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Neuer Teppichboden?? Wer zahlt Vermieter oder Mieter?

Ich wohne nun 13 Jahre in einer Wohnung, dort wurde der Teppich zu Beginn neu durch den Vermieter gelegt. Nun ist der teppich aber abgewohnt und es muesste mal ein neuer verlegt werden. Wer muss zahlen? Ich als Mieter oder der Vermieter?? I

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ein Teppichboden gilt als fest mit der Wohnung verbunden. Somit ist es eine so gen. Instandsetzung, wenn er ausgetauscht werden muss. Und die zahlt der Vermieter, er kann das ja auch steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen.

    Du als Mieter zahlst jeden Monat einen Betrag dafür, dass du die Wohnung und ihre Einrichtung nutzt. Das Verlegen eines Teppichbodens gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen.

    Quelle(n): Bin selbst Vermieter.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Das einfachste ist es doch mit dem Vermieter zu reden, ich hatte mit meinem bisher keine Probleme. Meißstens kann man sich einigen, und da du da schon so lange wohnst wird das doch bestimmt kein Problem sein!

  • vor 1 Jahrzehnt

    frage doch einfach mal deinen vermieter,machmal kann man sich einigen! ansonsten Mieterschutzbund!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Mieter der ihn abgenutzt hat ist doch eine einfache frage

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Teppich 10 Jahre alt ist der Vermieter.

    Erkundige Dich beim Mieterbund.

    Quelle(n): www.mieterbund.de
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    ist der Teppichboden explizit Teil der gemieteten Sache, ist es

    das Problem des Vermieters.

    mfg.

    Raz.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    im prinzip der Vermieter - und es MUSS VORHER mit ihm abgesprochen werden. Evtl. ist eine Vor-Ort-Besichtung des Vermieters notwendig. Sollte der Vermieter nicht der Meinung sein, dass der Teppich erneuert werden muss, dann ist es dein Privatvergnuegen. Dann muss aber bei einem Auszug der "alte Zustand" wieder her gestellt werden. Also entweder alter Teppich rein, oder drunter lassen und nichts verkleben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Würdest du jetzt angenommen ausziehen und der Vermieter einen Neuen Teppich haben wollen brauchst du dieses nicht zu tuen

    Der Teppich ist nach einer gewissen Zeit als Abgenutzt gelten oder so

    Frage in der Hinsicht auch im Notfall einen Anwalt - wir brauchten es nicht

    Selbst im Mietvertrag stehen klausen die schon lange überholt worden sind

    Geh einfach zum Mieterschutzbund mit Mietvertrag und bitte dort um hilfe

  • vor 1 Jahrzehnt

    steht in der Regel im Mietvertrag

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    steht im mietvertrag (im kleingedruckten) falls nicht einfach vermieter fragen

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