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Darf VErmieter einfach in Wohnung?
Bei uns regnet es in das Dachfenster, dass haben wir schon seit 1 jahr beim vermieter (mehrmals) angesprochen. jetzt wird endlich gehandelt und ein handwerker war da. leider war ich nicht zuhause und der vermieter hat mich telefonisch nicht erreicht. aufgrund dessen ist er mit dem handwerker einfach in die wohnung. ich muss dazu sagen, dass das wetter an diesem tag keinen grund gab, unverzüglich in die wohnung gehen zu müssen.
ist das rechtens?
handelt es sich hierbei um hausfiredensbruch?
danke!!!!
10 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Aber ganz sicher nicht, ohne deiner Erlaubnis darf er noch nicht mal einen Schlüssel der Wohnung in Besitz haben.
Das ist Hausfriedensbruch § 123 StGB, als auch eine Verstoss gegen dein Persönlichkeitsrecht
§ 823 Abs.2 BGB als auch die Nötigung § 240 StGB.
dein Vermieter hat mindestens 1 Straftat und 1 Privatdelikte begangen. Ich würde ihn auffordern, sofort und unmittelbar, dir alle Schlüssel zur Wohnung auszuhändigen. Sollte er diesem nicht nachkommen, ist Strafanzeige zu erstatten. Des weiteren, ein neues Türschloss einzubauen und ihm die Kosten dafür, aufzubürden.
Eine absolute Frechheit und ein Mangel an Respekt, der sicher den Duktus des Vermieter in anderen Dingen, zu seinen Mietern wiederspiegelt.
So ein Verhalten, muss ihm dem Vermieter, mit absoluter Härte abgewöhnt werden.
"TM"
edit: die sogenannte Notsituation die es einem Vermieter "erlaubt" in die Wohnung einzudringen, ist mit dem Bestimmungsrecht des Mieters, ob der Vermieter einen Schlüssel besitzen darf, ad absurdum geführt. Kein Schlüssel kein unbefugtes Betreten. ende egal was vor oder anliegt.
exenter...............> * kleinkarierte Rechthaberei * < was ist das für eine Aussage, zu einem höchsten Rechtsgut, das im Grundgesetz verankert ist?? ( die Unverletzlichkeit des Wohnraumes )
Bin gespannt wie du reagieren würdest, wenn einer in deine Wohnung, Haus nach Gutdünken, weil er ein Schlüssel hat, ein und aus geht.? Das Grenzt ja schon an mentaler Vergewaltigung. Die Wohnung oder das Haus, sind meine absolut intime Privatsphäre und da hat niemand was zu suchen, den ich nicht aufgefordert habe einzutreten.
- WilkenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein, nur nach Voranmeldung und mit einem Grund. Ja, gegen Deinen Willen wäre es ein Hausfriedensbruch.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein darf er nicht. Dein Vermieter hat sich strafbar gemacht. Du hast Mängel angemeldet und der Vermieter hat das recht diese zu begutachten. Allerdings muss er dies mit Voranmeldung tun, nach Terminabsprache mit dir, und zu einer "normalen" Tageszeit, nicht am Wochenende.
Einfach in deine Wohnung gehen ist das allerletzte.
Wenn es dir das wert ist, kannst du deinen Vermieter verklagen und hast keine schlechten Chancen, da ja sogar ein Handwerker dabei war, der das bezeugen kann.
//edit
Ps: Ja, es ist Hausfriedensbruch. Du kannst, wenn du das wollen solltest, den Mietvertrag fristlos kündigen. Solltest du da weiter wohnen wollen, kannst du dir ein neues Schloss einbauen lassen, für welches der Vermieter keinen Schlüssel hat. Die Kosten hierfür muss dein Vermieter tragen.
- vor 1 Jahrzehnt
Dir ist die Frage bei "Polizei" rein gerutscht, möchtest du den Vermieter denn gerne anzeigen?
Grundsätzlich darf ein Vermieter nicht ohne deine Erlaubnis in die Wohnung. Einzige Ausnahme, wenn Gefahr in Verzug ist. Also wenn es aus deiner Wohnung heraus raucht, da eventuell ein Feuer ausgebrochen ist oder wenn eine Wasserleitung geplatzt ist und es bereits bei den unteren Nachbarn von der Decke tropft. Also wenn es sich um einen Notfall handelt.
Aber nicht in diesem Fall, wenn der Mangel schon seit einem Jahr bekannt ist und der Vermieter erst gar nicht reagiert hat. Dann hätte er erst dann den Handwerker bestellen dürfen nachdem ein Termin vereinbart wurde. Hat er ja offensichtlich nicht gemacht.
In meinem Fall war es mal eine eingefrorene Wasserleitung im Winter und ich war eine Woche abwesend. Die Vermieterin hat sich mit dem Ersatzschlüssel Zugang verschafft und hat dann wohl die Heizung ein wenig hoch gedreht. Sie hat es mir hinterher gesagt, dass sie in meiner Wohnung war und den Grund genannt.
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- kwieenmumLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein, ist nicht rechtens. Aber ich würde ihm sagen, dass ich das nicht noch einmal möchte und einfach froh sein, dass die Reparatur endlich erledigt wurde.
- AldarionLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ein Vermieter hat das Recht regelmäÃig und nach Absprache das Mietobjet zu betreten. Bei tatsächlichem Vorliegen von Gefahrensituationen ist die den entsprechenden Behörden wie der Feuerwehr oder Polizei in engen Grenzen zugestanden - auch dem Vermieter, wenn eine akute Gefahr festgestellt oder fundiert vermutet werden muss und eine Beseitigung der Gefahr erfolgen kann. Allerdings wird auch diese Begründung dem Vermieter in diesem Falle schwer fallen, da der Mangel am Mietobjekt ja schon länger bekannt war.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist durch das Grundgesetz eindeutig definiert und geschützt. Terminliche Gründe - wann hat der Handwerker Zeit - sind zum Betreten ohne Absprache und Zustimmung des Mieters/Wohnungsinhabers nicht ausreichend.
Gleiches gilt für die Kontrollen der Mietsache, die dem Vermieter durch das Mietrecht zugestanden sind.
- CatanLv 6vor 1 Jahrzehnt
schwer zu sagen. grundsätzlich hat er in deiner wohnung nichts zu suchen. ob ein betretungsrecht vorliegt, ist nach dem konkreten einzelfall zu beurteilen. bei unaufschiebbaren reparaturen zb, kann der vermieter sich zugang verschaffen. auch eine berechtigte goa würde die rechtswidrig entfallen lassen.
da es hier jedoch eher nicht danach aussieht als wäre es eine notsituation gewesen, gehe ich mal davon aus, dass er die wohnung nicht ohne erlaubnis betreten durfte.
allerdings muss man bei starfrechtlichen folgen checken, inwiefern hier ein irrtum des vm bzgl. eines einverständnisses zum betreten vorliegt.
- ?Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Meiner Meinung nach ist das Hausfriedensbruch. Er ist zwar der Vermieter aber trotzdem darf er nicht einfach in anderen Wohnungen herumgehen. Wenn er dich nicht erreicht hat, hätte er den Handwerker ein anderes Mal kommen lassen sollen. Ich würde mich auch hintergangen fühlen und er hat nicht richtig gehandelt.
- exenterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Sicher ist das nicht sauber gelaufen. Aber wenn der Schaden behoben ist, ist kleinkarierte Rechthaberei unangebracht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Auch wenn es nicht ok ist, was willst du machen?
Deinen Vermieter vor Gericht bringen?
Wenn nichts geklaut oder beschädigt wurde, dann ist es doch nicht schlimm was die da gemacht haben. Immerhin hat er es repariert, auch wenn es gedauert hat