnvoll?

Neulich war ich meine Kuscheldecke in einem Waschcenter waschen hier in der Stadt.

Alle Maschinen waren in Ordnung, eingeschaltet..Man sollte Geld einschmeissen, Maschine wählen und waschen, aber es hat sich nichts getan.

Darauf hin, hab ich den Inhaber angerufen (Mobilnummer war dort hinterlegt) und Ihn informiert, dass die Maschine defekt ist. Er hatte keine Zeit, wollte sich das später ansehen und ich würde mein Geld zurück bekommen (Da kam mir die Aussage schon spanisch vor)

Habe ihn zurück gerufen und er wurde grob ungehalten. Hat mich beschimpft und ich würde kein Cent zurück bekommen.

Normalerweise hätt ich gesagt, ach was solls , nicht ärgern wegen 8 Euro für ne 16l maschine. Aber durch die Beschimpungen / das Verhalten dieses Mannes bin ich direkt zur Polizei und hab Anzeige erstattet. Zeuge, meine Frau (sonst war kein anderer Kunde da)..

Und nun bekomm ich heute nach ~ 3 Wochen Post von der Staatsanwaltschaft..Bla Verfahren gegen Herrn XY wurde eingestellt..

Wozu hab ich das dann überhaupt gemacht?

Update:

Vorwurf war natürlich Betrug

Update 2:

@Raik..und du glaubst der wird sich rühren? Mit diesem Menschen konnte man absolut nicht kommunizieren.

Ich hab mich auch mehr oder weniger an die Polizei gewandt, weil ich nicht möchte das noch andere Kunden drauf reinfallen. Wer weiss wem das noch alles passiert ist...

Ich war so sauer (derjenige hat mich als Lügner bezeichnet), hätt am liebsten ne Nacht u. Nebel Aktion gestartet..Aufkleber ans Fenster " Geld eingeworfen, Maschine kaputt, PECH gehabt! - hier werden sie ihr geld los" oder die Route zum Fussballstation umgeleitet, dass die gewaltbereiten Fans an seinem laden vorbei gehen...Aber was solls.

Update 3:

@catan §152 StPO

11 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Hallo !!!

    Zuersteinmal : Ich kann gut verstehen, dass dich das Verhalten des Waschsalonbesitzers wütend macht.

    Andererseits sollte man vielleicht auch im Hinterkopf behalten, dass ein Schadenswert von 8 Euro in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen für ein Verfahren stehen.. Sieh's positiv - zumindest gehen deine Steuergelder nicht für einen Prozess gegen diesen Mann verloren..

    Ich würde das ganze einfach ein bisschen gelassener sehen.. Vielleicht ist es Strafe genug, wenn du diesen Waschsalon nicht mehr aufsuchst und deinen Bekannten erzählst, wie man dort mit Kunden umgeht..

    Haks einfach ab und ärger dich nicht - was glaubst du wie sich der Waschsalontyp ins Fäustchen lachen würde wenn er wüsste, wie sehr du dich damit beschäftigst..

    Alles Liebe

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    So genau lässt sich das nicht sagen, wann eine Anzeige sinnvoll ist und wann nicht. Meistens gilt jedoch, dass wegen kleinlicher privater Racheaktionen eine Anzeige eher nicht so sinnvoll ist.

    Wenn es um Vorfälle geht, die ein nicht darin involvierter Zeitgenosse möglicherweise als "Bagatelle" bezeichnen könnte, lässt sich auch absehen, dass der Ermittlungseifer der zuständigen Staatsanwaltschaft in einem recht überschaubaren Rahmen halten wird. Infolgedessen kann man auch davon ausgehen, dass die Wahrscheinlichkeit eher gering ist, dass es zu einem Hauptverfahren kommt. Wenn der Übeltäter nicht geständig ist, ist die Einstellung des Ermittlungsverfahrens weitgehend vorprogrammiert.

    Dennoch ist es möglicherweise keine vergebene Liebesmüh, diesen Weg zu gehen. Auch von einem eingestellten Verfahren bleiben Aktenvermerke zurück, und wenn sich solche mit dem Namen eben jenes Delinquenten häufen, dann wächst mit der Zeit die Wahrscheinlichkeit, dass mal ein Verfahren nicht in der Einstellung endet.

  • vor 8 Jahren

    Eine Anzeige wegen Betrugs kann nur daneben gehen, da Derartiges unbeweisbar ist und außerdem der notwendige Vorsatz nicht zum Tragen kommt.

    Hier geht es um reines Zivilrecht, in dem Fall um Wiedergutmachen eines eventuellen Schadens, der hier bei 8.00 € liegt.

    Eine Anzeige erstattet man bei Verdacht auf eine Straftat und nicht schon wenn man sich nur betrogen fühlt.

  • Raik
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    zum Betrug gehört die Schädigungsabsicht. Die war hier nicht gegeben. Das musste eingestellt werden.

    Im Übrigen ist Dein Fall auch nicht strafrechtlich relevant. Der Betreiber hat gegen kein Gesetz verstoßen.

    Selbstverständlich hast Du einen Anspruch darauf, zivilrechtlich Deine 8.- € zurückzufordern und kannst dabei auch eine Klage einreichen. Selbstverständlich wird Dir ein Richter den Anspruch auf die 8.- € zusprechen und Du kannst notfalls in das Vermögen des Betreibers vollstrecken. Nur mit einer Strafanzeige kommst Du diesem Ziel nicht näher.

    Richtig wäre es, den Betreiber zunächst schriftlich und dann ggf. mit einem Mahnbescheid aufzufordern, Dir die 8.- € zu erstatten.

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  • vor 8 Jahren

    Wegen Geringfügigkeit wurde es eingestellt, denke ich. 8 € sind so minimal, dass sich ein Prozess von den Kosten her nicht rechnet.

  • vor 4 Jahren

    Ja in der Tat, wenn sich später herausstellt daß die Anzeige zu Unrecht erfolgte bekommst du Anzeige wegen falscher Anschuldigung. Du ought to ihm zunächst die Straftat nachweisen können. Er kann sich mit leichtigkeit jede menge hints ausdenken, z.B. Urlaub and so forth. Um eine eindeutige Aussage machen zu können müßte man noch einzelheiten zum Kauf wissen.

  • vor 8 Jahren

    Konnte sein, dass das Sinn macht. Denn:

    Einzivilverfahren wird wegen dieser Grössenordung niemals angenommen.

    Für ein Strafverfahren gilt im Prinzip das gleiche, aber wenn das ganze System hat und noch mehr Menschen Strafanzeige erstatten, dann wird hierrauf sehr wohl eine Strafverfolgung folgen.

  • vor 8 Jahren

    Was hätte Dir gebracht wenn der Waschmaschinenbesitzer zu 20 € Strafe verurteil worden wäre - gar nichts, aber den Staat hätte es viel Geld gekostet. Dir steht immer noch zu dem Herren einen gerichtlichen Mahnbescheid zu schicken und wenn er Widerspruch einlegt Zivilrechtlich gegen ihn zu klagen. Dann kannst Du Dein Geld wieder sehen

  • vor 8 Jahren

    Bist Du bei Facebook, oder einer Deiner Freunde, mach ein Foto vom Laden aussen und der defekten Waschmashine. Schreibe den Namen des Ladens, des Besitzers und Foto, falls möglich und dessen Telefonnumer darunter und veröffentliche es auf facebook. Bitte darum, dass weitere geschädigte sich melden. Mach eine Liste und ab damit als Beschwerde beim Gewerbeamt. Alles Gute

  • Catan
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Stand im Schreiben wieso eingestellt wurde ? Paragraf?

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