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Wer ist zuständig? Mieter oder Vermieter?

Wasserzulauf an der Klo-Spülung ist verkalkt. Wer ist für die Beseitigung des Problems zuständig? Der Mieter selbst oder muss sich der Vermieter darum kümmern?

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Dafür ist der Vermieter zuständig, denn er muss die Installationen in der Wohnung einwandfrei zur Verfügung stellen.

    Der Mieter kann nur dann zu Reparaturen herangezogen werden, wenn er den Schaden verursacht hat. .

    Bei der Verkalkung handelt es sich um eine normale Abnutzung der Mietsache, so dass man sie nicht dem Mieter anlasten kann.

    Etwas anders verhält es sich wenn im Mietvertrag eine Klausel für die Übernahme von Kleinreparaturen verankert ist. In diesem Fall muss aber eine Höchstgrenze der Beteiligung des Mieters festgesetzt sein

  • Lalelu
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    es kommt darauf an. ob Du eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag hast, wenn nicht, dann ist das Sache des Vermieters

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was heißt verkalkt? Äußerlich, fliest kein Wasser mehr? Äußerlich ist es nur eine Dichtung und Reinigung. Das fällt unter allen Fällen unter die Kleinreparaturturklausel (75 €) Wenn das Wasser wegen Kalk nicht mehr richtig fliest ist zunächst der Vermieter zu informieren, der den Handwerker bestellt. Wenn die Rechnung unter 75 € bleibt, kann er die Rechnung weitergeben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    das gehört eindeutig zur vermieteten Sache und ist keine Schönheitsreparatur. Also ist der Vermieter für die WC Spülung zuständig!

    (Ich hab das allerdings selber repariert, um den Vermieter nicht auf dumme Gedanken (Mieterhöhung) zu bringen).

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  • Mimi
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    kommt darauf an inwieweit ein Schaden vorhanden ist.

    sollte es sich um eine Reparatur / Beseitigung bis 100 euro handeln, musst du leider selbst dafür aufkommen.

    ansonsten nichts von die aus beginnen ohne vorher mit derm Vermieter darüber gesprochen zu haben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wasserzulauf? Heißt das, das dein Clospüler verkalkt ist??

    Das ist ein Gebrauchsgegenstand. Meines Wissens nach, müsstest du ihn ersetzten.

    Falls dein Verhältnis zum Vermieter gut ist, kann man sich ja einigen. Jeder könnte einen Teil der Anschaffung tragen.

    z.B. Du den Spüler - Er die Reparatur!! Falls der Vermieter einen fachmännischen Einbau wünscht. Wäre das die beste Lösung!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es bei dir einen Hausmeister gibt solltest du dich mit ihm in Verbindung setzten. So war es in meiner Mietwohnung. Ansonsten wende dich an den Vermieter. Ließ aber noch mal genau in deinem Mietvertrag nach wie du dich hierbei verhalten sollst.

    ABER VORSICHT!!

    Bei meinem Mietvertrag stand drin, dass wenn eine Rechnung über 90,00 € entsteht, zahlt der Mieter diese Rechnung. Damit wurde ich auch übers Ohr gehauen. Die haben einfach 2 Rechnungen der Sanitätsfirma zusammen gezogen und schon waren die 90 € erreicht. Bei mir mussten 2 Mischbaterien hinter einander gewechselt werden.

    Wenn es bei dir auch so ist, erkundige dich nach dem Preis für die Arbeiten. Einfach bei verschiedenen Sanitätsfirmen anrufen wenn die Kosten so hoch sind such dir lieber selbst eine Firma aus und dann weißt du auch was auf dich zu kommt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist eindeutig Sache des Vermieters. Wenn Du im Mieterschutzbund bist, lass Dir Unterlagen schicken.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich verstehe unter "Wasserzulauf" mal die Zuleitung in Rohrform. Das ist eine sogenannte feste Sache und die zu pflegen oder instandzuhalten obliegt dem Vermieter. Er muß dafür sorgen, das das Rohr in der Wand einen sogenannten Kalkstopper hat und das Wasser auch ankommt, wo es soll. Ab dieser Stelle ist jedoch der Mieter angehalten, das alles ordentlich läuft, fällt unter sogenannte Schönheitsreparatur. Also was in den Wänden ist, ist nicht Sache der Mieter. Es sei denn, die Wohnung wurde ohne fliessend Wasser vermietet :-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    eigentlich schon der Vermieter, weil dieser Wasserzulauf ein Gebäudebestandteil ist und nichts mit den Hausrat zu tun hat, ausser es ist im Mietvertrag festgelegt, aber dann könntest du es von der Miete abziehen.

    Melde mußt es auf jedenfall sofort, damit dir keine Unterlassung vorgeworfen wird. (Wegen die Folgeschäden.)

    Quelle(n): eigene Meinung und Erfahrung
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