Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

? fragte in Haus & GartenSonstiges - Haus & Garten · vor 1 Jahrzehnt

muß mein vermieter mir 3 geichwertige wohungen zur auswahl stellen wenn er mich aus der wohnung haben will,,,?

bin 50% G schwerbehindert und mein vermieter will mich ohne triftigen grund aus der wohung haben er hat mich auch schon gekündigt, und in der kündigung stand , daß wenn nicht mehr als 2 mietparteien in der wohnung wohnen das er dann das recht hat mich zu kündigen ohne einen besonderen grund nach §573a so meine frage ist nun , ob er mir duch meine behinderung überhaupt kündigen darf und wenn ja ob er mir 3 wohnungen zur auswahl stellen muß ?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Was ist das für ein Schwachsinn?

    Erstens ergibt sich durch die Behinderung in keinster Weise ein Schutz vor einer Kündigung. Der Vermieter muss dir ebensowenig nachfolge Wohnungen anbieten. Und noch schlimmerer Quatsch ist der Kündigungsgrund deines Vermieters von wegen wenn nur eine Mietpartei da wohnen würde, wäre er zur Kündigung berechtigt. Geh sofort zum Mieterschutzbund und oder alternativ zu einem Anwalt für Mietrecht.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ...weshalb müsste er 3 Wohnungen zu Auswahl stellen??? Und weshalb meinst dass mit 50 % Behinderung du Unkündbar bist? Ich kenne 100% Behinderten die Rollstuhlfahrer sind, dennoch mussten aus d Wohnung, und doch selbst für eine andere Wohnung sorgen... Wenn auch die eine Spezielle Wohnung - Rollstuhl gerecht- benötigen, die bekommen mehr Zeit um für Ersatz zu sorgen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der von dir angegebene § 573a gilt nur, wenn bei zwei Wohnungen im Haus eine vom Vermieter selbst bewohnt wird. Ansonsten findet dieser § keine Anwendung. Ansonsten muss für die Kündigung (bei mehr als zwei Wohnungen im Haus) schon ein triftiger Grund angegeben werden. Deine Behinderung scheint m. E. keinerlei Auswirkung für einen besonderen Kündigungsschutz darzustellen. Wohnungen zur Auswahl stellen muss der Vermieter nur, wenn er aus einem speziellen Grund genau diese Wohnung benötigt und weitere Wohnungen in seinem Mietbestand vorhanden sind. Sorry, aber dies sieht nicht gut für dich aus. Am besten schaust du dich schnellstens nach einer neuen Wohnung um. Bei einer Kündigung nach § 573a verlängert sich die Kündigungsfrist um weitere 3 Monate.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Deine Schwerbehinderung schützt Dich nicht vor Kündigung, sie kann Sie nur erschweren. Mit 50% bist Du noch in der Lage um zuziehen. Wohnungen muss er Dir nicht stellen zur Auswahl stellen..

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    was sind schon 50 % .... Ich hab 100 % und bin nicht unkündbar.....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kenne mich nicht mit Mietgesetzen aus, aber da ich auch einen 50 prozentigen Behindertenausweis habe, weiß ich das wir keinen besonderen Kündigungschutz haben. Dein Vermieter kann dir jederzeit und ohne Angaben kündigen. Allerdings hat er dann eine Frist von 3 Monaten. Das wurde gesetzich vor ca. 6 Jahren so festgelegt. Ausnahme - Eigenbedarf.

    Von der perspektive aus gesehen, ist es eigentlich egal warum dir gekündigt wird. Dein Vermieter muss dir natürlich keine neue Wohnung suchen. Wo kämen wir dahin!

    Es gibt allerdings eine Ausnahme. Wenn du Rollstuhlfahrerin bist oder so schwer gehbehindert oder in jeder anderen Art so behindert bist und du diese Wohnung gerade behindertengerecht umgebaut hättest (z. B. neue Dusche oder so), dann könntest du vom Vermieter verlangen das er dir einen finaziellen Ausgleich gibt. Eine weitere Ausnahme ist ein Zeitvertrag. Wenn du einen Vertrag für bspw. 5 Jahre unterschrieben hast und er nach 3 Jahren kündigen will, dann muss er einen GÜLTIGEN Grund (Mieterschutzbund) angeben oder Eigenbedarf anmelden.

    Jeder sollte schnell und ohne Angaben von Gründen kündigen können, Vermieter und Mieter... und ich bin ehrlich gesagt froh das ich so auch meinen Mietvertrag schnell kündigen konnte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.(BGB § 573a)

    Eine Behinderung stellt nach BGB keinen Kündigungsschutz dar.

    Warum sollte dir dein Vermieter 3 Wohnungen zur Auswahl stellen ??

    Dir eine neue Wohnung zu suchen ist deine Sache,nicht die deines Vermieters.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    drei stunden spaeter sieht es nicht anders aus.

    "sorry, ein freund von mir hat 60% und da ich weiss wie fit er ist, behaupte ich mal, das du mit den 50% nicht mal ´n appel kriegst, weder ´n ll ticket von der bahn, noch ´n gehandicapten-parkplatz und schon gar nicht irgendwelche sonderregelungen im mietrecht.

    und grundlose kuendigung ..............lies das hier und schau wo du stehst.

    http://www.mieterbund.de/index.php?id=10%E2%80%A6

    wenn du bisher regelmaessig deine miete bezahlt hast, brauchst du dir eigentlich kein kopf machen."

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du musst dringend einen Anwalt aufsuchen sonst fängt er mit dir Krabben.

    Er muss dir einiges zukommen lassen - Wohnung suchen - Umzug bezahlen.

    Lass dich nicht über das Ohr hauen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.