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Warum werden Mieter mehr geschützt als Vermieter?

http://www.123recht.net/Kuendigungssperre-bei-Inso...

So mancher Vermieter wird es sich in Zukunft wohl überlegen, überhaupt noch Wohnungen zur Vermietung anzubieten.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Der Vermieter muss nur schnell reagieren...

    "Kündigt daher der Vermieter im vorliegenden Fall vor dem Antrag des Mieters wird das MIetverhältnis beendet."

  • vor 9 Jahren

    Weil sie nicht die Melkkühe der Vermieter sein sollen .....

    und das ist richtig so !

    Quelle(n): Hausbesitzer mit sozialer Ader
  • O
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    das gesamte Mietrecht ist leider sehr mieterfreundlich,

    der Gesetzgeber übersieht leider, das es nicht nur große Wohnungsgenossenschaften als Vermieter gibt, die einen Mietausfall verkraften können,

    sondern auch kleine Vermieter mit ein paar wenigen Wohnungen, die jede Miete zum abzahlen brauchen, ohne die die Altersverorgung in Gefahr ist

  • vor 9 Jahren

    Genau, ich verkaufe mein Haus hier in Bidingen, wenn ich in die Stadt ziehe. Mietnomaden kann ich beim besten Willen nicht brauchen.

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  • vor 4 Jahren

    Deine Frage mit Hilfe! anzufangen, conflict schon ganz richtig, denn die brauchst Du. Findest Du nicht komisch, dass Dir das immer wieder passiert, schon mal darueber nachgedacht?

  • vor 9 Jahren

    Ich beurteile das nicht so, dass in diesem Fall der Mieter mehr geschützt ist. Das Kündigungsrecht wegen fehlender Mietzahlung wird nur für die Laufzeit des Insolvenzverfahrens ausgesetzt, um den Mieter in dieser kurzen Zeitspanne nicht noch zusätzlichen Problemen und Handlungsdruck auszusetzen.

    Den zuvor ausstehenden Betrag kann jeder Vermieter in die Insolventabelle eintragen lassen und damit ist auch gegeben, dass er zumindest ein Teil dessen zurückbekommt. Bezahlt der Mieter auch danach keine Miete, steht ihm wieder das reguläre Kündigungsrecht zu.

    Wer sich wirklich zu diesem nicht sehr leichten Antrag auf private Insolvenz entschließt, zeigt zumindest den absoluten Willen, seine Situation ändern zu wollen.

    Das ganz alte Mietrecht hatte hingegen kaum Klauseln zugunsten des Mieters enthalten. Damals ware der legale und auch praktizierte Weg, dass sich die Eigentümer wahrlich die Wohnungen haben abbezahlen lassen und anschließend ohne weitere Begründung kündigen konnten. Eine absolut ausgewogene Situation wird es wahrscheinlich nie geben.

  • savage
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    ich habe das bisher nicht so erlebt. sogar in der letzten zeit in der letzen wohnung genau andersrum. und zwar unberechtigt. die vermieter haben sich unmöglich verhalten, wegen irgendwelcher gerüchte. den rest meiner kaution habe ich auch noch nicht bekommen.

    wenn man natürlich im TV immer mal wieder was von mietnomaden sieht...tja, das ist dann schon schlimm. man kann als vermieter ja dem mieter nicht in die birne schauen. aber besser geschützt ist da keiner. pech, wenn man es blöd erwischt.

    ich muss jetzt in der neuen wohnung schon gegen die hausverwaltung klagen, wegen stromklaus. ich hatte im februar auch eine frage dazu hier drin. die nachbarn hatten einen wasserschaden und dann stand drei wochen lang ein riesen heizpaneel im treppenhaus. alles von unserem keller abgezapft. ohne zu fragen. ich wurde beschwichtigt, dass ich einen scheck kriege. aber davon weiß der stromanbieter ja nix. und scheck gab es keinen. nur ich habe jetzt die rechnung da und keiner will was wissen. immer nur ärger!

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Man kann eine Bevorzugung des Mieters gegenüber dem Vermieter problemlos und unmittelbar aus Art. 14(2) GG ableiten.

  • vor 9 Jahren

    Interessant wäre erst mal, nach welchen Maßstab man dieses "Schutzverhältnis" gegeneinander aufwiegen kann?

    Zunächst ist kaum jemand vor einer finanziellen Misere gefeit, sei es durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Firmenpleite oder andere Umstände.

    Eine Privatinsolvenz ist kein Zuckerschlecken, schützt den Schuldner aber vor dem Absturz in eine Schuldenspirale durch Zins und Zinseszins aus der er sich den Rest seines Lebens kaum noch befreien könnte. Auch nicht durch redliche Beschäftigung, da die Forderungen jede Art von Einkommen immer auffressen würden.

    Dem privatinsolventen Verbraucher wird somit ein Mindestselbstbehalt zugestanden, jeder darüber hinausgehende Verdienst wird zur Schuldentilgung gepfändet.

    Durch den Mindestselbstbehalt ist auch sichergestellt, das der Schuldner weiterhin etwa Miete und ggf Unterhalt bezahlen kann. Und genau dies schützt auch den Vermieter!

    Ein privatinsolventer Mieter würde in seiner Situation andernfalls keine Wohnung mehr finden und wäre der Obdachlosigkeit preisgegeben. Dies soll wohl - mit gutem Grund - verhindert werden.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Das ist schon lange so, mal legt das Geld viel besser an als in Mietwohnung!

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