Es waren mal 3 Brüder Die Eltern sind tot und ein Bruder auch .Die verbleibenden Brüder nenne ich nun A für den Brüder der jetzt in eine betreuende Pflegestelle oder Heim soll und B für den Bruder der nun nicht mehr in der Lage ist , aus gesundheitlichen Gründen, für A zu sorgen.Nun hat B Angst dass er dazu verdonnert wird für A zu zuzahlen, weil A s Rente nicht ausreicht die Kosten zu decken. Ich weis ja dass die Kinder für ihre Eltern zahlen müssen und umgekehrt auch . Aber wie ist das mit Geschwistern? .Der alte Mann ist schon ganz verzweifelt.Ich habe ihn gesagt ich werde mich danach erkundigen. Weis jemand Rat , gibt es da ein Gesetz? Danke
schwarzundrotes2011-09-19T08:21:17Z
Beste Antwort
erstens sind geschwister verwandte 2. grades zueinander und dann, schaust du hier mal rein. http://www.verbraucherrunde.net/unterhaltspflicht-bei-pflegebeduerftigkeit-unter-geschwistern-t407.html LG
Ja das ist leider so, weil er ja Verwandt ist im ersten Grad mit seinem Bruder- aber da braucht er sich keine Sorgen machen, da er selbst nicht viel hat- muss er auch nicht zahlen- das übernimmt dann der staat B wird bestimmt angeschrieben, sein Einkommen nachzuweisen- das ,,muss,, er auch machen aber die werden nichts verlangen wenn er selbst nur unter 1000,- hat
Haben sie aber nun zusammen gewohnt - ein eignes Haus- dann ist kapital da und man wird wohl verlanden das Haus zu verkaufen- B eine kleine Wohnung und A ins Heim, das Geld vom verkauf geht ins Heim zum grüßten teil
Geht mal zur Verbrauchercentrale oder laßt Euch beim Anwalt beraten
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass nicht nur mein Mann sondern auch ich als Schwiegertochter für meine Schwiegermutter zahlen musste als diese leider unvermeidlich in eine Pflegeeinrichtung kam. Unglaublich aber wahr !!! Wie die Rechtslage unter Brüder ist vermag ich nicht zu sagen, frag mal nen Anwalt.
Soweit ich weiß, kann er nicht für seinen Bruder herangezogen werden. Das geht nur zwischen Eltern und Kindern, eine weitere Sippenhaft ist nicht vorgesehen.