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Ist es sinnvoll, eine Anzeige zu erstatten, um einen neuen Prozess zu bekommen?
Ich hatte schon wegen eines befangenen Anwaltes hier angefragt. Für einen Befangenheitsantrag scheint es zu spät zu sein. Der Prozess ist offensichtlich gelaufen. Mein Sohn wird verurteilt, obwohl er unschuldig ist. Er hat sogar ein Alibi, was (natürlich) nicht erschüttert werden kann - aber einfach ignoriert wird.
Ist es sinnvoll in der gleichen Sache eine Anzeige bei der Polizei abzugeben, um ein neues Verfahren zu bekommen? Wir können b e w e i s e n, dass Zeugenaussagen, die zur Verurteilung im Zivilrechtsstreit führen, schlichtweg falsch sind? Der Zeuge der Gegenseite hat im jetzigen Verfahren seine Aussagen mehrfach korrigiert, was die Protokolle eindeutig belegen. Der jetzige Richter nimmt das alles nicht zur Kenntnis. Er hat meiner Meinung nach sein Urteil schon lange gefällt - warum auch immer. Wir wollen uns das nicht gefallen lassen, sehen vor dem jetzigen Gericht aber keine Chance, das aufklären zu können. Im Moment geht es vor Gericht um eine kaputte Stoßstange - dann um Versicherungsbetrug, Verleumdung, Beleidigung, Falschaussage bei der Polizei und vor Gericht usw. usf. Findet man einen Anwalt, der da mitzieht oder eher nicht?
Anzeige nicht gegen den Anwalt, sondern gegen die Autobesitzerin und ihren Lebensgefärten, die sich eine Geschichte ausgedacht haben.
4 Antworten
- idril_arienLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Dafür gibt es die Berufung bzw. Revision. Nehmt euch einen anderen Anwalt und laßt den die möglichen Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen.
Eine Strafanzeige gegen den Anwalt wäre völliger Quatsch. Eine Straftet würde eine Absicht voraussetzen und die könnt ihr nicht nachweisen.
- exenterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Eine gerichtsanhängige Sache kann nicht durch eine erneute Anzeige korrigiert werden, sondern nur in einem Rechtsmittelverfahren. Der anwaltliche Vertreter des Verurteilten muss in Berufung gehen, zumal wenn die Beweislage gänzlich anders ist.
- vor 1 Jahrzehnt
Das mit der Beweisfähigkeit ist eine Sache, da müsst ihr nach dem für den Sohn negativen Ergbnis in die nächste Instanz wechseln. Aber gemä´dem Grundgesetz darf niemand wegen der selben Straftat zweimal verurteil werden, demnach kann auch niemand eine zweite Anzeige erstatten.
- KometLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein, eine erneute Anzeige bringt in dem Verfahren gar nichts. Ein Urteil, das rechtskräftig ist, wird nicht durch ein neues Verfahren berührt.
Um das Urteil überprüfen zu lassen, muss dein Sohn innerhalb einer Woche Berufung einlegen. Dann wird das Verfahren vor dem nächst höheren Gericht (Landgericht vermutlich) überprüft. Es werden nochmal alle Zeugen gehört, es werden nochmal alle Gutachten vorgelegt. Es ist also eine zweite Chance.
Wenn diese Frist jedoch um ist, dann ist es vorbei.