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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Ware Gekauft aber nicht erhalten,anzeige sinnvoll?

Folgendes ,Ware gekauft (wert 5000 euro ) aber nicht erhalten.Ist eine direkt Anzeige sinnvoll? Wie lange würde der Verkäufer In den Knast kommen wegen betrug oder kommt er mit einer Geldstrafe davon?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ich würd ihn anzeigen...

    er wird ggf dazu verdonnert die ware rauszurücken oder das geld zurückzuzahlen,ggf mit einer weiteren zahlung die du als schadensersatz bekommst udn als aufwandts entschädigung...

    des weiteren wird er höchstens ne geldstrafe oder ne kleine bewährung erhalten,er muss ggf die gerichtskosten tragen und auch deine anwaltskosten übernehmen...

    es wäre gut weenn du ihm ein mahnberfahren anhängst-so hast die chance 30 jahtre dein geld zu fordern...

    dies solltest du aber mit einem anwalt besprechen..

    anzeigen kannst ihn allerdings auch ohne anwalt-das geht dann direkt zur staatsanwaltschaft...

    in den knast geht er wegen der paar kröten nicht...

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Egal was Du bezahlt hast!

    Auf jeden Fall Anzeigen!!!

    Um auch die Käufer, nach Dir, zu schützen.

    Und mit viel Glück, bekommst Du Dein Geld zurück.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja ich würde ihn dann anzeigen

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du die 5000 bezahlt hast und nichts dafür bekommen hast dann ist eine anzeige sinnvoll wenn du namen und so etwas von dem Verkäufer weißt!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja in der Tat, wenn sich später herausstellt daß die Anzeige zu Unrecht erfolgte bekommst du Anzeige wegen falscher Anschuldigung.

    Du must ihm zunächst die Straftat nachweisen können. Er kann sich mit leichtigkeit jede menge Tricks ausdenken, z.B. Urlaub etc.

    Um eine eindeutige Aussage machen zu können müßte man noch einzelheiten zum Kauf wissen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Um die Frage zu beantworten bräuchte man schon ein paar mehr Informationen wie der Kauf abgelaufen ist und wie sich der Verkäufer verhält.

    Gegebenenfalls liegt einfach nur eine Pflichtverletzung des Kaufvertrags vor, was reines Zivilrecht ist und wo gar keine Straftat begangen wurde.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Strafanzeige ist sinnvoll -

    Hier zum Gesetz:

    http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja ich würde eine Anzeige machen

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