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Muss mein Bruder für seine Ex Freundin Unterhalt zahlen?

Mein Bruder war mit eine Frau zusammen,nach kurzem Zeit war sie schwanger geworden.Sie haben sich beide für das Kind entschiden.

Wärend Schwangerschaft haben sie sich immer wieder getrennt und dann waren sie wieder zusammen.Seit das Kind auf der Welt ist kümmert sich mein Bruder um ihm.Der ist wirklich ein tolle Papa,er arbeitet und zahlt natürlich Unterhalt für sein Sohn.Das Kind ist jetzt schon 3 Jahre,mein Bruder war mit seine Ex nie verheiratet oder auch nicht verlobt gewesen,sie haben 4 Monate im gemeinsamen Wohnung gelebt.Jetzt hat sich mein Bruder von ihr 100...000mal getrennt(sie ist ihm gegenüber sehr agressiv)ich hoffe diesmal für immer,und jetzt sagt sie dass er wird dass bereuen und dass er für sie auch Unterhalt zahlen muss!Ich finde das Frecheit.Ich weiss aber nicht ob er für sie auch was zahlen muss oder nicht?Sie geht arbeiten,Kind ist im Kita.Vielleicht wisst ihr mehr und könnt mir helfen?Bin für jede Antwort dankbar.LG

Marry...

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    wenn er mit der mutter des kindes nicht verheiratet war besteht da auch keine unterhaltspflicht. wenn das kind bei ihm lebt ist im gegenteil sogar sie verpflichtet, kindesunterhalt an ihn zu zahlen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Gegenüber dem Kind besteht eine Unterhaltspflicht, aber gegenüber der Ex-Freundin nicht. Heißt, er muss nur für das Kind sorgen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    dem kind schon

  • vor 1 Jahrzehnt

    kind - ja

    ex-nein

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Kindesmutter geht doch arbeiten und sorgt für ihr Lebensunterhalt selbstständig. (Keine Unterhaltsverpflichtung) Auch wenn sie keine Arbeit nachgehen würde müsste das Sozialamt für sie aufkommen.

    Für das Kind ist er unterhaltspflichtig und die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle MEL

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ihr gegenüber muss er gar nichts zahlen und wenn sie nicht arbeiten geht, nachdem sie zwischenzeitlich arbeiten war, dann macht sie sich strafbar. Für das Kind ist okay, aber nicht für dieses Luder.

    Gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    Soviel ich weiß aus dem Bekanntenkreis, muss er für das Kind jeden Monat bezahlen und für dessen Unterhalt aufkommen.

    Die Mutter muss er nur so lange verhalten, bis das Kind 3 Jahre alt ist und sie Arbeit aufnehmen muss.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nach meiner Auffassung muß Dein Bruder nur Unterhalt zahlen für seinen Sohn. ( Wenn er wirklich der Vater ist ?! ) Aber für seine Freundin muß er nicht aufkommen. Er war ja schließlich nicht mit ihr verheiratet.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es zu einer Trennung kommt muss dein Bruder nur für sein Kind Unterhalt bezahlen. Für seine Ex nicht, immerhin waren sie ja nie verheiratet.

    Er braucht sich also deshalb keine Sorgen zu machen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    leider sind alle Antworten bisher nicht ganz korrekt...

    ...so WAR es einmal....siehe link:

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article8905...

    aber um es kurz zu fassen: Anspruch auf Unterhalt für sich hat die Ex nicht MEHR....

    LG

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