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Muss ich meinem Bruder Unterhalt zahlen?
Es waren mal 3 Brüder
Die Eltern sind tot und ein Bruder auch .Die verbleibenden Brüder nenne ich nun A für den Brüder der jetzt in eine betreuende Pflegestelle oder Heim soll und B für den Bruder der nun nicht mehr in der Lage ist , aus gesundheitlichen Gründen, für A zu sorgen.Nun hat B Angst dass er dazu verdonnert wird für A zu zuzahlen, weil A s Rente nicht ausreicht die Kosten zu decken. Ich weis ja dass die Kinder für ihre Eltern zahlen müssen und umgekehrt auch . Aber wie ist das mit Geschwistern? .Der alte Mann ist schon ganz verzweifelt.Ich habe ihn gesagt ich werde mich danach erkundigen. Weis jemand Rat , gibt es da ein Gesetz? Danke
6 Antworten
- schwarzundrotesLv 6vor 10 JahrenBeste Antwort
erstens sind geschwister verwandte 2. grades zueinander und dann, schaust du hier mal rein. http://www.verbraucherrunde.net/unterhaltspflicht-...
LG
- FaustLv 7vor 10 Jahren
Ja, unter Umständen mußt du für den Unterhalt aufkommen.
Aber, die Freibeträge sind sehr hoch.
Dennoch ist es sehr wichtig, daß du dich bei einer kompetenten Stelle erkundigst!
Nicht bei dem Träger, der deinen Bruder versorgt!
Sondern bei einer unabhängigen Stelle!)
Ferndiagnosen sind sehr schwierig...
Vielleicht hilft Dir die Beratungsstelle deines Rentenversicherungsträger ("Rentenältester"; schau im Branchentelefonbuch nach) an dem Ort, in dem du lebst.
Nachtrag:
@Tokki,
eben nicht!
unter Umständen werden auch Geschwister zur Kasse gebeten,
wenn z.B. ein Erbe von den Eltern oder Großeltern genutzt wird (Immobilie, Haus, Grundstück)
aber, das ist ein sehr schwieriges Thema.
der Einzelfall entscheidet.
- Anonymvor 10 Jahren
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass nicht nur mein Mann sondern auch ich als Schwiegertochter für meine Schwiegermutter zahlen musste als diese leider unvermeidlich in eine Pflegeeinrichtung kam. Unglaublich aber wahr !!! Wie die Rechtslage unter Brüder ist vermag ich nicht zu sagen, frag mal nen Anwalt.
- christabaarsLv 6vor 10 Jahren
Ja das ist leider so, weil er ja Verwandt ist im ersten Grad mit seinem Bruder- aber da braucht er sich keine Sorgen machen, da er selbst nicht viel hat- muss er auch nicht zahlen- das übernimmt dann der staat
B wird bestimmt angeschrieben, sein Einkommen nachzuweisen- das ,,muss,, er auch machen aber die werden nichts verlangen wenn er selbst nur unter 1000,- hat
Haben sie aber nun zusammen gewohnt - ein eignes Haus- dann ist kapital da und man wird wohl verlanden das Haus zu verkaufen- B eine kleine Wohnung und A ins Heim, das Geld vom verkauf geht ins Heim zum grüßten teil
Geht mal zur Verbrauchercentrale oder laßt Euch beim Anwalt beraten
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- TokkiLv 6vor 10 Jahren
Soweit ich weiß, kann er nicht für seinen Bruder herangezogen werden. Das geht nur zwischen Eltern und Kindern, eine weitere Sippenhaft ist nicht vorgesehen.
- ∞ sumsimitpo ∞Lv 6vor 10 Jahren
Nein. Man muss nur für Eltern und Kinder aufkommen. Nicht für Verwandte "auf der gleichen Ebene".