Vermieter gibt uns 3 Tage die Wohnung zu räumen!?

Ich glaube ich bin im falschen Film... Unser Vermieter ist nicht mehr ganz bei Trost... Gestern erhielten wir ein Schreiben, dass er uns fristlos kündigt und wir die Wohnung ihm innerhalb von 72 Stunden besenrein übergeben zu haben. Dabei beruft er sich auf lächerliche Hintergründe:
- Wir haben ihm gesagt eine Haftpflichtvers. zu haben und das wurde auch im Mietvertrag festgehalten. Er wollte die Police damals nicht sehen, hat gemeint ist schon ok. Jetzt "verstoßen" wir gegen den Mietvertrag, weil wir ihm die Police (Kopie davon) nicht gegeben haben. Gut, Police haben wir und können wir nachreichen, aber was soll das?
- Wir hätten ihm keine Meldebescheinigung gegeben. Muss das denn sein? Danach hat er nie gefragt. Gut, können wir auch nachreichen, aber was soll das?
- Am SA zwischen 10-11 Uhr morgens hätten wir laute Musik gespielt, die den Hausfrieden erheblich beeinträchtigt hätte... ääääähhhh??? Alles klar...
- Mein Mann ist zum Abladen manchmal in den Hof gefahren. Wir haben dort nie geparkt. Auch wohl Grund uns fristlos zu kündigen.

Wir haben vor die Wohnung nicht innerhalb von 3 Tagen zu räumen. Dort wohnen wollen wir natürlich bei so einem Mietverhältnis auch nicht mehr. Er wohnt auch noch mit im Haus... Die Kaution werden wir wohl nicht sehen (ich traue ihm nicht), daher planen wir die nächsten 2 Monate ohne Miete zu zahlen zu bleiben (die Kaution war 2 Monatsmieten).

Ich schreibe jetzt noch einmal ein Schreiben und gehe auf seine Punkte ein. Wir sind ordentliche Mieter, die immer die Miete pünktlich bezahlt haben. Ich glaube er war sauer, weil ich ihm vor einer Woche einen Brief geschrieben habe, dass er doch bitte endlich die Klingel und den Rolladen repariert (beide waren bereits seit unseres Einzuges defekt - das war vor 5 Monaten! Ich habe ihn mehrmals darauf hingewiesen....)

Was nun? Wie sollen wir handeln? Das ist doch nicht rechtmäßig? Sollen wir unter der Brücke schlafen oder was?

?2010-07-16T01:40:53Z

Beste Antwort

Das ist komplett lächerlich,was dein Vermieter euch da schreibt!
-Ihr habt keine Verpflichtung euren Vermieter irgendwelche Versicherungsunterlagen zu zeigen!
-Eine Meldebescheinigung müsst ihr auch nicht vorlegen!
-Solltet ihr den Hausfrieden tatsächlich gestört haben ist es kein Grund für eine fristlose Kündigung,sondern er hat euch abzumahnen!
-Und abladen dürftet ihr auch im Hof! Auch kein Grund zur Kündigung!

Ich würde bei so einem Mietsverhältniss auch nicht da wohnen wollen! Euer Vermieter verstösst gegen jedes Recht! Geht zu einem Anwalt und legt Widerspruch ein! Euer Vermieter müsste sowieso zu Gericht und auf Räumung klagen,damit kommt er eh nicht durch!
Im Gegensatz zum Vermieter solltet ihr auf Rechtliche Grundlagen handeln! Haltet nicht einfach die Miete ein sondern besprecht das mit einem Anwalt!
Kündigungsfrist ist im Normalfall 3 Monate!
Haltet euch dran!
Besprecht mit einem Anwalt vielleicht mal folgende Vorgehensweise:
Die nächsten 3 Monate werdet ihr noch bleiben! Zahlt eine Monatsmiete und die anderen beiden soll er dann von der Kaution nehmen!!
Rechtlich ist euer Vermieter im Unrecht,aber sowas von im Unrecht! Stell mir grad die Frage was das für nen Typ ist???
Und die Klingel und die Rolladen hätte er schon längst reparieren müssen!
Da könntet ihr mit dem Anwalt noch eine mögliche Mietkürzung besprechen,denn es kann nicht sein,dass dein Vermieter es in 5 Monaten nicht schafft diese "Kleinigkeiten" zu reparieren!!!!

wupperziege272010-07-19T17:49:58Z

Hmm schon ein schwierigeres problem... allerdings kann er euch nicht binnen 3 tagen kündigen punkt eins punkt zwei ist nicht aus diesen gründen... ihr solltet euch einen anwalt nehmen und ihn darum bitten ein schreiben zum vermieter zu schicken das ihr länger in der wohnung bleibt und zwar so lange bis ihr eine neue wohnung habt zum zweiten solltet ihr euch vom anwalt aufklären lassen ob ihr die miete einfach ein behalten dürft oder nicht... mit der kaution solltetet ihr mit dem anwalt auch reden... viel erfolg noch

lg conny

Ina2010-07-18T13:30:42Z

1. Das darf er nicht.
2. Geh zum Mieterschutzbund oder zum Anwalt. Der kann Dir auch sagen um wieviel Du die Miete kürzen darfst aufgrund der Mängel.
3.Tausche das Schloss der Wohnungstür aus. Das original Schloss montierst Du erst wieder beim Auszug. Und hole Dir für die abschließende Wohnungsübergabe einen Zeugen hinzu. Erstelle deinerseits ein Übergabeprotokoll, das alle unterschreiben (incl. Zählerstände). Wenn dein Vermieter dein Protokoll nicht unterschreibt, musst Du seines auch nicht unterschreiben. Ganz wichtig: Alles mit Durchschlag

Anne2010-07-16T10:52:45Z

Als erstes einmal kann ein Vermieter euch nicht so ohne weiteres kündigen schon gar nicht fristlos und innerhalb von Tagen euren Auszug verlangen. Die hier von dir geschilderten Gründe rechtfertigen auch nicht in der Summe auch nur eine einfache Kündigung.

Was die Kaution anbetrifft, kannst du sie nicht abwohnen. das ist gesetzlich untersagt. Solltest du es versuchen, spielst du deinem Vermieter in die Karten, weil du in Zahlungsverzug gerätst. Sollte das mehrfach innerhalb von zwei Jahren vorkommen, kann er dir wirklich fristgemäß kündigen. Er scheint meiner Meinung nach dich in diese Schiene drängen zu wollen - er hatte vielleicht damit schon einmal Glück.

Was die Rückzahlung betrifft, solltest du die Wohnungsübergabe bei Auszug unter Zeugen durchführen und ordentlich protokollieren - auch mit Fotos. Hat er Forderungen muss er dies bei der Übergabe kundtun, später einfach nachfordern ist dann nicht und er hat auch bei berechtigten Forderungen Pech, wenn er diese nach Ablauf von 6 Monaten nach eurem Auszug erhebt.

Auch wenn ich selber vermiete, würde ich an deiner Stelle dem Typen nicht so richtig mehr über den Weg trauen. Was immer jetzt auch noch zu regeln ist - schriftlich oder unter Zeugen. Anschließend kurze Notiz schreiben und per Unterschrift bestätigen lassen.

heimeran2010-07-16T09:33:01Z

Das darf der Vermieter in keinem Fall!
Ich würde einen Anwalt einschalten - obwohl es in eurem Fall evtl. auch ohne ginge, denn die Rechtslage ist eindeutig.
Ich würde den Anwalt auch fragen, ob ihr wegen der fristlosen Kündigung nicht Strafanzeige wegen Nötigung stellen könnt, da sie ja so eindeutig rechtswidrig ist, euch aber irgendeine Reaktion aufzwingt.
Strafanzeigen kann man außer der zivilrechtlichen Angelegenheit zusätzlich stellen und sie haben den Vorteil, dass sie bei der Gegenpartei oft enormen Eindruck machen, dich allerdings nichts kosten (musst nur zur Polizei gehen, die nehmen alles zu Protokoll).

Weitere Antworten anzeigen (14)