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Heizung kalt -- Vermieter entlüftet nicht. Was können wir tun?

Wir haben im Haus eine Zentalheizung und wohnen in der Dachwohnung (letzte Heitzkörper an Strang). Wir haben ständig Luft in den Heizkörpern (Heizkörper entlüften bringt auch nix mehr), was daher kommt, dass der Vermieter kein Wasser nachfüllt. Wir haben ihn schon darauf aufmerksam gemacht, er reagiert aber nicht. Wie können wir uns wehren? Es wird langsam ar***kalt hier.

Update:

Danke für alle die vielen hilfreichen Antworten. Die Qual der Wahl fällt schwer. Vorallem fand ich die Antworten von Kurt J und Morgaine hilfreich, würde gern beiden die beste Antwort zugestehen.Ich muss mich aber leider entscheiden. Die Rechtsgrundlage ist für mich im Moment wichtiger. Deshalb : Morgaine.

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Beheizung der Wohnung

    Es gehört zu den Pflichten eines Vermieters, dass in der Wohnung bestimmte Temperaturen eingehalten und erreicht werden. Während des Winters muss die Temperatur in den Wohnräumen in der Zeit von 6 Uhr bis 23 Uhr mindestens 20° , im Badezimmer mindestens 21° betragen. In der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr müssen mindestens 18° erreichbar sein.

    Sind diese Temperaturen nicht möglich, dann liegt ein Mangel vor. Der Mieter kann dann die Miete kürzen oder sogar fristlos kündigen.

    (von http://www.rechtsanwalt-thieler.de/index.php?id=29... )

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    Setzt also dem Vermieter (schriftlich) eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels. Da Ihr im Notfall den Zugang dieses Schreibens beweisen müsst, sollte das Schreiben entweder als Einschreiben + Rückschein per Post an den Vermieter versandt oder mit Zeugen persönlich in den Briefkasten des Vermieters eingeworfen werden.

    Kündigt bereits in diesem Schreiben an, dass ihr die Miete mindern werdet, wenn der Mangel nicht behoben wird.

    Soweit die gesetzte Frist fruchtlos verstreicht, Miete mindern. Hier aber bitte Rücksprache mit Mietverein oder Anwalt, in welcher Höhe eine Minderung gerechtfertigt ist.

    Quelle(n): Noch ein interessanter Link http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Heizung.htm
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    miete auf ein sperrkonto einzahlen,den vermieter informieren,ohne heizung weniger miete

  • vor 1 Jahrzehnt

    Den Vermieter schriftlich auffordern sich um die Heizung zu kümmern,eine Frist setzen,und wenn er sich nicht rührt die Miete um 10%kürzen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bevor ich mir den Hintern abfriere würde ich die eben selber auffüllen und dann mal den Vermieter besuchen gehen

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Gibt es keinen Hausmeister?

    Na, dann anmahnen und dann Miete kürzen.

    Dauert ja schliesslich keine 5 Minuten mal ein bißchen Druck auf die Heizung zu geben.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Dem Vermieter eine Frist setzten mittels eines Briefes mit Antwortschein, dann kann er sich nicht herausreden das er nichts gewusst hat. und wenn er es ordentlich macht muss er die Umwälzpumpe ausschalten und von unten nach oben alle Heizkörper entlüften und den Wasserstand nachfüllen. zuvor sollte er eine Autofüllarmatur im System einbauen denn dann füllt sich die Anlage immer auf dem korrekten Wasserstand und das Problem ist aus der Welt, vorausgesetzt es ist eine geschlossene Anlage.

    Quelle(n): selbst 3 jahre heizung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Schriftl Frist von 3 Tagen setzen und Mietminderung ankündigen. Bei diesen Temperaturen dürften 50 % gerecht sein. Andere Möglichkeit, geht schneller, vorher aber mit dem Vermieter sprechen, Handwerker selbst holen und Kosten wie vereinbart an der Miete absetzen.

    Denke daran eine Mietminderung macht Dir kein warmes Zimmer.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schriftlich(Einschreiben! wegen Beweisführung) anmahnen mit Frist setzen und Ankündigung von Mietkürzung wenn bis zur gesetzten Frist keine Abhilfe geschaffen wurde. Mieterschutzbund wäre auch die richtige Adresse die können euch auf alle Fälle weiter helfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Vermieter informieren, Miete teilweise einbehalten,

    er muß sich darum kümmern.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schriftlich dem Vermieter eine Frist setzen, den Schaden zu beheben, danach entweder Mieterschutz oder Anwalt.

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