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Anonym
Anonym fragte in Gesellschaft & KulturSonstiges - Kultur · vor 1 Jahrzehnt

Muss ich Unterhalt zahlen Teil 2 ? ? ?

Also ich nehme jetzt bezug auf meine erste frage die ich vor ca 2 std gestellt habe.

nOCHMAL KURZ FÜR ALLE NEUEUNSTEIGER:

Ich hatte im august 06 einen one night stand auf gran canaria,habe vor kurzem einen anruf erhalten ( von der person mit der ich den one n��ght stand hatte)und sie hat mir gesagt das ich nun vater bin und das ich jetzt unterhalt zahlen muss.

Was soll ich jetzt nur tunßich weiss gar nichts über diese Frau,habe sie nicht mal 24 std gekannt,alles geschah unter alkoholeinfluss.ach ihr wisst doch wie das ist wenn man im urlaub ist ode3r überhaupt wenn man feiern geht,wie das dann abläuft.und jetzt kommt die alte an und will mir das Geld streitig machen.Ich bin noch in der Ausbildung,komme selber gerade mal so über die Runden und jetzt sowas.Wie stellt die sich das denn vor.Ich weiss ja noch nicht mal ob das überhaupt wirklich mein sohn ist oder ob die mich nur flaxen will um kohle abzukassieren.

16 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also, da ich meine Antwort von deiner ersten Frage nicht wiederholen will, mal was grundsätzliches:

    Es ist irrelevant,:

    -wie lange du die Frau kanntest und wie besoffen du warst.

    -ob das im Urlaub oder sonst wann passiert ist..

    -ob du dich ob die Verhütung gekümmert hast, oder nicht.

    -ob du als Lehrling genug Geld hast oder nicht.

    Um es ganz klar zu sagen:

    Wenn es Fakt ist, dass du der Vater des Jungen bist, bist du zahlungspflichtig!

    Wenn du es jetzt nicht kannst, wird sich der Unterhalt über die Jahre addieren und du darfst deinem One-Night-Stand dann die Summe plus Zinsen zahlen.

    Nur weil die Mutter deines Kindes in Grossbritannien sitzt, bist du weder vor ihr noch vor ihren Rechtsanspruch auf Unterhalt sicher, es gibt soetwas wie internationale Rechtshilfe. So kann die Mutter deines Kindes von ihrem Land den Unterhalt als Vorschuss bekommen und du darfst dann später an das Land das Geld zurücküberweisen.

    Du kannst diese Frage also ruhig noch hundertmal stellen, sobald du eindeutig als Vater erwiesen bist, zahlst du.

    Jeder, der dir hier eine andere Auskunft gibt, kennt sich leider nicht mit der Gesetzlage aus.

    Wenn du -aus welchem Grund auch immer-, bei der Verhütung geschlampt hast, ist da kein Grund nicht zu zahlen.

    Also kümmere dich um einen Vaterschaftstest und warte das Ergebnis ab. Vielleicht bist du ja gar nicht der Vater...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mal davon abgesehen, dass ich noch nie so blau war, dass ich die Verhuetung vollkommen vergessen hab... Aber ich wuerd an deiner Stelle einen Vaterschaftstest fordern. Und vorher solltest du kein Geld rausruecken. Sicher kann sie dir das Kind nur unterjubeln wollen. Solche Sachen passieren immer wieder.

    Wenn sich allerdings herausstellt, dass du der Vater des Kindes bist, dann musst du Unterhalt zahlen.

    LG Nic

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Anwalt und Vaterschaftstest und das so schnell wie moeglich!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nochmal: Such dir einen Anwalt....................................................

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ich wuerde als erstes einen vaterschaftstest machen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Atme erstmal tief durch. Und nun zu deiner Story: da du zu dieser Frau keinen weiteren Konakt hattest und nun gesicherte Informationen brauchst, empfehle ich dir, dich mit dem Jugendamt deines Landkreises in Verbindung zu setzen.

    Dort sei bitte ehrlich und sage, das du bereit bist, zu eventuellen Folgen dieses ONS zu stehen, aber du einen Vaterschaftstest verlangst. Die Art eures Kontaktes rechtfertigt dieses Anliegen. Also frage dort, was du genau unternehmen mußt und richte dich danach.

    Alles andere ist momentan nur Spekulation und daher unnötig. Ansonsten kannst du die Kindesmutter bitten, dir schon mal eine Geburts-und Abstammungsurkunde bzw. Kopien zuzuschicken. Auf der Abstammungsurkunde steht normalerweise auch der Kindesvater. Das ist der Unterscheid zu einer normalen Geburtsurkunde. Auch eine Meldebescheinigung des Kindes unter der Adresse der Mutter kann ein Beweis sein für die Richtigkeit der Angaben, ausserdem denke ich, könnten diese Unterlagen von Seiten des Jugendamtes verlangt werden. Wie auch immer, erstmal ruhig Blut und auf jeden Fall den Weg über das Jugendamt gehen. Damit bist du rechtlich auf der sicheren Seite und wirst kompetent beraten. Sollte sich deine Vaterschaft bestätigen, kennst du deine Verantwortung. Kneifen gilt dann nicht, denn für dieses Kind bist du verantwortlich und solltest, wenn du schon erwachsen genug bist um dich volltrunken auf ne wildfremde Frau zu stürzen, auch hinterher Manns genug sein, dein verantwortungsloses Verhalten nicht an dem Kind auszulassen. Ändere dein Partyverhalten. ... ist ja nicht nur das man plötzlich Nachwuchs haben kann, es gibt noch ne Menge schlimmeres.. AIDS z.B. und andere Krankheiten.

    Wenn du sowenig Wert auf dein eigenes Leben legst, schnallst dich auch nicht im Auto an? Lerne daraus.. aber nicht nun auf Kosten des Kindes jammern.. Das war deine Entscheidung..

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du der vater bist musst du zahlen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    zuerst solltest du wirklich auf einen vaterschaftstest bestehen und dir zeigen lassen, dass sie dich als vater hat eintragen lassen. sollte sich tatsächlich herausstellen, dass du der vater bist, wirst du zahlen müssen. allerdings steht dir auch von deinem einkommen ein mindestbehalt von ca. 890 € zu.

    wenn du weniger verdienen solltest, können sie dir das nicht nehmen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist gleichgueltig ob es unter Alkoholeinfluss geschehen ist, im Urlaub etc. Wenn Du der Vater bist, musst Du zaheln, da kann Dir keiner helfen. Wenn Du selbst kein Einkommen hast, muessen Deine Eltern zahlen. Aber ich wuerde auf jeden Fall einen DNA Test machen lassen um sicher zu sein, dass Du wirklich der Vater bist. Koennte ja sein dass.........

  • Anne
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde mich an deiner Stelle an eine Rechtsberatung wenden und einen Vaterschaftstest machen, denn es kann ja jede behaupten, das du der Vater ihres Kindes bist. Unabhängig davon, solltest du wissen, das man von ungeschütztem Sex Vater werden kann. Ganz unschuldig bist du nicht!! Wenn sich heraus stellt, das du der Vater bist, musst du Unterhalt zahlen, egal wie lange du die Dame kanntst. Vielleicht lenst du so verantwortungsvoll zu handeln?

    Anne

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