Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Teil meiner Wohnung vermietet, möchte den Mieter jetzt aber aus verschiedenen Gründen wieder loswerden. Die Wohnung ist möbliert. Er heizt die ganze Zeit und hat die Fenster offen, sodass meine Stromrechnung in die Höhe geschnellt ist. Leider hab ich die Wohnung warm für 300 € vermietet. Außerdem hatte er einen größeren Wasserschaden, den er mir nicht gemeldet hat und somit musste ich einen Handwerker bezahlen, damit er mir den Schimmel in der Wand darunter beseitigt. Er hat mir schon mehrmals erzählt, er würde ausziehen, tut es aber nicht. Wie kann ich ihn loswerden, ohne dass ich ihm 3 Monate Kündigungsfrist gewähren muss? Danke schon mal für eure Antworten!
RL2012-10-02T06:13:25Z
Beste Antwort
Lies Dir mal den Passus "Untermiete" durch:
Jedes Mietverhältnis kann außerordentlich (fristlos) aus wichtigem Grund gekündigt werden. Für die Einzelheiten dazu siehe >>> Kündigung (außerordentliche).
Wenn die Wohnung, in der Regel ein möbliertes Zimmer, ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, und es sich dem Mieter um eine allein stehende Person (also keine Familie) handelt, gibt es bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Mieterschutz § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB. Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. ( § 573 c Abs 3 BGB). Die Vereinbarung von anderen, insbesondere kürzeren Kündigungsfristen ist mietrechlich untersagt. Entsprechende Vertragsklauseln sind unwirksam. ( § 573 Abs 4 BGB).
Leute - bevor ihr hier nur "hab´s-gelesen" verbreitet:
ES HANDELT SICH UM EINEN TEIL IHRER WOHNUNG, also ein klassischer Fall von Untermiete. Das ändert einige der "normalen" Regeln eines Mietverhätnisses.
Dabei gibt es meist keine getrennten Stromzähler, Wasseruhren usw. und auch Wasserschäden können dem Verursacher zur Last gelegt werden, sofern man sie ihm nachweisen kann.
Nun, da gäbe es diverse Gifte. Auch ein scharfes Messer oder ein Strick würden dir weiter helfen. Du kannst natürlich auch Monate vertrödeln um hier oder an anderer Stelle auf bessere Antworten zu warten. Oder du kündigst ihm und bist ihn spätestens Weihnachten los.