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Darf ein Vermieter einem gekündigten Mieter nach Schloßtausch die den neuen Schlüssel vorenthalten?

Wenn einem Mieter die Wohnung gekündigt wurde wegen Mietschulden, darf der Vermieter dem Mieter neue Schlüssel zum Kellerabgang und Hauseingangstür vorenthalten? Die Schlösser wurden aufgrund Sanierungsarbeiten ausgetauscht.

Hinzukommt, das der Mieter Depressionen hat und keinerlei Stress.- und Drucksituationen ertragen kann sowie in regelmäßiger Behandlung ist

Update:

Die Erkrankung soll kein Vorwand oder eine Entschuldigung darstellen.

Bitte nur um Antworten bzgl. der Rechtslage. Eine Räumungsklage/Beschlusss liegt nicht vor. Es handelt sich bei dem Mieter auch nicht um einen Mietnormaden, er hat immer gezahlt

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich will die Frage ma so beantworten:

    Angenommen ich kauf ein Auto auf Raten, dann bezahle ich die Raten nicht. Darf das Autohaus den Wagen abschleppen und mir die Herausgabe der Schlüssel verweigern? Ich bin aber ein armer Kerl der depressiv ist und Druck nicht aushalten kann.

    Antwort:

    Natürlich darf er das. Zumindest moralisch. Rechtlich ist das ja leider oft eine andere Sache. Was kann der arme Vermieter dafür dass der Mieter nicht zahlen kann und krank ist? Muss der deswegen seine Leistung verschenken?

    Der Vermieter lebt von der Miete die er monatlich dafür bekommt dass er sein Eigentum vermietet, und die Tatsache dass er in der Vergangenheit seine Miete erhalten hat zahlt weder seine laufenden Rechnungen noch ist das ein Grund zur Dankbarkeit, denn es war nur selbstverständlich.

  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Der "depressive und Stress- und Druck-empfindliche Mieter in regelmässiger Behandlung" sollte einfach seine Mietschulden bezahlen und vor allem mal an den armen Vermieter denken, der immer noch auf sein Geld bzw. den Auszug des Schuldners wartet .......

    So hat eben jeder sein Kreuz zu tragen ..... - auch ohne Schlüssel.

    Rein rechtlich dürfte der Vermieter schlechte Karten haben .... - leider ist unsere Rechtsprechung da nich so ganz "gerecht".

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Solange die Kündigung nicht wirksam ist, muß er Zugang zu allen gemieteten Räumen gewähren. Nur mal am Rande: Depressionen und regelmässige Behandlung sind keine Entschuldigung dafür, vertragsmässig geschuldete Leistungen vorzuenthalten.

    Ist immer wieder erheiternd, wie laut Leute nach ihren vermeintlichen Rechten schreien, obwohl sie im Gegenzug ihren aus dem gleichen Vertrag erwachsenen Pflichten selber nicht nachkommen möchten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, er muß ihm den Schlüssel geben. Auch kann er ihn, vor einem rechtskräfigen Räumungstitel nicht einmal vor die Tür setzen. Und auch dann gibt es für den Mieter noch Möglichkeiten, die Fristen hinauszuzögern. Selbst wenn er jahrelang keine Miete zahlt.

    In Deutschland bist du als Vermieter enteignet, sobald du dem Mieter die Schlüssel ausgehändigt hast. Mieter haben alle Rechte - auch der Nichtzahlung - Vermieter gar keine.

    Der Mieter hat sogar das Recht eine einstweilige Verfügung zu erwirken und mit dem Gerichtsvollzieher die Schlösser öffnen zu lassen. Das dauert keine 24 Stunden. Eine Räumungsklage kann sich über Jahre hinziehen, bis sie vollstreckt werden kann.

    Quelle(n): Selbst Vermieter
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  • Betty
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein darf er nicht, solange das Mietverhältnis besteht, hat der Mieter auch Anspruch auf die Schlüssel.

    Helfe dem Mieter die Mietschulden zu begleichen, dann ist der Stress vorbei. Wenn die Einkünfte des Mieters zu gering sind, hätte die Stadt einen Mietzuschuss gewährt. Die Miete muss nun mal gezahlt werden, das kann ein Vermieter nicht finanzieren, bei aller Liebe, aber DAS geht nicht, denn er muss mit den Mieteinnahmen die anfallenden Kosten decken.

    LG

    Betty

  • vor 1 Jahrzehnt

    Depressionen sind keine Entschuldigung für Mietschulden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mietschulden und Depressionen, ja ja......

    Natürlich darf er das. Wie soll man sich sonst gegen lästige Mietnomaden zur Wehr setzen? In die Wohnung kommt der Mieter doch noch. Das reicht.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, es muss dir bis zur räumung der wohnung zutritt gewähren

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ganz klares NEIN!

    Der Vermieter ist verpflichtet dem Mieter die Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen (§ 535 I BGB). Wenn er das nicht tut, macht er sich schadensersatzpflichtig. Der Mieter kann also jetzt gegen den Vermieter klagen. Dass der Vermieter den Mieter nicht gerade mit freudestrahlender Mine empfängt ist klar, aber die Nichtzahlung des Mietzinses muss gerichtlich durchgesetzt werden und nicht etwa durch Vorenthalten der Mietsache. Für die gesamte Zeit kann der Mieter die nicht zugänglichen Bereiche von der Miete ausnehmen und wenn der Vermieter hinterher Geld haben möchte die Miete für den Zeitraum, in dem er den Schlüssel nicht hatte, mindern. Das heißt: Der Vermieter muss den Schlüssel herausrücken, selbst wenn er eine Räumungsklage erhebt. Außerdem ist auch nach der Kündigung zu beachten, dass ja gewisse Fristen einschlägig sein können. Allerdings: Sind diese Fristen abgelaufen, muss der Mieter zusehen, dass er auch irgendwann aus der Wohnung kommt. Im Übrigen hat der BGH entschieden: ein selbstmordgefährdeter Mieter kann nicht einfach herausgeworfen werden...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    genau aus diesen gruenden , habe ich mein haus verkauft und bin selbst in miete gezogen.

    es ist unglaublich was in dieser hinsicht in deutschland passiert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    geh doch bitte zum Mieterschutz oder zum RA.

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