... wenn man nur ein knappes Jahr gewohnt hat. Die Wände waren weiß, aber nicht neu gestrichen. Wir haben drei Räume selbst neu weiß gestrichen (beim Einzug); möchte vermeiden, daß auf meine Kosten ungerechtfertigte Schönheitsmaßnahmen vorgenommen werden.
Anonym2010-08-19T06:19:59Z
Beste Antwort
1. in den Mietvertrag schauen 2. wenn da ohne Bedarfsprüfung eine Fristenregelung enthalten ist, ist die unwirksam (BGH, AZ. VIII ZR 48/04, NJW 2005, 1188) guter Überblick -> siehe Quelle 3. Vorschlag mit dem Vermieter reden, damit vor Auszug und Rückgabe der Schlüssel klar ist, was er möchte. Dann kann man prüfen, ob er darauf einen Anspruch hat
Nach den neuesten Mieterrecht,muà man nicht mehr renovieren,ausser die Tapeten hängen in Fetzen an der Wand.Vermieter,probieren es aber immer noch.Nicht darauf eingehen.
Bei normaler Benutzung muss nach einem Jahr gar nicht renoviert werden.
Entscheidendes steht im Mietvertrag. Eine gültige Endrenovierungsklausel nach dieser Zeit im Mietvertrag halte ich für äuÃerst unwahrscheinlich bis unmöglich.
Bevor der Vermieter eine Renovierung durchführen will, muss er dem Mieter eine angemesse Frist zur Beseitigung des Mangels geben. Hält er dies nicht ein, muss er die Kosten selbst tragen.
gar nicht,nur Besenrein. Schau noch mal in deinen Mietvertrag. Wenn dort nichts Steht sowieso nicht. Rechtsauskunft hole dir beim Mieterbund ein. Nach Neuster Gesetzeslage braucht man es nicht mehr.