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Wann muß mein Mann Unterhalt bezahlen?

Was für Unterschiede gibt es bei getrennt lebend und geschieden. Muss mein Mann weniger oder kürzer Unterhalt zahlen für mich oder den Kindern, wenn wir geschieden sind?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bevor ihr geschieden seit, muss dein Noch-Mann Unterhalt nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle zahlen:

    Http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/index.php

    Wie der Unterhalt nach der Scheidung aussieht, wird dann im Scheidungsurteil selbst festgelegt, wobei sich an den Beträgen für die Kinder nicht viel ändern dürfte.

    Der "nacheheliche Ehegattenunterhalt" dagegen wird üblicherweise von den jeweiligen Anwälten ziemlich unterschiedlich beurteilt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für eure gemeinsamen Kinder muss er laut Tabelle zahlen,Du solltest dir ne arbeit suchen oder warum soll dein EX Mann für dich zahlen???

    Damit du dir nen lauen Tag machen kannst und er am existent Minimum leben soll!!!!!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    dein (noch)mann muss nur eine gewisse zeit für dich zahlen-du bist arbeitsfähig!

    für die kids hat er unterhalt zu leisten der dem alter entspricht und an seinen verdienst angelehnt ist...

    im übrigen solltest du wissen dass die düsseldorfer tabelle NUR eine richtlinie ist(warum sonst ist der unterhaltsvorschuß vom JA viel geringer)...

    ich rate dir dich NICHT darauf auszuruhen dass du unterhalt erhältst-männer haben inzwischen mehr rechte!

    des weiteren habt ihr beide sorgerecht für die kids-er kann sie auch zu sich nehmen!und dann darfst du unterhalt für die kids zahlen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es geht nach dem Gestz, was Dein Mann für Einkommen hat- nicht was Du und Dein Kind gebraucht

    Es wird alles bei der Scheidung geregelt und zwar schon im Trennungsjahr, was Dir oder Deinem Kind zusteht

    Unterhalt an das Kind ist ja richtig aber das die Frauen, dann auch noch was haben wollen ist schlimm- geh zum Amt beantrage Übergangsgeld- nehme Dir eine kleinere Wohnung, wenn sie jetzt ohne ihm zu teuer ist, suche schnell arbeit - aber nicht immer nur der Ex soll zahlen

    Er hat auch ein recht auf sein Leben

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ich stimme Michaela zu, such dir ne Arbeit, dein Mann sollte nicht für dich zahlen.

    Selbst ist die Frau!!!

    Heutzutage ziehen die Frauen den Männern nicht mehr die Kohle aus dem Hemd, richtig so,

    Frau macht sich einen faulen Lenz, der "alte" wird schon bezahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    für dich braucht dein mann überhaupt keinen unterhalt zahlen,das gesetz gibt es NICHT!!!!! mehr.es sei denn du bist schwer krank und nicht in der lage zu arbeiten,oder bekommst deine kinder nicht untergebracht.für die kinder muß er natürlich zahlen das richtet sich nach seinem einkommen.verdient er wenig braucht er nix zahlen sondern die STEUERZAHLER!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hinter dem Begriff des Ehegattenunterhalts verbergen sich im Einzelnen der sogenannte Trennungsunterhalt sowie der nacheheliche Unterhalt (Geschiedenenunterhalt).

    Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt kommt grundsätzlich in Betracht, wenn die Ehepartner zwar getrennt leben, aber eine Scheidung noch nicht rechtskräftig vollzogen ist.

    Ab dem Zeitpunkt der Scheidung gelten dann die Regelungen zum nachehelichen Unterhalt, der nach Willen des Gesetzgebers die Ausnahme darstellen soll. Hierbei werden spätestens im Zeitpunkt der Scheidung erheblich strengere Anforderungen an die Eigenverantwortlichkeit der nun geschiedenen Eheleute gestellt. Insbesondere obliegt ihnen die Ausübung einer angemessenen Tätigkeit. Daneben greifen gegebenenfalls Regelungen zur Begrenzung des Unterhaltsanspruchs oder zu dessen Verwirkung.

    Nach Auffassung des Gesetzgebers entspricht auch die tatsächliche Pflege, Erziehung und Betreuung eines minderjährigen Kindes einer Unterhaltsleistung und zwar der des sogenannten Naturalunterhalts. Der Elternteil, bei dem das Kind nach Trennung/Scheidung der Kindeseltern wohnt erfüllt bereits durch diese Leistung seine volle Unterhaltsverpflichtung dem Kind gegenüber. Der andere Elternteil hingegen hat in der Regel Unterhalt in Form einer monatlich im Voraus zu zahlenden Geldrente zu leisten. Nichteheliche Kinder sind ehelichen Kindern unterhaltsrechtlich gleichgestellt.

    Als Richtlinie für die Höhe der Unterhaltsleistung gilt die Düsseldorfer Tabelle.

  • Erika
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    wenn du nur so wenig verdienst brauchst du auch nichts bezahlen aber falls das vor gericht geht werden die dir sagen das du dir einen zweiten oder einen besser bezahlten job suchen sollst. wobei dein mann auch für dein kleinen bezahlen muss

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er muss zahlen, sobald du und die Kinder ausgezogen seid, oder aber er. Wenn die Kinder groß genug sind, könnte man allerdings erwarten, dass du mit arbeiten gehst.

    Die Kinder bekommen eh Unterhalt, der steht ihnen zu. 950 Euro ist der Selbstbehalt deines Ex, den kann man ihm nicht nehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    die Unterhaltszahlung hat nix damit zu tun. Er wird Staatlich berechnet!!

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