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Tifi
Lv 7
Tifi fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Darf ein Vermieter alle Mieter mit zur Kasse bitten, wenn 2 von 5 Parteien das Haus nicht reinigen?

Unser Vermieter sagt, er schaut sich das nicht mehr lange an - Kann ich verstehen - sind Anfang des Jahres 3 neue Mieter eingezogen. 2 davon halten sich nicht an die Hausordnung, in Bezug auf den Hausputz - Flur, Treppenhaus, Straße kehren, Rasen mähen.

Jetzt droht er uns allen damit, eine Reinigungsfirma zu beauftragen - bin sauer - wir kommen unseren Pflichten nach.

Update:

Gibt es da irgendwo ein relevantes Urteil in unserer Rechtssprechung ?

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Normalerweise ist das ja im Mietvertrag ( Hausordnung) festgehalten und wird vom jeweiligen Mieter schriftlich bestätigt - er hat also einen Vertrag geschlossen und dem muss er auch nachkommen.

    Das bei Euch geht ja dann leider zu ungunsten der Mieter, die sich an den Mietvertrag und die Hausornung halten. 3 Parteien halten dies ein, 2 aber nicht.

    Rufe Deinen Vermieter doch mal an und frage ihn, da ihr 3 Parteien ja alles ordnungsgemäss macht, ob er nicht für die 2 Mieter, die sich nicht an die Hausordnung halten, eine Putzfrau einstellt und den Arbeitslohn dann den unwilligen Mietern in Rechnung stellt.

  • Tokki
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Er hat das Recht, eine Reinigungsfirma zu beauftragen und die Kosten umzulegen. Er hätte die neuen Mieter allerdings auch abmahnen können und im Wiederholungsfalle kündigen. Ihr müßtet denen auf die Pelle rücken und das überwachen... Denkbar wäre auch, nur immer dann jemanden zu beauftragen, wenn die beiden bewußten Parteien dran sind und nur ihnen die Kosten anzurechnen. Schaut euch mal um, ob ihr selbst so eine Firma findet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein, kann er nicht

    er kann zu den zeiten, wenn die beiden schlamperhaften mietparteien an der reihe sind, die reinigungsfirma losschicken und dann einzig und allein bei den beiden eine rechnung stellen.

    sollte er die kosten auf alle anderen auch mit abwälzen wollen, geht zum anwalt!

  • vor 1 Jahrzehnt

    War bei uns im Haus das selbe, nun müssen wir mehr Miete zahlen und jemand macht die Treppe.

    Tja wir ziehen aus^^

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    gegen diese art von...

    sippenhaftung würde...

    ich mich wehren !

    Quelle(n): viel erfolg
  • vor 1 Jahrzehnt

    Frag einen Anwalt

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mieter sollen/müssen den Besitz des Gebäude Besitzer's reinigen?!? Was für ein deutscher Schmarren.

    Mieter mieten eine Wohnung und nicht das ganze Grundstück. Der Gebäude Besitzer soll sich gefälligst dazu aufraffen um seinen Besitz in Ordnung zu halten. Dafür kassiert er ja auch mächtig Miete ein.

    Komische deutsche Gesetze, finde ich, und das lasst Ihr Euch bieten?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn im Mietvertrag nur steht das die Mieter die Reinigung übernehmen, ist es auch die Angelegenheit aller Mieter für die Reinigung zu sorgen. Wenn ihr mit anderen Mietern nicht klar kommt und deshalb die Reinigung nicht erfolgt, kann der Vermieter schon eine Reinigungsfirma beauftragen. Es muss ansonsten ganz klar festgelegt sein, wann welche Mietpartei, was zu reinigen hat.

    Das ist aber in den meisten Fällen nicht gegeben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich kann deinen Unmut verstehen aber der Vermieter hat das Recht dazu und die Kosten schlägt er dann auf die Nebenkostenabrechnug.

    Anteil mäßig der Mietsparteien.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auch er muss sich an den Mietvertrag halten. Darin steht bei den Nebenkosten, dass dies vom Mieter übernommen wird. Steht aber dort, ein Verteilerschlüssel ist er dazu berechtigt.

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