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Wie werde ich meinen Mieter wieder los?
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Teil meiner Wohnung vermietet, möchte den Mieter jetzt aber aus verschiedenen Gründen wieder loswerden. Die Wohnung ist möbliert.
Er heizt die ganze Zeit und hat die Fenster offen, sodass meine Stromrechnung in die Höhe geschnellt ist. Leider hab ich die Wohnung warm für 300 € vermietet.
Außerdem hatte er einen größeren Wasserschaden, den er mir nicht gemeldet hat und somit musste ich einen Handwerker bezahlen, damit er mir den Schimmel in der Wand darunter beseitigt.
Er hat mir schon mehrmals erzählt, er würde ausziehen, tut es aber nicht.
Wie kann ich ihn loswerden, ohne dass ich ihm 3 Monate Kündigungsfrist gewähren muss?
Danke schon mal für eure Antworten!
9 Antworten
- RLLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Lies Dir mal den Passus "Untermiete" durch:
Jedes Mietverhältnis kann außerordentlich (fristlos) aus wichtigem Grund gekündigt werden. Für die Einzelheiten dazu siehe >>> Kündigung (außerordentliche).
Wenn die Wohnung, in der Regel ein möbliertes Zimmer, ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, und es sich dem Mieter um eine allein stehende Person (also keine Familie) handelt, gibt es bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Mieterschutz § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB.
Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. ( § 573 c Abs 3 BGB). Die Vereinbarung von anderen, insbesondere kürzeren Kündigungsfristen ist mietrechlich untersagt. Entsprechende Vertragsklauseln sind unwirksam. ( § 573 Abs 4 BGB).
Einzelheiten zur Untermiete siehe >>> Untermiete.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuen...
***NACHTRAG***
Leute - bevor ihr hier nur "hab´s-gelesen" verbreitet:
ES HANDELT SICH UM EINEN TEIL IHRER WOHNUNG, also ein klassischer Fall von Untermiete.
Das ändert einige der "normalen" Regeln eines Mietverhätnisses.
Dabei gibt es meist keine getrennten Stromzähler, Wasseruhren usw. und auch Wasserschäden können dem Verursacher zur Last gelegt werden, sofern man sie ihm nachweisen kann.
- blaucleverLv 7vor 9 Jahren
Du kannst die Warmmiete erhöhen.
Lies auch hier:
https://www.hausblick.de/vermieten-mieter-vertraeg...
Und dann auch das:
"Ansprüche bei einem Wasserschaden
Generell hat ein Mieter Anspruch auf Instandsetzung der Wohnung gegenüber dem Vermieter - egal, wer den Schaden verursacht hat. Denn nach § 535 BGB kann ein Mieter eine Wohnung im vertragsgemäßen Zustand erwarten. Feuchte Wände und nasse Böden muss er daher nicht dulden! Ein geschädigter Mieter meldet seine Ansprüche am besten schriftlich gegenüber dem Vermieter an, mit Schadensliste und einer angemessenen Frist (meist zwei Wochen) zur Beseitigung der Mängel. Ist nach Ablauf der Frist nichts geschehen, kann der Betroffene die Schäden auf eigene Kosten beseitigen und Schadenersatz verlangen.
Der Vermieter kann seinen Schaden dann wiederum gegenüber dem Verursacher geltend machen. Voraussetzung: Es muss nachgewiesen sein, dass der Beschuldigte für den Schaden auch wirklich verantwortlich ist. War beispielsweise eine eingeschaltete Waschmaschine über Stunden unbeaufsichtigt und ist ausgelaufen, ist der Fall klar. "Allerdings muss der Verursacher den Schaden hier in aller Regel aus der eigenen Tasche bezahlen - bei grober Fahrlässigkeit verliert er seinen Haftpflichtschutz!", warnt die D.A.S. Juristin.
Das kann teuer werden: Zu den Kosten für Trocknung und Renovierung kommt meist noch der Ersatz von beschädigtem Eigentum, beispielsweise des kaputten Schlafzimmerschranks der Nachbarn und der durch Feuchtigkeit ruinierten Kleidung.
Wer kommt für den Schaden auf?
Aber nicht immer ist die Schuld so eindeutig zu klären. "Je nach Rechtslage kann die Regulierung sehr unterschiedlich sein", warnt die D.A.S. Juristin. Gemäß Mietrecht ( § 538 BGB ) muss der Mieter nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Voraussetzung ist jedoch, dass der Schaden im Rahmen der normalen Nutzung der Mietwohnung entstanden ist. Könnten aber beispielsweise auch vom Vermieter beauftragte Handwerker für den Schaden verantwortlich sein, dreht sich die Beweislast um: Jetzt muss der Vermieter nachweisen, dass der Mieter den Schaden verursacht hat ( BGH, Az. VIII ZR 28/04 )."
- Anonymvor 9 Jahren
Da bist Du auf der falschen Seite!
- Anonymvor 4 Jahren
das gesamte Mietrecht ist leider sehr mieterfreundlich, der Gesetzgeber übersieht leider, das es nicht nur große Wohnungsgenossenschaften als Vermieter gibt, die einen Mietausfall verkraften können, sondern auch kleine Vermieter mit ein paar wenigen Wohnungen, die jede Miete zum abzahlen brauchen, ohne die die Altersverorgung in Gefahr ist
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- PunkLv 5vor 9 Jahren
Da kündigt man. Und läßt notfalls zwangsräumen.
Und in welcher Pisa-Schule warst du, daß du sowas nicht weißt ?
- ?Lv 7vor 9 Jahren
Nun, da gäbe es diverse Gifte. Auch ein scharfes Messer oder ein Strick würden dir weiter helfen. Du kannst natürlich auch Monate vertrödeln um hier oder an anderer Stelle auf bessere Antworten zu warten. Oder du kündigst ihm und bist ihn spätestens Weihnachten los.
- KataraLv 6vor 9 Jahren
Auch bei Warmmiete kommt Strom extra dazu.
Wir bekommen außerdem einmal im Jahr eine Nebenkostenabrechnung, bei der wir die Heizkosten nachzahlen müssen (bzw. zurückbekommen) an der Heizung ist dafür ein Zähler angebracht.
Warmmiete bedeutet nicht, dass damit alles abgedeckt ist.
Hat er eine eigene Wohnung mit eigenem Zähler? Oder ist er "nur" dein Untermieter?