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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenMiete & Wohneigentum · vor 1 Jahrzehnt

Muß eine Wohnung nach Auszug des Mieters renoviert werden?

Der Mieter ist verstorben und die Wohnung wird gekündigt.

14 Antworten

Bewertung
  • woko51
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    muss im Mietvertrag stehen

    ''Schönheitsreparaturen zahlt Mieter'' reicht nicht! Vielleicht hat er vor 3 Jahren renoviert.

    Es müsste drin stehen: ''Renovierung bei Auszug''

    oder: ''Wohnung ist bei Auszug renoviert zu übergeben''

    Selbst dann kann man sich noch was anrechnen lassen, wenn man erst vor kurzem renoviert hat.

    Todesfall des Mieters hatte ich allerdings noch nicht. Da bin ich echt überfragt, ob die Erben das zahlen müssen. Die Kaution ist sicherlich weg - es sei denn die ERben machen die Renovierung selbst - abe wie eingangs gesagt: ERST MAL DEN VERTRAG LESEN!

    @mahi: von der Kaution bezahlen haha, die reicht vielleicht für 1 Zimmer, wenn eine Firma das macht. Da kann man 3000 pro Zimmer rechnen. Aber der Mieter darf es selbst machen, es muss allerdings fachmännisch gemacht sein. Ich mache lieber Renovierung bei Einzug, obwohl manche gar nichts machen oder pfuschen, und ich irgend wann alles auf eigene Kosten machen muss, um die Wohnung wieder vermietbar zu machen. Ein Problem ist die heutige Fluktuationsrate. Durchschnittliche Mietdauer: 1 - 1,5 Jahre (neuer Arbeitsplatz, Zusammenzug mit Partner, Auszug von Partner, Verlust des Arbeitsplatzes, etc.). Da haben die Raufasertapeten schnell 10 Schichten drauf und sind gar nicht mehr rau und auch nicht mehr diffusionsfähig und Schimmel freut sich. Ich habe gehört es gibt Vermieter bei denen heisst Renovierung: Tapeten ab und neu.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wer erbt steigt in den Vertrag ein. Nun kommt es auf den Vertrag an. Verträge die nach 2002 geschlossen wurden, müssen in der Regel renoviert werden oder die Kosten anteilig bezahlt werden. Wenn es ein uralter Vertrag ist, bracht Ihr meistens nicht zu Renovieren. Aber das kommt ganz genau af den Vertrag an. 1 Wort kann die Rechtslage kippen. Deshalb ist es in diesem Forum nicht möglich, Dir genaue Hinweise zu geben. Sprich doch mit dem Vermieter, vielleicht will er die Wohnung eh sanieren.

  • Lalelu
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    derjenige der das Erbe antritt, ist für die Wohnung verantwortlich wie der Mieter selbst. Laß den Mietvertrag prüfen (Mieterverein oder Jurist) ob Schönheitsreparaturen wie Malern notwendig ist. Bei alten Mietverträgen mit bestimmten Formulierungen sind diese oft hinfällig oder wenn drin steht besenrein, dann mußt Du nur kehren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    kommt ganz drauf an.

    wenn im vertrag steht, dass das sein muss, dann ja (ansonsten nur wenn die wohnung nicht mehr ordentlich aussieht).

    aber in beiden fällen hängt es auch davon ab, ob vll. der nachmieter die wohnung so wie sie ist übernehmen will

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    Also erstens ist es ja von Land zu Land verschieden. Ich komme zwar aus der Schweiz. Aber da ich das Gefühl habe dass meine Vorredner dir nicht wirklich weitergeholfen haben gebe ich dir eine Antwort auf Schweizer Recht bezogen:

    Ein Mieter hat grundsätzlich nur 1 Pflicht. Die Zahlung des Mietzinses und der Nebenkosten. Es gibt aber Spezialfälle. Kleine Mängel, wie kaputte Birnen etc. muss der Mieter selbst ausbessern. Daher geht es nicht in Ordnung wenn ich einzieh dass bereits alle Birnen kaputt sind.

    Ich hab bissl im deutschen Recht gesucht und folgendes gefunden:

    Falls du die Wohnung unrenoviert übernommen hast, so siehst du hier ob du renovieren musst:

    1. falls die vereinbarten Renovierungsfristen schon mindestens einmal abgelaufen sind und du bis dahin überhaupt keine Schönheitsreparaturen ausgeführt hat

    oder

    wenn sie erneut abgelaufen sind.

    Hast du sie renoviert übernommen so musst du renovieren falls:

    a) die (wirksam vereinbarten) Renovierungsfristen abgelaufen sind oder

    b) die Wohnung trotz des Umstandes, dass die Renovierungsfristen noch nicht abgelaufen sind, überdurchschnittlich stark abgewohnt ist.

    Der Mieter muss hier die Wohnung nicht in einem frisch renoviertem, sondern lediglich in einem zur Weitervermietung geeigneten Zustand übergeben. Ausreichend ist, dass sich die Räume in einem dem üblichen Gebrauch entsprechenden Zustand befinden, so dass der Nachmieter nicht sofort renovieren muss, um die Wohnung benutzen zu können. Schönheitsreparaturen muss der Mieter hier nur durchführen, wenn der Zustand der Wohnung eine Weitervermietung ausschließt.

    Übrigens: Die Wohnung ist bei Rückgabe der Mietsache besenrein zu übergeben."

    In diesem Fall muss der Mieter die Wohnung ordentlich durchkehren, grobe Verschmutzungen beseitigen und Spinnweben entfernen. Die Fenster müssen dagegen nicht geputzt werden, auch wenn sie längere Zeit nicht gepflegt wurden.

    Übrigens, hab noch bisschen nachgeschaut: Man kann also bei euch sagen dass du nur renovieren musst wenn es 1. im Vertrag steht und 2. wirklich auch notwendig ist.

    Ich hoffe das hilft dir was

    Gruss

    !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der BGH geht davon aus, dass uneingeschränkte Endrenovierungsverpflichtungen unwirksam sind, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, dass eine Regelung in einem vom Vermieter verwandten Formularmietvertrag über Wohnraum unwirksam ist, wenn sie den Mieter verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben.

    Urteil des BGH vom 12.09.07 - AZ: VIII ZR 316/06

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist nicht zwingend erforderlich. Es kommt darauf an, was im Mietvertrag geschrieben steht. Steht da drin, das die Mietsache nur besenrein zu übergeben werden hat, dann nicht. Aber auch vorsichtig, wenn das drin steht. Unter einem ganz anderen Punkt des Mietvertrages kann die Renovierung auch verlangt werden. Das wird von Vermietern gerne so gemacht um die Mieter in die Irre zu führen, um dann die Kaution kassieren zu können. Also den Mietvertrag sehr genau durchlesen. Auch das kleingedruckte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Unabhängig von dem Zustand der Wohnung wirst Du den alten Mieter wohl kaum zu Renovierungsarbeiten heranziehen können?

    Wenn der Vormieter ein Messie oder sogenannter Mietnomade war, bleibst Du auf den Kosten für Entrümpelung und Renovierung sitzen

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein muss nicht gibt dazu auch ein urteil des BVG

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn es im vertrag steht wird der vermieter eine firma beauftragen(von der kaution bezahlen) oder eben die angehörigen darauf hinweisen das dies gemacht werden muss

  • vor 1 Jahrzehnt

    glaube nicht, da gab es doch letztens ein urteil des bgh in karlsruhe

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