Kann ein Vermieter einen Mieter deswegen rausklagen?

Jedes Wochenende läßt die Nachbarin ihren 16 Jahre alten Sohn alleine zu Hause. Er repariert dann seinen nicht mehr fahrtüchtigen Roller im Garten und Öl läuft auf den Rasen. Spät abends machen sie Nachts ein Lagerfeuer im Garten und der Qualm zieht in meine Wohnung. Lautere Musik die man wenn man seine eigene Jugend denkt durchaus noch so grade ertragen kann. Post und Pakete verschwinden seit sie vor 3 Monaten hier eingezogen sind. Keller werden aufgebrochen und 2 Fahrräder wurden geklaut.

Letzte Nacht kam dann die Krönung. Die ganze Straße hat nicht geschlafen. Es wurden Naziparolen geschriehen. Dann folgten Morddrohungen. Standen bei dem Türken vor der Tür: Messer rein, Messer raus. Messer rot, Türke tod. Komm raus wir stechen dich ab. Dann fingen deren Katzen fürchterlich an zu schreien als ob sie abgestochen würden. 5 Polizeieinsätze blieben erfolglos da sie nicht die Tür öffneten. Beim 6 Einsatz haben sich dann mehrere Nachbarn dazugesellt und die Tür wurde aufgebrochen. Fast nackt in Handschellen wurden die Jungs dann mitgenommen.

Könnte der Hauseigentümer diese Mieter aus der Wohnung werfen? Montag wird es bei dem Verwalter beschwerden hageln. Geht erst Montag da, das Haus der Stadt gehört und kein Mensch im Rathaus ist.

2011-07-16T02:52:16Z

Der Name fängt nicht mit W an. Gibt wohl mehrere Leute wo es so abgeht.

Man kann sich auf die Deutschen Gesetze nicht mehr verlassen.

2011-07-16T03:40:41Z


@ idril arien
Zylinderschloss wird ohne erfolg bleiben. Die ollen Holzbretter die als Tür dienen sollen kann selbst ich mit dem Fuß eintreten so wie er es auch getan hat. Ist halt ein altes Zechenhaus.

Glücklicherweise bin ich nicht Eigentümer dieses Irrenhauses sondern die Stadt. Wenn sie hier wohnen bleiben können werde ich ausziehen, das kann ich meinem Sohn nicht zumuten. Glücklicherweise hatte er letzte Nacht Abschiedsfeier mit Kindergartenübernachtung.

Strafanzeige soll gestellt worden sein, lt Mutter die grad den Garten etc aufräumt.

2011-07-16T06:17:20Z

Überwachungskamera dürfte auffallen.

Es sind ja nicht nur Päckchen. Es sind auch Briefe die verschwinden. Zugeschickte Bankkarte. Irgendwie an den PIN gekommen. Bei der Postbank 3500 Euro abgehoben. Denn bei der Postbank gibt es ja keine Überwachungskamera.
Unterschriften einiger Hausbewohner wurden gefälscht nach dem Briefe verschwunden sind.
Ein Nachbar hat schon einen Nachsendeantrag zu seiner Freundin gemacht.
Pakete lasse ich grundsätzlich zu meinem Vater schicken.

woko512011-07-16T02:29:02Z

Beste Antwort

selbstverständlich!
Am ehesten wegen der Naziparolen. Das würde- bezeugt- schon reichen
es geht nur mit Zeugnis
aber durch die Polizeieinsätze ist das ja mehr als dokumentiert

ich glaube die haben vorher bei mir gewohnt. Alles genau so. Fängt der Nachname mit W an?

Sprendlinger2011-07-17T07:32:11Z

Zur fristlosen Kündigung reicht es nicht. Es sollte vorher immer abgemahnt werden. Denn die verschwundenen Sachen vom der Familie entwendet wurde kann man nicht beweisen.

Anonym2011-07-16T16:33:14Z

Ich würde Woko51 seine Meinung unterstützen

Anonym2011-07-16T14:03:55Z

Wenn du selbst bedroht wirst, kannst du fristlos kündigen. Der Vermieter kann verpflichtet werden, deinen Umzug mitzutragen. Er ist in der Pflicht, dir eine vertragsmäßige Wohnung zur Verfügung zu stellen. Bei solchen Elementen im Haus kann davon keine Rede sein.
Er sollte dringend was tun!

Anonym2011-07-16T10:53:26Z

klar kann der vermieter solche mieter raus werfen ist ja kein normales leben mehr da sich andere mieter gestört fühlen

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